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Beschlussvorlage (Nutzung von Fahrzeugen bei der Stadt mit Erdgasantrieb )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
17.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung:25.2/Baubetriebshof, Friedhofswesen Az.: TOP Drs.-Nr.: 22.07 Datum : 01.03.2007 Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss X Termin 17.04.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Nutzung von Fahrzeugen bei der Stadt mit Erdgasantrieb X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Bei zukünftigen Neuanschaffungen von Fahrzeugen ist die Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit alternativer Antriebsarten von auf dem Markt befindlichen gleichwertigen Farhrzeugen in die Bedarfsermittlung einzubeziehen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Grundsätzliches: Mit Schreiben vom 12.01.2007 beantragt die CDU-Fraktion, zu prüfen, ob städtische Fahrzeuge auf Erdgasantrieb umgerüstet werden können bzw. bei Neuanschaffungen solche Fahrzeuge eingesetzt werden können. Der Antrag wird so verstanden, dass eine generelle Eignung alternativer Kraftstoffe für städtische Fahrzeuge gemeint ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten zwei Tankstellen im Stadtgebiet sog. Flüssiggas (LPG) an. Eine Tankstelle bietet Erdgas an, das sich in Art und Zusammensetzung von Flüssiggas unterscheidet. Betrachtet man z.B. den in der aktuellen Diskussion für den Klimawandel hauptverantwortlichen CO2-Ausstoß, so hat ein erdgasbetriebenes Fahrzeug gegenüber einem vergleichbaren Fahrzeug mit Dieselantrieb sogar einen geringfügig höheren CO2-Ausstoß (Quelle: Landesinitiative "Zukunftsenergien NRW" / www.kraftstoffe-der-zukunft.de ). Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge haben eine um 25 % günstigere CO2-Bilanz. Im Bereich des gesamten Schadstoffausstoßes fällt die Umweltbilanz von gasbetriebenen Fahrzeugen gegenüber herkömmlichen Brennstoffen allerdings deutlich positiver aus. Ist-Situation: Der städtische Fuhrpark umfaßt zu 95 % Nutzfahrzeuge mit Dieselantrieb (Feuerwehr und Baubetriebshof). Die Umrüstung von Nutzfahrzeugen mit Dieselantrieb ist nicht Stand der Technik und wenn auch theoretisch möglich, jedoch mit einem hohen Kostenaufwand verbunden und nicht wirtschaftlich zu bewerkstelligen. Dementsprechend werden auch gasbetriebene Neufahrzeuge im hier beanspruchten Fahrzeugsegment nicht angeboten. Gasbetriebene Fahrzeuge sind erhältlich im PKW-Bereich und bei leichten Nutzfahrzeugen, wie z.B. Transportern. Bei den benzinangetriebenen Fahrzeugen des Amtes 11 (6 Stück) und des Baubetriebshofes (4 Stück) werden Umrüstungen angeboten, sie scheiden jedoch aus wirtschaftlichen Gründen aus, da bis auf ein Fahrzeug (2 Jahre alt) das Alter der Fahrzeuge zwischen 6 und 12 Jahren liegt. Die Fahrzeuge des Baubetriebshofes dienen neben der Personenbeförderung auch dem Transport von Materialien oder sind mit Werkstattausrüstungen bestückt. Bei einer Umrüstung müßte der neue Tank im Ladebereich angebracht werden, wodurch die Fahrzeuge aufgrund des recht sperrigen Tanks nur noch eingeschränkt nutzbar sind. Bei Neufahrzeugen entfällt dieser Nachteil. Die Ämter 11, 13 und 25 sind bei der jeweils internen Recherche übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass sich zwar eine Umrüstung der vorhandenen Fahrzeuge nicht lohnt, aber bei Neuanschaffungen alternative Antriebsarten mit in die Entscheidung eingebunden werden sollen. Je nach Art und Einsatz des Fahrzeuges sind sowohl umweltpolitische als auch gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile möglich, so dass der Markt, der sich ständig weiterentwickelt, beobachtet wird. Diese Ausführungen gelten auch für den Dienstwagen der Bürgermeisterin. Das Fahrzeug wurde 2006 unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geleast (Laufzeit 3 Jahre). Beschlussvorlage 22.07 Seite 2