Daten
Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
17.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:25.2/Baubetriebshof, Friedhofswesen
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 22.07
Datum : 01.03.2007
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
X
Termin
17.04.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Nutzung von Fahrzeugen bei der Stadt mit Erdgasantrieb
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Bei zukünftigen Neuanschaffungen von Fahrzeugen ist die Wirtschaftlichkeit und
Umweltfreundlichkeit alternativer Antriebsarten von auf dem Markt befindlichen gleichwertigen
Farhrzeugen in die Bedarfsermittlung einzubeziehen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Grundsätzliches:
Mit Schreiben vom 12.01.2007 beantragt die CDU-Fraktion, zu prüfen, ob städtische Fahrzeuge
auf Erdgasantrieb umgerüstet werden können bzw. bei Neuanschaffungen solche Fahrzeuge
eingesetzt werden können.
Der Antrag wird so verstanden, dass eine generelle Eignung alternativer Kraftstoffe für städtische
Fahrzeuge gemeint ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten zwei Tankstellen im Stadtgebiet
sog. Flüssiggas (LPG) an. Eine Tankstelle bietet Erdgas an, das sich in Art und
Zusammensetzung von Flüssiggas unterscheidet. Betrachtet man z.B. den in der aktuellen
Diskussion für den Klimawandel hauptverantwortlichen CO2-Ausstoß, so hat ein
erdgasbetriebenes Fahrzeug gegenüber einem vergleichbaren Fahrzeug mit Dieselantrieb sogar
einen geringfügig höheren CO2-Ausstoß (Quelle: Landesinitiative "Zukunftsenergien NRW" /
www.kraftstoffe-der-zukunft.de ). Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge haben eine um 25 % günstigere
CO2-Bilanz. Im Bereich des gesamten Schadstoffausstoßes fällt die Umweltbilanz von
gasbetriebenen Fahrzeugen gegenüber herkömmlichen Brennstoffen allerdings deutlich positiver
aus.
Ist-Situation:
Der städtische Fuhrpark umfaßt zu 95 % Nutzfahrzeuge mit Dieselantrieb (Feuerwehr und
Baubetriebshof). Die Umrüstung von Nutzfahrzeugen mit Dieselantrieb ist nicht Stand der Technik
und wenn auch theoretisch möglich, jedoch mit einem hohen Kostenaufwand verbunden und nicht
wirtschaftlich zu bewerkstelligen. Dementsprechend werden auch gasbetriebene Neufahrzeuge im
hier beanspruchten Fahrzeugsegment nicht angeboten.
Gasbetriebene Fahrzeuge sind erhältlich im PKW-Bereich und bei leichten Nutzfahrzeugen, wie
z.B. Transportern. Bei den benzinangetriebenen Fahrzeugen des Amtes 11 (6 Stück) und des
Baubetriebshofes (4 Stück) werden Umrüstungen angeboten, sie scheiden jedoch aus
wirtschaftlichen Gründen aus, da bis auf ein Fahrzeug (2 Jahre alt) das Alter der Fahrzeuge
zwischen 6 und 12 Jahren liegt.
Die Fahrzeuge des Baubetriebshofes dienen neben der Personenbeförderung auch dem Transport
von Materialien oder sind mit Werkstattausrüstungen bestückt. Bei einer Umrüstung müßte der
neue Tank im Ladebereich angebracht werden, wodurch die Fahrzeuge aufgrund des recht
sperrigen Tanks nur noch eingeschränkt nutzbar sind. Bei Neufahrzeugen entfällt dieser Nachteil.
Die Ämter 11, 13 und 25 sind bei der jeweils internen Recherche übereinstimmend zu dem
Ergebnis gekommen, dass sich zwar eine Umrüstung der vorhandenen Fahrzeuge nicht lohnt,
aber bei Neuanschaffungen alternative Antriebsarten mit in die Entscheidung eingebunden werden
sollen.
Je nach Art und Einsatz des Fahrzeuges sind sowohl umweltpolitische als auch gleichzeitig
wirtschaftliche Vorteile möglich, so dass der Markt, der sich ständig weiterentwickelt, beobachtet
wird.
Diese Ausführungen gelten auch für den Dienstwagen der Bürgermeisterin. Das Fahrzeug wurde
2006 unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geleast (Laufzeit 3 Jahre).
Beschlussvorlage 22.07
Seite 2