Daten
Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/Di 316
TOP
Drs.-Nr.: 60.07
Datum : 20.02.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
27.03.2007
Stadtrat
X
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 316 „Kreisverkehrsplatz Visteonstraße/Europaring", Stadtteil Sindorf
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 7500 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 1.610.4145
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4(1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auzuräumen.
den Bebauungsplan SI 316 „Kreisverkehrsplatz Visteonstraße/Europaring“ gem. 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
7500 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
7500 €
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Begründung:
Beschlussvorlage 60.07
Seite 2
Planungsanlass
Der Knotenpunkt K 39 (Europaring/Visteonstraße/Am Gewerbehof) ist ein stark frequentierter
Kreuzungsbereich. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind unverträglich mit dem hohen Anteil an
Abbiegevorgängen von KFZ und querenden Fußgängern/Radfahrern. Am nicht signalisierten
Knotenpunkt bestehen gravierende Kapazitätsprobleme mit teilweise langen Wartezeiten in den
Nebeneinrichtungen. Eine Verbesserung der bestehenden Verkehrsverhältnisse ist daher dringend
erforderlich.
2.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteiles Sindorf am Europaring im Bereich der
Gewerbegebiete " Europarc " und " Dickenbuschfeld ".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 316 umfasst den Kreuzungsbereich der Straßen " Am
Gewerbehof ", " Europaring " und " Visteonstraße ". Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage
1) zu entnehmen.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Umgestaltung des
derzeitigen Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz zu schaffen.
4.
Teilaufhebung der Bebauungspläne SI 232 A und SI 24
Durch den Bebauungsplan SI 316 werden Teilflächen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne SI
232 A " Gewerbegebiet Europaring ", SI 231 A „Hahner Äcker Ost“ und BP 24 " Dickenbuschfeld "
überplant. Zur Umsetzung der planerischen Ziele des Bebauungsplanes SI 316 "Kreisverkehr
Visteonstraße/Europaring " ist eine Teilaufhebung dieser Bebauungspläne erforderlich. Die
Bebauungspläne BP 231 A, SI 232 A und BP 24 werden in den überlagernden Bereichen zukünftig
durch den Bebauungsplan SI 316 ersetzt.
5.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: PA 25.01.2005 Rat: 22.02.2005
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 18.04.2005 – einschl. 20.05.2005
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 10.04.2005 – einschl. 13.05.2005
6.
Anlagen
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Planverkleinerung
Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit
Anlage 5: Textliche Festsetzungen
Anlage 6: Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 60.07
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