Daten
Kommune
Kerpen
Größe
36 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht
Inhaltsangabe
1.
Erläuterungen zur Planaufstellung
1.1
Projektanlass und Planungsvoraussetzungen
1.2
Planungsvorgaben
1.2.1
Lage
1.2.2
Derzeitige Situation
1.2.3
Flächennutzungsplan/Bebauungsplan
2.
Ziele und Zweck der Planung
3.
Aufgabenstellung
3.1
Planungskonzept
3.2
Entwässerung
3.3
Ver. – und Entsorgungsleitungen
3.4
Grunderwerb
3.5
Kosten
4.
Erläuterung der Planinhalte
5.
Umweltbericht
Seite 1 von 7
Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht
1.
Erläuterungen zur Planaufstellung
1.1
Projektanlass und Planungsvoraussetzungen
Seite 2 von 7
Der Knotenpunkt K 39 (Europaring/Visteonstraße/Am Gewerbehof) ist ein stark frequentierter
Kreuzungsbereich. Da über den Europaring die Gewerbegebiete " Dickenbuschfeld West und Ost
" sowie " Europarc " angebunden werden, ist der Knotenpunkt " Visteonstraße/Am
Gewerbehof/Europaring " dementsprechend auch stark mit Schwerlastverkehr belastet.
Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind unverträglich mit dem hohen Anteil an
Abbiegevorgängen von KFZ und querenden Fußgängern/Radfahrern. Am nicht signalisierten
Knotenpunkt bestehen gravierende Kapazitätsprobleme mit teilweise langen Wartezeiten in den
Nebenrichtungen. Eine Verbesserung der bestehenden Verkehrsverhältnisse ist daher dringend
erforderlich.
Durch die Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes wird der Verkehrsfluss erheblich verbessert und
das Geschwindigkeitsniveau nachweislich gesenkt. Die Ausstattung mit Fußgängerüberwegen
und parallelen Radfurten in allen vier Ästen gewährleistet zukünftig auch für Fußgänger und
Radfahrer ein sicheres Überqueren der Fahrbahn.
1.2
Planungsvorgaben
1.2.1
Lage
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteiles Sindorf am Europaring im Bereich der
Gewerbegebiete " Europarc " und " Dickenbuschfeld ".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 316 umfasst den Kreuzungsbereich der Straßen "
Am Gewerbehof ", " Europaring " und " Visteonstraße ". Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan
zu entnehmen.
1.2.2
Derzeitige Situation
Die überwiegende Fläche des Bebauungsplanes SI 316 wird derzeit bereits als Verkehrsfläche
genutzt. Südlich des Europaringes ist im westlichen Teil des Plangebietes eine Grünfläche mit
geringem Bewuchs von der Planung betroffen. Nördlich des Europaringes im Kreuzungsbereich
mit der Straße " Am Gewerbehof " sind überwiegend Nebenanlagen des " Europaring " in das
Plangebiet einbezogen.
1.2.3
Flächennutzungsplan/Bebauungsplan
Der verbindliche Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Stadt Kerpen stellt im Bereich des
Bebauungsplanes " Verkehrsfläche " (K 39) sowie in geringem Maße gewerbliche Bauflächen
dar. Die Planung wird somit aus dem aktuellen Flächennutzungsplan entwickelt.
Der südlich des Europaringes angrenzende Bebauungsplan SI 232 A " Gewerbegebiet
Europaring " setzt in den mit dem zukünftigen Bebauungsplan SI 316 überlagernden Bereichen
parallel zum Europaring " Private Grünfläche " sowie im Bereich der " Visteonstraße " "
Straßenverkehrsfläche " fest. Der südöstlich des Europaringes angrenzende Bebauungsplan SI
231 A „Hahner Äcker Ost“ setzt für den Planbereich Straßenverkehrsfläche fest. Der nördlich des
Europaringes angrenzende Bebauungsplan SI 24 " Dickenbuschfeld " setzt in den betroffenen
Flächen " Gewerbliche Bauflächen " sowie " Straßenverkehrsfläche " fest. Alle Bebauungspläne
werden in den überlagernden Bereichen zukünftig durch den Bebauungsplan SI 316 ersetzt.
2.
Ziele und Zweck der Planung
Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Umgestaltung des
derzeitigen Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz zu schaffen.
Durch die Umgestaltung des Knotenpunktes "Europaring/Visteonstraße/Am Gewerbehof " zu
einem Kreisverkehrsplatz, sollen die Verkehrsabläufe und die Verkehrssicherheit in dem
betreffenden Bereich verbessert werden.
Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht
3.
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Aufgabenstellung
3.1
Planungskonzept
Das Planungskonzept sieht den Umbau des Knotenpunktes K 39 (Europaring/Visteonstraße/Am
Gewerbehof) in einen Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 35,00m vor. Die
Kreisfahrbahn soll eine Breite von 7,0m erhalten, hierbei wird auch dem hohen Anteil des
Schwerlastverkehrs Rechnung getragen.
Für die als Grünfläche anzulegende Mittelinsel ist ein Durchmesser von 21,00m geplant.
Alle vier Äste des Kreisverkehrs erhalten einen markierten Fußgängerüberweg (FGÜ) mit
parallelen Radfurten, wobei die Fahrspuren der Äste im Bereich der FGÜ durch 2,50m breite
Fahrbahnteiler voneinander getrennt sind. Hiermit wird dem Fußgänger ein sicheres Überqueren
der Fahrstreifen ermöglicht. Lediglich im Ast " Am Gewerbehof " ist kein Fahrbahnteiler
vorgesehen, da hier eine Aufweitung der Fahrbahn wegen vorhandener Zwangspunkte nicht
möglich ist.
Die Umgestaltung des Knotenpunktes in einen Kreisverkehrsplatz fügt sich in die
Streckencharakteristik ein, da benachbarte Knotenpunkte (K 39/L 122/Kerpener Straße und K
39/K 39n/Hüttenstraße) ebenfalls als Kreisverkehrsplätze ausgebildet sind.
3.2
Entwässerung
Die Entwässerung erfolgt über Borde und vorgelagerte Rinnen, wobei anfallendes
Niederschlagswasser über die Straßeneinläufe aufgenommen wird, die an die vorhandene
Kanalisation angebunden werden.
3.3
Ver – und Entsorgungsleitungen
In der weiteren Planungsphase wird mit den Versorgungsträgern geklärt, ob vorhandene Ver –
und Entsorgungsleitungen aufgrund ihrer Lage und Höhensituation umgelegt, bzw. neue bzw.
zusätzliche Leitungen im Zuge der Straßenbauarbeiten verlegt werden müssen. Die vorhandenen
Kanal – und Kabelschächte sowie Straßenkappen müssen der veränderten Höhensituation
angepasst werden und die Straßeneinläufe müssen aufgrund der geänderten Bordführung verlegt
werden.
3.4
Grunderwerb
Bei den in Anspruch zu nehmenden Flächen handelt es sich überwiegend um bestehende
öffentliche Verkehrsflächen. Lediglich südlich des Europaringes ist zur Realisierung der Planung
Grunderwerb notwendig.
3.5
Kosten
Die reinen Baukosten sind in einer Höhe von ca. 400.000 Euro veranschlagt. Zusätzlich werden
Grunderwerbskosten von ca. 20.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt voraussichtlich
über Fördermittel nach GVFG. Der Rhein –Erft –Kreis als Straßenbaulastträger wird die
entsprechende Förderung beantragen.
4.
Erläuterung der Planinhalte
Das Plangebiet wird im Rechtsplan zum größten Teil als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Ein Streifen im
südwestlichen Quadranten des Plangebietes, der für eine nicht auszuschließende Realisierungsfläche für
Nebenanlagen bereitgestellt wird, und die Mittelinsel werden als „Verkehrsgrün“ festgesetzt.
Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht
5.
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Si 316 „Kreisverkehrsplatz Visteonstraße/Europaring“
Sindorf
Einleitung:
Der Umweltbericht als zentraler Bestandteil der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der
Begründung dar. Die umweltrelevanten Gutachten sind im Umweltbericht einzuarbeiten.
Der Umweltbericht hat in Kurzform die Belange des Umweltschutzes gemäß §1Abs.6 Nr. 7 BauGB
darzulegen Im Rahmen der Umweltprüfung werden die jeweiligen relevanten Schutzgüter erfasst und die
Auswirkung, die der Bauleitplan auf die Umwelt hat, auf ihre Erheblichkeit bewertet.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche, die heute schon fast ausschließlich als Verkehrsfläche
genutzt wird. Im vorliegenden Fall soll zur Gewährleistung eines besseren Verkehrsabflusses der
Kreuzungsbereich ausgebaut werden. Bereits jetzt schon ist der Knotenpunkt – Europaring /Visteonstraße/
Am Gewerbehof – stark frequentiert und wird zukünftig durch die Anbindung der Gewerbegebiete
„Dickenbusch West und Ost sowie Europarc noch stärker, insbesondere durch den Schwerlastverkehr,
belastet werden.
Besondere ökologische Anforderungen sind jedoch bisher nicht erkennbar.
Da sich das Maß der baulichen Nutzung am Bestand orientieren wird, wird dies nach ersten
Einschätzungen keine nennenswerten zusätzlichen Beeinträchtigungen mit sich bringen. Von
daher wird für die nachfolgende Betrachtung die vereinfachte Darstellung des Umweltberichtes in
Form einer Checkliste der zu prüfenden Umweltbelange gemäß §1Abs.6 Nr. 7 unter Darstellung
aller erforderlichen Angaben gewählt.
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung:
Der Bebauungsplan SI 316 liegt im Süden des Stadtteils von Kerpen-Sindorf. Er umfasst den
Verkehrsknotenpunkt, der aus der K39 (Europaring) und den Straßen „Am Gewerbehof sowie der
Visteonstraße gebildet wird. Der Knotenpunkt grenzt nördlich an das Gewerbegebiet „Dickenbuschfeld“,
südlich an das Gewerbegebiet „Europarc“ an.
Der zukünftige Bebauungsplan SI 316 "Kreisverkehrsplatz Visteonstraße/Europaring" umfasst
einen Teilbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne SI 231A, SI 232 A und SI 24.
Die Überplanung der o.g. Bebauungspläne SI 231A, SI 232 A und SI 24 ist zur Verwirklichung der
planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 316 und zur Schaffung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung erforderlich.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Größe von ca. 0,45 ha.
Inhalt und Ziel:
Die Unfallkommission des Rhein – Erft – Kreises hat den Knotenpunkt Visteonstr. /
Europaring. im Jahr 2005 als Unfallhäufungspunkt erkannt und vorgeschlagen, den Knotenpunkt in einen
Kreisverkehrsanlage umzugestalten.
Von daher ist nunmehr beabsichtigt, dem Vorschlag der Kommission zu folgen.
Es handelt sich beim Plangebiet um eine fast ausschließlich als öffentlicher Verkehrsraum genutzte Fläche.
Auf Grund fehlender Ausbaumöglichkeiten im Norden, werden durch den im Südwesten rechtskräftigen
BBauP SI 232A festgesetzte sowohl öffentliche als auch private Grünflächen geringfügig tangiert
(ca.1100m²). Darüber hinaus wird auch in den Geltungsbereich des BBau-Plans SI 231A eingegriffen, der
sich östlich an die Visteonstraße anschließt; jedoch wird hier nur bereits versiegelte Fläche in Anspruch
genommen.
Der Kreisel selbst soll eine begrünte Mittelinsel mit einem Durchmesser von 21 m erhalten, für den
Außendurchmesser ist eine Größe von 35 m geplant.
Beschreibung/Bewertung der Schutzgüter sowie deren Umweltauswirkungen:
Nr.
1
Schutzgut
Mensch/Lärm
Beschreibung des
Bestands
Vorbelasteter
Standort
durch
örtlichen
und
Auswirkungen durch die
Planung
Durch
den
besseren
Verkehrsfluss
ist
mit
Grad der
Erheblichkeit
Nicht
erheblich
Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht
überörtlichen Verkehr
2
Mensch/Erholung
3
Mensch/Emissionen
4
Flora
Fauna
Entsprechend der Analyse
der
Freiraumversorgung(LÖPF
2005) ist das angrenzende
Umfeld durch bauliche
Strukturen
mit
Barrierewirkung geprägt.
Vorbelasteter Standort
durch örtlichen und
überörtlichen Verkehr
Bedingt durch das Umfeld
liegt eine eingeschränkte
Erreichbarkeit vor.
Hinweise auf geschützte
Arten sind nicht bekannt.
Straßenbegleitender
Grünzug (festgesetzt lt. SI
232A) wird durch Trasse
einer
Freileitung
beeinträchtigt
Seite 5 von 7
geringeren
Verkehrsgeräuschen
rechnen
keine
zu
Durch
den
besseren
Verkehrsfluss
ist
mit
geringeren
Verkehrsemissionen
zu
rechnen
Mittelinsel
kann
von
Kleininsekten bedingt als
Habitat genutzt werden.
Verlust von Grünfläche (Verkehrsgrün) im südwestlichen
Randbereich durch Ausbau;
20% der Restfläche bleibt
erhalten
Durch den Bau des
Kreisverkehrs werden ca.
50% an Freifläche zusätzlich
versiegelt.
Nicht
erheblich
Nicht
erheblich
gering
5
Boden/-schutz, Altlasten
und Bodenbelastung
Es liegen weder Altlasten
noch Bodenbelastungen
vor
Die versiegelte Fläche des
Knotenpunkts beträgt ca.
75%.
des
Geltungsbereiches.
6
Wasser
Das
Grundwasser
ist
infolge
der
bergbaubedingten
Sümpfungsmaßnahmen
stark abgesenkt.
Das Niederschlagswasser
wird
der
Kanalisation
zugeführt.
Durch den vorhandenen
Knotenpunkt ist bereits
eine starke Vorbelastung
durch
den
zähen
Verkehrsfluss und dem
hohen
Grad
der
Versiegelung gegeben.
keine
Durch einen reibungsloseren
Verkehrsabfluss werden sich
der Schadstoffausstoß und
damit
das
Mikroklima
geringfügig verbessern.
Nicht
erheblich
Knotenpunkt
Umbau in einen
Kreisverkehrsplatz
Nicht
erheblich
Bedingt durch die isolierte
zentrale Lage ist von
keiner ökologischen
Vielfalt auszugehen
Zum Rechtsplanentwurf wird
eine ökologische Bilanzierung
erstellt, durch die die durch
die Planung präjudizierten
Eingriffe in den Naturhaushalt
erfasst und bewertet werden.
Gemäß der
vorgelegten
Bilanzierung ist ein Ausgleich
Nicht
erheblich
7
Klima/Luft
8
Landschaft/Landschaftsbild
9
Natur/ biologische Vielfalt
gering
Nicht
erheblich
keine
Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht
Seite 6 von 7
von
+4392BW(Bewertungspunkte)
zu erbringen
10
Schutzgut Kultur-/sonstige
Sachgüter
---------------------
---------------------
----------
11
Wechselwirkungen
zwischen den
Schutzgütern
Durch den zähfließenden
Verkehr am Knotenpunkt
ergeben
sich
Wechselbeziehungen mit
negativen
Folgeerscheinungen
zwischen
den
Schutzgütern 1,2,3 und 7
Von
einer
geringfügigen
Verbesserung der negativen
Wechselwirkungen ist durch
den
auftretenden
reibungsloseren
Verkehrsabfluss auszugehen
Nicht
erheblich
Angewandte Untersuchungsmethoden:
Zur Bewertung der Umweltauswirkungen wurde der stadtökologische Fachbeitrag (aufgestellt von der
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten -LÖPF- des Landes NW 2005) herangezogen.
Die für diesen Bereich relevanten Grundwassergleichen-Pläne können beim Erftverband eingesehen
werden.
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (aufgestellt von der Stadt Kerpen, Amt für Stadtplanung und Verkehr im
Februar 2007)
Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes:
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse,
Verwaltungsvorschriften, technische Anleitungen zugrunde gelegt, die für dieses Bauleitplanverfahren
maßgeblich sind. Im Einzelnen wurden berücksichtigt in der jeweils zurzeit geltenden Fassung:
o
o
o
o
o
o
o
Baugesetzbuch (BauGB)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Wasserhaushaltsgesetz- (WHG)
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – (TA Luft)
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(LG NW)
Wassergesetz
für
das
Land
Nordrhein-Westfalen
(Landeswassergesetz-LWG)
Prognose bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung:
Die Planfläche in einer Größe von 0,45ha ist überwiegend als versiegelte Fläche gekennzeichnet. Das im
Südwesten gelegene Straßenbegleitgrün von ca.1100m² wird durch den Ausbau als Kreisverkehrsplatz zu
82% in Anspruch genommen, jedoch in der Mittelinsel zum Teil (346m²) wieder hergestellt. Der darüber
hinaus gehende Kompensationsbedarf wird im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt. Ein
gravierender Eingriff ist jedoch schon alleine durch das Umfeld bedingt nicht zu erwarten.
Dieser geringfügige Eingriff ist der sich aus der Maßnahme ergebenden Umweltbilanz gegenüberzustellen.
Es ergeben sich durch den Bau des Kreisels trotz des geringfügigen Grünflächenverlustes keine
weitergehenden negativen Beeinträchtigungen für die Umwelt. Die Tatsache, dass nach Abschluss der
Maßnahme ein verbesserter Verkehrsabfluss gewährleistet werden kann, überwiegt. Dies spiegelt sich
anhand der tabellarischen Bewertung wieder.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten:
Eine Prüfung von Alternativen besteht nicht, da der Bauleitplan die Ziele und den Schutzzweck von FFHGebieten /Vogelschutzgebieten nicht berührt.
Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht
Seite 7 von 7
Anderweitige Planungsalternativen kamen nicht in Betracht, da die vorgesehenen Grundstücke im
räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen liegen, der für
dieses Plan-Gebiet -Verkehrsfläche (K 39) - vorsieht.
Geplantes Monitoring:
Da keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen, begrenzt sich die Überwachung auf die Einhaltung
und Umsetzung der Vorgaben, die sich aus der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ergeben.
Zusammenfassung:
Anhand der vorgelegten Umweltprüfung wird deutlich, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
durch das Vorhaben unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein
anerkannten Prüfungsmethoden ausgeschlossen werden können.
Der Knotenpunkt K 39 (Europaring/Visteonstraße/Am Gewerbehof) ist ein stark frequentierter
Kreuzungsbereich.
Mit dem Bau einer Kreisverkehrsanlage kommt es zu einer nennenswerten Entlastung des bisher zähen
Verkehrsflusses und somit sogar zu einer Entlastung der zu bewertenden Schutzgüter. Die sich aus der
Umweltprüfung ergebenen geringfügigen negativen Auswirkungen (Schutzgut 5 und 6) auf die Umwelt
werden durch die zu erbringende Ausgleichsforderung kompensiert.
Kerpen, den 07.03.2007
K.H. Mayer
(Amtsleiter 16)