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Beschlussvorlage (Begründung mit Umweltbericht)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
36 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht Inhaltsangabe 1. Erläuterungen zur Planaufstellung 1.1 Projektanlass und Planungsvoraussetzungen 1.2 Planungsvorgaben 1.2.1 Lage 1.2.2 Derzeitige Situation 1.2.3 Flächennutzungsplan/Bebauungsplan 2. Ziele und Zweck der Planung 3. Aufgabenstellung 3.1 Planungskonzept 3.2 Entwässerung 3.3 Ver. – und Entsorgungsleitungen 3.4 Grunderwerb 3.5 Kosten 4. Erläuterung der Planinhalte 5. Umweltbericht Seite 1 von 7 Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht 1. Erläuterungen zur Planaufstellung 1.1 Projektanlass und Planungsvoraussetzungen Seite 2 von 7 Der Knotenpunkt K 39 (Europaring/Visteonstraße/Am Gewerbehof) ist ein stark frequentierter Kreuzungsbereich. Da über den Europaring die Gewerbegebiete " Dickenbuschfeld West und Ost " sowie " Europarc " angebunden werden, ist der Knotenpunkt " Visteonstraße/Am Gewerbehof/Europaring " dementsprechend auch stark mit Schwerlastverkehr belastet. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind unverträglich mit dem hohen Anteil an Abbiegevorgängen von KFZ und querenden Fußgängern/Radfahrern. Am nicht signalisierten Knotenpunkt bestehen gravierende Kapazitätsprobleme mit teilweise langen Wartezeiten in den Nebenrichtungen. Eine Verbesserung der bestehenden Verkehrsverhältnisse ist daher dringend erforderlich. Durch die Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes wird der Verkehrsfluss erheblich verbessert und das Geschwindigkeitsniveau nachweislich gesenkt. Die Ausstattung mit Fußgängerüberwegen und parallelen Radfurten in allen vier Ästen gewährleistet zukünftig auch für Fußgänger und Radfahrer ein sicheres Überqueren der Fahrbahn. 1.2 Planungsvorgaben 1.2.1 Lage Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteiles Sindorf am Europaring im Bereich der Gewerbegebiete " Europarc " und " Dickenbuschfeld ". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 316 umfasst den Kreuzungsbereich der Straßen " Am Gewerbehof ", " Europaring " und " Visteonstraße ". Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. 1.2.2 Derzeitige Situation Die überwiegende Fläche des Bebauungsplanes SI 316 wird derzeit bereits als Verkehrsfläche genutzt. Südlich des Europaringes ist im westlichen Teil des Plangebietes eine Grünfläche mit geringem Bewuchs von der Planung betroffen. Nördlich des Europaringes im Kreuzungsbereich mit der Straße " Am Gewerbehof " sind überwiegend Nebenanlagen des " Europaring " in das Plangebiet einbezogen. 1.2.3 Flächennutzungsplan/Bebauungsplan Der verbindliche Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Stadt Kerpen stellt im Bereich des Bebauungsplanes " Verkehrsfläche " (K 39) sowie in geringem Maße gewerbliche Bauflächen dar. Die Planung wird somit aus dem aktuellen Flächennutzungsplan entwickelt. Der südlich des Europaringes angrenzende Bebauungsplan SI 232 A " Gewerbegebiet Europaring " setzt in den mit dem zukünftigen Bebauungsplan SI 316 überlagernden Bereichen parallel zum Europaring " Private Grünfläche " sowie im Bereich der " Visteonstraße " " Straßenverkehrsfläche " fest. Der südöstlich des Europaringes angrenzende Bebauungsplan SI 231 A „Hahner Äcker Ost“ setzt für den Planbereich Straßenverkehrsfläche fest. Der nördlich des Europaringes angrenzende Bebauungsplan SI 24 " Dickenbuschfeld " setzt in den betroffenen Flächen " Gewerbliche Bauflächen " sowie " Straßenverkehrsfläche " fest. Alle Bebauungspläne werden in den überlagernden Bereichen zukünftig durch den Bebauungsplan SI 316 ersetzt. 2. Ziele und Zweck der Planung Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Umgestaltung des derzeitigen Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz zu schaffen. Durch die Umgestaltung des Knotenpunktes "Europaring/Visteonstraße/Am Gewerbehof " zu einem Kreisverkehrsplatz, sollen die Verkehrsabläufe und die Verkehrssicherheit in dem betreffenden Bereich verbessert werden. Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht 3. Seite 3 von 7 Aufgabenstellung 3.1 Planungskonzept Das Planungskonzept sieht den Umbau des Knotenpunktes K 39 (Europaring/Visteonstraße/Am Gewerbehof) in einen Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 35,00m vor. Die Kreisfahrbahn soll eine Breite von 7,0m erhalten, hierbei wird auch dem hohen Anteil des Schwerlastverkehrs Rechnung getragen. Für die als Grünfläche anzulegende Mittelinsel ist ein Durchmesser von 21,00m geplant. Alle vier Äste des Kreisverkehrs erhalten einen markierten Fußgängerüberweg (FGÜ) mit parallelen Radfurten, wobei die Fahrspuren der Äste im Bereich der FGÜ durch 2,50m breite Fahrbahnteiler voneinander getrennt sind. Hiermit wird dem Fußgänger ein sicheres Überqueren der Fahrstreifen ermöglicht. Lediglich im Ast " Am Gewerbehof " ist kein Fahrbahnteiler vorgesehen, da hier eine Aufweitung der Fahrbahn wegen vorhandener Zwangspunkte nicht möglich ist. Die Umgestaltung des Knotenpunktes in einen Kreisverkehrsplatz fügt sich in die Streckencharakteristik ein, da benachbarte Knotenpunkte (K 39/L 122/Kerpener Straße und K 39/K 39n/Hüttenstraße) ebenfalls als Kreisverkehrsplätze ausgebildet sind. 3.2 Entwässerung Die Entwässerung erfolgt über Borde und vorgelagerte Rinnen, wobei anfallendes Niederschlagswasser über die Straßeneinläufe aufgenommen wird, die an die vorhandene Kanalisation angebunden werden. 3.3 Ver – und Entsorgungsleitungen In der weiteren Planungsphase wird mit den Versorgungsträgern geklärt, ob vorhandene Ver – und Entsorgungsleitungen aufgrund ihrer Lage und Höhensituation umgelegt, bzw. neue bzw. zusätzliche Leitungen im Zuge der Straßenbauarbeiten verlegt werden müssen. Die vorhandenen Kanal – und Kabelschächte sowie Straßenkappen müssen der veränderten Höhensituation angepasst werden und die Straßeneinläufe müssen aufgrund der geänderten Bordführung verlegt werden. 3.4 Grunderwerb Bei den in Anspruch zu nehmenden Flächen handelt es sich überwiegend um bestehende öffentliche Verkehrsflächen. Lediglich südlich des Europaringes ist zur Realisierung der Planung Grunderwerb notwendig. 3.5 Kosten Die reinen Baukosten sind in einer Höhe von ca. 400.000 Euro veranschlagt. Zusätzlich werden Grunderwerbskosten von ca. 20.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt voraussichtlich über Fördermittel nach GVFG. Der Rhein –Erft –Kreis als Straßenbaulastträger wird die entsprechende Förderung beantragen. 4. Erläuterung der Planinhalte Das Plangebiet wird im Rechtsplan zum größten Teil als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Ein Streifen im südwestlichen Quadranten des Plangebietes, der für eine nicht auszuschließende Realisierungsfläche für Nebenanlagen bereitgestellt wird, und die Mittelinsel werden als „Verkehrsgrün“ festgesetzt. Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht 5. Seite 4 von 7 Umweltbericht zum Bebauungsplan Si 316 „Kreisverkehrsplatz Visteonstraße/Europaring“ Sindorf Einleitung: Der Umweltbericht als zentraler Bestandteil der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar. Die umweltrelevanten Gutachten sind im Umweltbericht einzuarbeiten. Der Umweltbericht hat in Kurzform die Belange des Umweltschutzes gemäß §1Abs.6 Nr. 7 BauGB darzulegen Im Rahmen der Umweltprüfung werden die jeweiligen relevanten Schutzgüter erfasst und die Auswirkung, die der Bauleitplan auf die Umwelt hat, auf ihre Erheblichkeit bewertet. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche, die heute schon fast ausschließlich als Verkehrsfläche genutzt wird. Im vorliegenden Fall soll zur Gewährleistung eines besseren Verkehrsabflusses der Kreuzungsbereich ausgebaut werden. Bereits jetzt schon ist der Knotenpunkt – Europaring /Visteonstraße/ Am Gewerbehof – stark frequentiert und wird zukünftig durch die Anbindung der Gewerbegebiete „Dickenbusch West und Ost sowie Europarc noch stärker, insbesondere durch den Schwerlastverkehr, belastet werden. Besondere ökologische Anforderungen sind jedoch bisher nicht erkennbar. Da sich das Maß der baulichen Nutzung am Bestand orientieren wird, wird dies nach ersten Einschätzungen keine nennenswerten zusätzlichen Beeinträchtigungen mit sich bringen. Von daher wird für die nachfolgende Betrachtung die vereinfachte Darstellung des Umweltberichtes in Form einer Checkliste der zu prüfenden Umweltbelange gemäß §1Abs.6 Nr. 7 unter Darstellung aller erforderlichen Angaben gewählt. Räumliche und inhaltliche Abgrenzung: Der Bebauungsplan SI 316 liegt im Süden des Stadtteils von Kerpen-Sindorf. Er umfasst den Verkehrsknotenpunkt, der aus der K39 (Europaring) und den Straßen „Am Gewerbehof sowie der Visteonstraße gebildet wird. Der Knotenpunkt grenzt nördlich an das Gewerbegebiet „Dickenbuschfeld“, südlich an das Gewerbegebiet „Europarc“ an. Der zukünftige Bebauungsplan SI 316 "Kreisverkehrsplatz Visteonstraße/Europaring" umfasst einen Teilbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne SI 231A, SI 232 A und SI 24. Die Überplanung der o.g. Bebauungspläne SI 231A, SI 232 A und SI 24 ist zur Verwirklichung der planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 316 und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Größe von ca. 0,45 ha. Inhalt und Ziel: Die Unfallkommission des Rhein – Erft – Kreises hat den Knotenpunkt Visteonstr. / Europaring. im Jahr 2005 als Unfallhäufungspunkt erkannt und vorgeschlagen, den Knotenpunkt in einen Kreisverkehrsanlage umzugestalten. Von daher ist nunmehr beabsichtigt, dem Vorschlag der Kommission zu folgen. Es handelt sich beim Plangebiet um eine fast ausschließlich als öffentlicher Verkehrsraum genutzte Fläche. Auf Grund fehlender Ausbaumöglichkeiten im Norden, werden durch den im Südwesten rechtskräftigen BBauP SI 232A festgesetzte sowohl öffentliche als auch private Grünflächen geringfügig tangiert (ca.1100m²). Darüber hinaus wird auch in den Geltungsbereich des BBau-Plans SI 231A eingegriffen, der sich östlich an die Visteonstraße anschließt; jedoch wird hier nur bereits versiegelte Fläche in Anspruch genommen. Der Kreisel selbst soll eine begrünte Mittelinsel mit einem Durchmesser von 21 m erhalten, für den Außendurchmesser ist eine Größe von 35 m geplant. Beschreibung/Bewertung der Schutzgüter sowie deren Umweltauswirkungen: Nr. 1 Schutzgut Mensch/Lärm Beschreibung des Bestands Vorbelasteter Standort durch örtlichen und Auswirkungen durch die Planung Durch den besseren Verkehrsfluss ist mit Grad der Erheblichkeit Nicht erheblich Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht überörtlichen Verkehr 2 Mensch/Erholung 3 Mensch/Emissionen 4 Flora Fauna Entsprechend der Analyse der Freiraumversorgung(LÖPF 2005) ist das angrenzende Umfeld durch bauliche Strukturen mit Barrierewirkung geprägt. Vorbelasteter Standort durch örtlichen und überörtlichen Verkehr Bedingt durch das Umfeld liegt eine eingeschränkte Erreichbarkeit vor. Hinweise auf geschützte Arten sind nicht bekannt. Straßenbegleitender Grünzug (festgesetzt lt. SI 232A) wird durch Trasse einer Freileitung beeinträchtigt Seite 5 von 7 geringeren Verkehrsgeräuschen rechnen keine zu Durch den besseren Verkehrsfluss ist mit geringeren Verkehrsemissionen zu rechnen Mittelinsel kann von Kleininsekten bedingt als Habitat genutzt werden. Verlust von Grünfläche (Verkehrsgrün) im südwestlichen Randbereich durch Ausbau; 20% der Restfläche bleibt erhalten Durch den Bau des Kreisverkehrs werden ca. 50% an Freifläche zusätzlich versiegelt. Nicht erheblich Nicht erheblich gering 5 Boden/-schutz, Altlasten und Bodenbelastung Es liegen weder Altlasten noch Bodenbelastungen vor Die versiegelte Fläche des Knotenpunkts beträgt ca. 75%. des Geltungsbereiches. 6 Wasser Das Grundwasser ist infolge der bergbaubedingten Sümpfungsmaßnahmen stark abgesenkt. Das Niederschlagswasser wird der Kanalisation zugeführt. Durch den vorhandenen Knotenpunkt ist bereits eine starke Vorbelastung durch den zähen Verkehrsfluss und dem hohen Grad der Versiegelung gegeben. keine Durch einen reibungsloseren Verkehrsabfluss werden sich der Schadstoffausstoß und damit das Mikroklima geringfügig verbessern. Nicht erheblich Knotenpunkt Umbau in einen Kreisverkehrsplatz Nicht erheblich Bedingt durch die isolierte zentrale Lage ist von keiner ökologischen Vielfalt auszugehen Zum Rechtsplanentwurf wird eine ökologische Bilanzierung erstellt, durch die die durch die Planung präjudizierten Eingriffe in den Naturhaushalt erfasst und bewertet werden. Gemäß der vorgelegten Bilanzierung ist ein Ausgleich Nicht erheblich 7 Klima/Luft 8 Landschaft/Landschaftsbild 9 Natur/ biologische Vielfalt gering Nicht erheblich keine Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht Seite 6 von 7 von +4392BW(Bewertungspunkte) zu erbringen 10 Schutzgut Kultur-/sonstige Sachgüter --------------------- --------------------- ---------- 11 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Durch den zähfließenden Verkehr am Knotenpunkt ergeben sich Wechselbeziehungen mit negativen Folgeerscheinungen zwischen den Schutzgütern 1,2,3 und 7 Von einer geringfügigen Verbesserung der negativen Wechselwirkungen ist durch den auftretenden reibungsloseren Verkehrsabfluss auszugehen Nicht erheblich Angewandte Untersuchungsmethoden: Zur Bewertung der Umweltauswirkungen wurde der stadtökologische Fachbeitrag (aufgestellt von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten -LÖPF- des Landes NW 2005) herangezogen. Die für diesen Bereich relevanten Grundwassergleichen-Pläne können beim Erftverband eingesehen werden. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (aufgestellt von der Stadt Kerpen, Amt für Stadtplanung und Verkehr im Februar 2007) Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes: Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Verwaltungsvorschriften, technische Anleitungen zugrunde gelegt, die für dieses Bauleitplanverfahren maßgeblich sind. Im Einzelnen wurden berücksichtigt in der jeweils zurzeit geltenden Fassung: o o o o o o o Baugesetzbuch (BauGB) Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Wasserhaushaltsgesetz- (WHG) Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – (TA Luft) Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz-LWG) Prognose bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung: Die Planfläche in einer Größe von 0,45ha ist überwiegend als versiegelte Fläche gekennzeichnet. Das im Südwesten gelegene Straßenbegleitgrün von ca.1100m² wird durch den Ausbau als Kreisverkehrsplatz zu 82% in Anspruch genommen, jedoch in der Mittelinsel zum Teil (346m²) wieder hergestellt. Der darüber hinaus gehende Kompensationsbedarf wird im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt. Ein gravierender Eingriff ist jedoch schon alleine durch das Umfeld bedingt nicht zu erwarten. Dieser geringfügige Eingriff ist der sich aus der Maßnahme ergebenden Umweltbilanz gegenüberzustellen. Es ergeben sich durch den Bau des Kreisels trotz des geringfügigen Grünflächenverlustes keine weitergehenden negativen Beeinträchtigungen für die Umwelt. Die Tatsache, dass nach Abschluss der Maßnahme ein verbesserter Verkehrsabfluss gewährleistet werden kann, überwiegt. Dies spiegelt sich anhand der tabellarischen Bewertung wieder. Anderweitige Planungsmöglichkeiten: Eine Prüfung von Alternativen besteht nicht, da der Bauleitplan die Ziele und den Schutzzweck von FFHGebieten /Vogelschutzgebieten nicht berührt. Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht Seite 7 von 7 Anderweitige Planungsalternativen kamen nicht in Betracht, da die vorgesehenen Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen liegen, der für dieses Plan-Gebiet -Verkehrsfläche (K 39) - vorsieht. Geplantes Monitoring: Da keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen, begrenzt sich die Überwachung auf die Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben, die sich aus der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ergeben. Zusammenfassung: Anhand der vorgelegten Umweltprüfung wird deutlich, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden ausgeschlossen werden können. Der Knotenpunkt K 39 (Europaring/Visteonstraße/Am Gewerbehof) ist ein stark frequentierter Kreuzungsbereich. Mit dem Bau einer Kreisverkehrsanlage kommt es zu einer nennenswerten Entlastung des bisher zähen Verkehrsflusses und somit sogar zu einer Entlastung der zu bewertenden Schutzgüter. Die sich aus der Umweltprüfung ergebenen geringfügigen negativen Auswirkungen (Schutzgut 5 und 6) auf die Umwelt werden durch die zu erbringende Ausgleichsforderung kompensiert. Kerpen, den 07.03.2007 K.H. Mayer (Amtsleiter 16)