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Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB/Beteiligung der Bürger)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Stellungnahmen TöB/Beteiligung der Bürger Anlage 3 Stellungnahmen TöB Seite 1 von 3 Nr. Schreiben von/Datum-Kurzinhalt TöB 1 Infracor / 07.05.2005 Keine Bedenken TöB 2 Neuapostolische Kirche / 07.05.2005 Keine Bedenken TöB 3 Amt für Agrarordnung Euskirchen / 12.04.2005 Keine Anregungen Planungen sind in dem Bereich nicht vorgesehen. TöB 4 Deutsche Telekom AG, T-Com/18.04.2005 Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsleitungen, die im beigefügten Plan ersichtlich sind. Es ist aus den übermittelten Unterlagen nicht erkennbar, wie sich die beabsichtigte Maßnahme auf die bestehenden Telekommunikationslinien auswirkt. Es wird daher angeregt, die Baumaßnahme abzustimmen, dass Veränderungen oder Verlegungen der Anlagen möglichst vermieden werden. TöB 5 Wald und Holz NRW / 29.04.2005 Keine Bedenken TöB 6 RWE Rhein-Ruhr Netzservice / 21.04.2005 Grundsätzlich keine Bedenken Es wird um Berücksichtigung der Lage der Leitungen des RWE gebeten. Bei Nutzungsänderungen sollten auch die Sicherungen der Trassen berücksichtigt werden. Bei der Planung der Bepflanzungszonen ist zu beachten, dass die Versorgungstrassen frei von Baum -und Strauchwerk bleiben. Bei Näherungen von Bepflanzungen an die Versorgungsleitungen müssen die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ berücksichtigt werden. Notwendig werdende Schutzmaßnahmen sind mit RWE abzustimmen. Veränderungen an den Versorgungsnetzen sind im Planbereich nicht vorgesehen. TöB 7 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice/ 18.04.2005 Es verläuft im B-Planbereich ein 2 x 18,0 m breiter Schutzstreifen für eine 110-kV-Hochspannungsfreileitung. Rechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme der Grundstücke sind im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeiten. Diese Dienstbarkeiten sehen u.a. vor, dass im Schutzstreifen der Leitung leistungsgefährdende Maßnahmen wie Bebauung, Anpflanzung, Geländeveränderungen etc. untersagt sind. Mit dem o.g. Bebauungsplan kann sich unter folgenden Bedingungen einverstanden erklärt werden: 1. Die Leitung wird mit dem Schutzstreifenbereich in den Bebauungsplan aufgenommen. 2. Der geplante Kreisverkehrsplatz wird maximal auf dem vorhandenen Geländeniveau von 78,70 m über NN angelegt. 3. Geplante Laternen im Bereich des Kreisverkehrsplatzes erhalten eine maximale Bauhöhe von 4,00 m über v.g. Straßenniveau. 4. Im Schutzstreifen der Leitung dürfen nur Anpflanzungen mit einer Endwuchshöhe von max. 4,00 m erreichen. 5. Im Textteil des Bebauungsplanes ist folgender Textbaustein aufzunehmen: Die einzelnen Maßnahmen im Schutzstreifen der Leitung werden der RWE rechtzeitig im Vorfeld zur Prüfung und abschließender Stellungnahme zugesandt. Vorschlag der Verwaltung entfällt TöB 8 RWE Westfalen-Weser-Ems-Netzservice/ 19.04.2005 Es verläuft im B-Planbereich die RWEErdgashochdruckleitungen L 8037, L 8041. Aufgrund der zu erwartenden Änderungen von Straßen und Wegen, wasserwirtschaftlichen Anlagen, Grundstücken Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen unter „Hinweise Punkt 2.1“ erfolgt. entfällt entfällt Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen unter „Hinweise Punkt 2.1“ erfolgt. entfällt Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen unter „Hinweise Punkt 2.1“ erfolgt. Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen unter „Hinweise Punkt 2.1“ erfolgt. Stellungnahmen TöB/Beteiligung der Bürger Anlage 3 Stellungnahmen TöB (Eigentumsverhältnisse) etc. müssen anhand von Detailplanungen rechtzeitig Abstimmungen mit RWE erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierzu an RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH, Neue Jülicher Straße 60, 52353 Düren. TöB 9 Erftverband/18.05.2005 Keine Bedenken TöB 10 Bezirksregierung DüsseldorfLuftverkehr/03.05.2005 Keine Bedenken TöB 11 IHK Köln/11.05.2005 Keine Anregungen TöB 12 Wehrbereichsverwaltung West Keine Bedenken TöB 13 RWE Power AG/09.05.2005 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bodenkarte des Landes NW, Blatt L5106 im gesamten Gebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 (5) Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Zulässige Belastung des Baugrundes“ und der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NW zu beachten. TöB 14 Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege/ 29.04.2005 Es ist keine Aussage zu Konflikten zwischen Planung und den Belangen des Bodendenkmalschutzes möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde; daher stehen derzeit auch keine für die Abwägung verwertbaren Grundlagen und für den Umweltbericht eindeutige Aussagen zur Verfügung. Verweis auf die §§ 15 und 16 DSchG NW mit der Bitte, sicherzustellen, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorschriften hingewiesen wird. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rhein. Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.02405/9039-0, Fax.02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. TöB 15 Rhein-Erft-Kreis/11.05.2005 Der geplante Kreisverkehrsplatz wird aus verkehrlicher Sicht befürwortet. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken. Es wird angeregt, auf die Gehwegverbindung zwischen dem Ast Visteonstraße und dem Autohaus (Volvo) zu verzichten. Es wäre vorteilhaft, die Fußgängerquerungen im Knotenpunkt zu bündeln (mit Fußgänger-Vorrang) gegenüber der Verlagerung von Querungen auf die durchgehende Strecke (ohne Fußgänger-Vorrang). Die Querungsstelle zwischen den Autohäusern könnte verbleiben und würde dann lediglich zur Verbindung der beiden Anlieger dienen. Es wird vorgeschlagen, die weiteren Einzelheiten auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Kreis abzustimmen. Als Straßenbaulastträger der K 39 wird das Ziel verfolgt, die Verkehrsverhältnisse in diesem Bereich zu verbessern. Es ist daher seitens des Kreises beabsichtigt, die Planung auf Grundlage der bestehenden Vorplanung fortzusetzen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in diesem Jahr für die Entwurfsbearbeitung eingeplant. Vom Seite 2 von 3 entfällt entfällt entfällt entfällt Die Fläche ist im Bebauungsplan gekennzeichnet. Es wird ein entsprechender Hinweis in den textlichen Festsetzungen des B-Planes unter „Hinweise Punkt 2.2“ aufgenommen. Ein entsprechender Hinweis wird in die textlichen Festsetzungen des B-Planes unter „Hinweise Punkt 2.3“ aufgenommen. Die Einzelheiten werden im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein - Erft Kreis abgestimmt. Stellungnahmen TöB/Beteiligung der Bürger Anlage 3 Stellungnahmen TöB Seite 3 von 3 Zuwendungsgeber wurde die Maßnahme als zuwendungsfähig zur Förderung des kommunalen Straßenbaus nach GVFG anerkannt und mit dem Beginnjahr 2007 in das mittelfristige Finanzierungsprogramm aufgenommen. TöB 16 Staatliches Umweltamt Köln/24.05.2005 Keine Bedenken entfällt Anlage 4 – Stellungnahmen Bürgerinnen/Bürger Stellungnahmen von Bürgerinnen/Bürgern liegen nicht vor.