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Beschlussvorlage (Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses hier: beratende Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden in Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
hier: beratende Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden in Kerpen) Beschlussvorlage (Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
hier: beratende Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden in Kerpen)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 23.3 / Allg. Förderung v. Kindern, Jugendl. Familien, Behinderten u. Senioren Az.: TOP Drs.-Nr.: 45.07 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 13.02.2007 30.01.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses hier: beratende Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden in Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Stadtrat bestätigt die nachfolgende Änderung bei den beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses: Als Vertreterin der evangelischen Kirchengemeinden in Kerpen übernimmt Frau Susanne Ponge die beratende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss (bisher Frau Claudia Schlösser). Die Stellvertretung übernimmt nach wie vor Frau Pfarrerin Gesa Francke. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordneter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Der Stadrat bildete gem. §§ 70 Abs. 1 und 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) den Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und der gleichen Anzahl an stellvertretetenden Mitgliedern besteht. Darüber hinaus wurden gem. § 5 AG KJHG i.V.m. der Satzung des Jugendamtes der Stadt Kerpen 9 beratende Mitglieder und deren Stellvertreter vom Stadtrat bestätigt. Nach dem Ausscheiden von Frau Claudia Schlösser aus dem Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Brüggen/Erft haben nach vorliegender Mitteilung die Presbyterien der Ev. Kirchengemeinden Brüggen, Sindorf, Kerpen und Horrem als Nachfolgerin Frau Susanne Ponge und als deren Stellvertreterin Frau Pfarrerin Gesa Francke vorgeschlagen. Beschlussvorlage 45.07 Seite 2