Daten
Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 33.07
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
06.02.2007
Stadtrat
X
17.01.2007
Bemerkungen
13.02.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2007
hier: Einrichtung von 2 zusätzlichen, befristeten Stellen im Rettungsdienst
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 48.000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
160.4145 u. 160.4445
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt, im Bereich des
Rettungsdienstes befristet bis zum 31.12.2007 zusätzlich 2 Stellen für Beschäftigte im
Rettungsdienst (Entgeltgruppe 5 TVöD) einzurichten und schnellstmöglich zu besetzen. Die dazu
benötigten Haushaltsmittel werden überplanmässig bereitgestellt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME: Einrichtung von 2 zusätzlichen Stellen für Beschäftigte im Rettungsdienst
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
48.000
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 33.07
Seite 2
Begründung:
Aufgrund der Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) darf für Beschäftigte
die Summe der Vollarbeits- und Bereitschaftszeit durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht
überschreiten. Von dieser Regelung sind 11 Beschäftigte im Amt 13 betroffen.
Die Reduzierung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 54 auf 48 Stunden pro
Woche ergibt bei 11 Mitarbeitern pro Jahr rund 3.500 Fehlstunden, die dann zwangsläufig an
Besetzstunden fehlen.
Diese Fehlstunden können grundsätzlich nur durch Mehrarbeitsleistung der Beamtinnen und
Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes aufgefangen werden. Da die Mehrarbeitsleistung der
Beamtinnen und Beamten aber seit längerem bereits ein erträgliches Maß überschreitet, ist dies
nicht zumutbar und verantwortbar.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, weitere 2 Stellen für Beschäftigte im Rettungsdienst
(Entgeltgruppe 5 TVöD) einzurichten und schnellstmöglich zu besetzen, um die durch die neue
Arbeitszeitregelung entstehenden Fehlstunden zu kompensieren. Außerdem schlägt die
Verwaltung vor, die dazu benötigten Haushaltsmittel überplanmässig bereitzustellen.
Im Laufe des Jahres 2007 wird die 48-Stunden-Woche für alle Mitarbeiter/innen des Amtes 13
dienstplanmäßig umgesetzt. Die hieraus resultierenden Personalbedarfsberechnungen werden
ebenfalls im Laufe des Jahres 2007 erstellt. Die Ergebnisse der Personalbedarfsberechnungen
sollen im Stellenplan 2008 berücksichtigt werden. Die beiden zusätzlichen Stellen sollen aus
diesem Grund nur befristet bis zum 31.12.2007 eingerichtet werden.
Beschlussvorlage 33.07
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