Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Stellenplan 2007 hier: Umwandlung der Planstelle 90000517)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Stellenplan 2007
hier: Umwandlung der Planstelle 90000517) Beschlussvorlage (Stellenplan 2007
hier: Umwandlung der Planstelle 90000517) Beschlussvorlage (Stellenplan 2007
hier: Umwandlung der Planstelle 90000517)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Az.: TOP Drs.-Nr.: 29.07 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 06.02.2007 Stadtrat X 16.01.2007 Bemerkungen 13.02.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2007 hier: Umwandlung der Planstelle 90000517 Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 3.100 €/Jahr (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ Der Stadtrat beschließt, die Planstelle 90000517 von A 9 m.D. nach A 10 g.D. umzuwandeln. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: Umwandlung der Planstelle 90000517 ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 2009 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung 3.050 Personalkosten 3.100 3.200 gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 29.07 Seite 2 Begründung: Vor 3 Jahren wurde für den Bereich der Gesamtfeuerwehr der Stadt Kerpen die Funktion des EvD (Einsatzleiter vom Dienst) eingerichtet. Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind im hauptamtlichen Bereich eine Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und mehrjährige Berufserfahrung zwingend erforderlich. Im ehrenamtlichen Bereich ist ebenfalls eine Ausbildung als Zugführer (Brandinspektor) zwingend erforderlich. Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, ist es im haupt- und ehrenamtlichen Bereich erforderlich, eine ausreichende Anzahl an Führungskräften mit der Qualifikation als EvD sukzessive auszubilden und im hauptamtlichen Bereich entsprechende Planstellen im gehobenen Dienst in den kommenden Jahren im Stellenplan einzurichten. Erstmals wurde im Stellenplan 2007 eine entsprechende Planstelle (90000495) eingerichtet, um diesem Verfahren Rechnung zu tragen und den Stelleninhaber dieser Stelle nach bestandener Aufstiegsprüfung entsprechend einsetzen zu können. Die Ausbildung als Zugführer im hauptberuflichen feuerwehrtechnischen Dienst wird am Institut der Feuerwehr des Landes NRW im Rahmen der Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vermittelt. Der Stelleninhaber der Stelle 90000517 wurde seinerzeit für den Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zugelassen, hat die Laufbahnprüfung im Dezember 2006 vor der Prüfungskommission mit Erfolg bestanden und verfügt über die erforderliche mehrjährige Berufserfahrung. Um den Stelleninhaber nach einer Einführungszeit von 3 Monaten beginnend ab Januar 2007 dienstplanmäßig als EvD im Rahmen seines 24-Stunden-Dienstes einsetzen und "bestellten Einsatzleiter" gemäß § 1 Abs. 1 FSHG benennen zu können ist auch hier eine Planstelle im gehobenen Dienst erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stelle 90000517 umzuwandeln und ab dem Stellenplan 2007 nach A 10 auszuweisen. Beschlussvorlage 29.07 Seite 3