Daten
Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 29.07
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
06.02.2007
Stadtrat
X
16.01.2007
Bemerkungen
13.02.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2007
hier: Umwandlung der Planstelle 90000517
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 3.100 €/Jahr (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ Der Stadtrat beschließt, die Planstelle 90000517 von
A 9 m.D. nach A 10 g.D. umzuwandeln.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME: Umwandlung der Planstelle 90000517
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
2009
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
3.050
Personalkosten
3.100
3.200
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 29.07
Seite 2
Begründung:
Vor 3 Jahren wurde für den Bereich der Gesamtfeuerwehr der Stadt Kerpen die Funktion
des EvD (Einsatzleiter vom Dienst) eingerichtet. Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind
im hauptamtlichen Bereich eine Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen
Dienst und mehrjährige Berufserfahrung zwingend erforderlich. Im ehrenamtlichen Bereich
ist ebenfalls eine Ausbildung als Zugführer (Brandinspektor) zwingend erforderlich.
Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, ist es im haupt- und ehrenamtlichen
Bereich erforderlich, eine ausreichende Anzahl an Führungskräften mit der Qualifikation
als EvD sukzessive auszubilden und im hauptamtlichen Bereich entsprechende
Planstellen im gehobenen Dienst in den kommenden Jahren im Stellenplan einzurichten.
Erstmals wurde im Stellenplan 2007 eine entsprechende Planstelle (90000495)
eingerichtet, um diesem Verfahren Rechnung zu tragen und den Stelleninhaber dieser
Stelle nach bestandener Aufstiegsprüfung entsprechend einsetzen zu können.
Die Ausbildung als Zugführer im hauptberuflichen feuerwehrtechnischen Dienst wird am
Institut der Feuerwehr des Landes NRW im Rahmen der Ausbildung für den gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienst vermittelt. Der Stelleninhaber der Stelle 90000517 wurde
seinerzeit für den Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zugelassen,
hat die Laufbahnprüfung im Dezember 2006 vor der Prüfungskommission mit Erfolg
bestanden und verfügt über die erforderliche mehrjährige Berufserfahrung.
Um den Stelleninhaber nach einer Einführungszeit von 3 Monaten beginnend ab Januar
2007 dienstplanmäßig als EvD im Rahmen seines 24-Stunden-Dienstes einsetzen und
"bestellten Einsatzleiter" gemäß § 1 Abs. 1 FSHG benennen zu können ist auch hier eine
Planstelle im gehobenen Dienst erforderlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stelle 90000517 umzuwandeln und ab dem
Stellenplan 2007 nach A 10 auszuweisen.
Beschlussvorlage 29.07
Seite 3