Daten
Kommune
Kerpen
Größe
42 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
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STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz und
Rettungswesen
Az.:13.2 Bo/Fk
Drs.-Nr.: 25.07
Datum :
Beratungsfolge
Bau- und Feuerschutzausschuss
Termin
29.03.2007
Haupt- und Finanzausschuss
17.04.2007
Stadtrat
24.04.2007
X
26.02.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Prioritätenliste für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 1.865.000 €
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2008-2016
Beschlussentwurf:
1. Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfielt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem
Rat der Stadt Kerpen, basierend auf dem vorgestellten Fahrzeugkonzept, die im
Beschlussentwurf aufgeführte Prioritätenliste zu beschließen.
Beschlussausfertigung soll erhalten: II, 20, 13.2, 13.1
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Fortsetzung Beschlussentwurf:
Prioritätenliste:
Kosten
185.000 €
80.000 €
160.000 €
330.000 €
250.000 €
330.000 €
185.000 €
0€
185.000 €
160.000 €
Summe:
1.865.000 €
Ausschreibung
2007
2008
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Beschlussvorlage 25.07
Kassenwirksam
2008
2009
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Einheit
Buir
Kerpen
Kerpen
Buir
Blatzheim
Hauptamtlich
Türnich
Manheim
Horrem
Blatzheim
Fahrzeugtyp
LF 10/6
AB Wasser
WLF 26t
HLF 20/16 mit Winde
LF 20/16
HLF 20/16 mit Winde
LF 10/6
LF 10/6 (s. Begründung)
LF 10/6
WLF 26t
Seite 2
MAßNAHME: Prioritätenliste für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Anschaffungskosten siehe Aufstellung Prioritätenliste
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
185.000
240.000 €
330.000 €
250.000 €
330.000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Feuerschutzpauschale
ca.
ca.
120.000 €
120.000 €
ca.
120.000 €
ca.
120.000 €
ca.
120.000 €
ca.
120.000 €
ca.
120.000 €
ca.
120.000 €
ca.
120.000 €
120.000 €
210.000 €
130.000 €
210.000 €
ca. 80.000 €
ca. 80.000€
ca. 80.000 €
ca. 80.000 €
ca. 80.000 €
gesamt ca. 80.000 €
ca. 80.000€
ca. 80.000 €
ca. 80.000 €
ca. 80.000 €
Zuschüsse
Beiträge
ca.
gesamt: 120.000 €
Aufwand netto:
65.000 €
Folgekosten:
Ausgaben
Siehe
Anlage 1
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren/Benutzungsentgelte
Beschlussvorlage 25.07
Seite 3
Begründung:
Im Jahre 1995 wurde für die Feuerwehr der Stadt Kerpen ein flächendeckendes Fahrzeugkonzept
entwickelt, politisch beschlossen und sukzessiv durch die damalige Prioritätenliste umgesetzt.
Mit der Beschaffung der bereits für den Löschzug Horrem laufenden Ersatzbeschaffung eines LF
20/16 ist diese nunmehr in 2007 abgearbeitet.
Aufgrund der äußerst positiven Erfahrungswerte schlägt die Verwaltung vor, die Prioritätenliste fortzuschreiben und politisch neu zu beschließen.
1. Fahrzeugkonzept
Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Technik, der geänderten Konzeption bezüglich der
Ausstattung der Fahrzeuge und die Änderung der Fahrzeugnormen war es zwingend erforderlich,
das bestehende Fahrzeugkonzept zu überarbeiten und den Gegebenheiten anzupassen. Folgende
Gründe sind hierfür zu erwähnen:
-
-
Die DIN 14530- 5 „Löschgruppenfahrzeug LF 8/6“ wurde überarbeitet. Nachfolgemodell ist
das „Löschgruppenfahrzeug LF 10/6“. Wesentliche Änderungen fanden bei der Antriebsart
(Allrad) und Anhebung des zul. Gesamtgewichts und Beladung statt.
Die DIN 14530- 20 „Tanklöschfahrzeug TLF 16/25“ wurde gestrichen. Ein vergleichbares
Nachfolgemodell ist das nach DIN 14530- 11 genormte „Löschgruppenfahrzeug LF 20/16“.
Die DIN 14530- 11 „Löschgruppenfahrzeug LF 16/12“ wurde überarbeitet. Nachfolgemodell
ist das „(H)LF 20/16“
Die DIN 14530- 21 „Tanklöschfahrzeug TLF 24/50“ wurde überarbeitet. Nachfolgemodell ist
nunmehr das „Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 SL“.
Alle vorgenannten Fahrzeugtypen (der alten Normen) werden derzeit bei der Feuerwehr Kerpen
vorgehalten und können somit durch Wegfall bzw. Überarbeitung der Normen zukünftig nicht mehr
beschafft werden.
Die abstrakte Gefahrenlage (Risikopotential durch die örtlichen Gegebenheiten wie z.B.
Gewerbegebiete, Bundesautobahnen usw.) der einzelnen Einsatzbereiche sowie die
löschzugspezifischen Sonderaufgaben wurden analysiert und beachtet. Dabei fand die
städtebauliche Entwicklung (z.B. gepl. Verlegung der A 4, Umsiedlung der Ortschaft Manheim,
Zunahme der sich im Stadtgebiet ansiedelnden Gewerbebetriebe usw.) Berücksichtigung.
Mit dem Fahrzeugkonzept wird das Ziel verfolgt, die Typenvielfalt der Fahrzeuge bei der
Feuerwehr Kerpen so gering wie möglich zu halten und die größtmögliche Sicherheit, unter
Beachtung der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, zu erzielen.
Aufgrund der neu verabschiedeten Normen lässt sich die feuerwehrtechnische Beladung
individuell, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend, durch Modulbeladung anpassen und
erweitern.
Durch das in sich aufbauende Fahrzeugkonzept sollen ebenfalls Synergieeffekte erzielt werden.
Jeder Löschzug wird mit Basisfahrzeugen (Standardfahrzeugen) ausgestattet, um die
alltäglichen Einsätze adäquat und im Bereich der Hilfsfrist abarbeiten zu können. Alle
Löschfahrzeuge verfügen über einen Löschwassertank (zwischen 600 und 2.500 Liter Wasser)
und gewährleisten somit eine schnelle Brandbekämpfung. Ebenfalls verfügt jeder Löschzug über
eine Grundausstattung für die technische Hilfeleistung zur Befreiung eingeklemmter Personen.
Die bestehende Pärchenalarmierung (zeitgleiche Alarmierung von 2 Löschzügen) wurde bei der
Konzeption der Fahrzeugtypen berücksichtigt. Durch Zusammenführung zweier Löschzüge ist
Beschlussvorlage 25.07
Seite 4
gewährleistet, dass Material, Personal und Fahrzeuge auch zu „personalschwachen Zeiten der
Freiwilligen Feuerwehr“ bei der Menschenrettung zur Verfügung stehen.
Spezielle Gerätschaften, die im alltäglichen Einsatzgeschehen eher selten und nicht unter
zeitkritischen Aspekten eingesetzt werden müssen, sind auf „Sonderfahrzeuge“ verlastet. Folglich
müssen kostenintensive Gerätschaften im Regelfall nur einmal im Stadtgebiet vorgehalten werden.
Eine Reduzierung auf ein Minimum ist somit möglich..
Dies wird sich auch bei den notwendigen Unterhaltungskosten (z.B. UVV- Prüfung, Wartung,
Instandhaltung) positiv auswirken.
2. Basisfahrzeuge
Nach Auswertung aller zu berücksichtigenden Kriterien sind die drei nachfolgend beschriebenen
unterschiedlichen Fahrzeugtypen als Basisfahrzeuge geeignet:
2.1
Typ 1: Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 Allrad
Besatzung:
Löschgruppe (1/8 = 9 Mann)
Zul. Gesamtgewicht: 10,5 to
Einsatzbereich:
Umfangreiche Brandbekämpfung
Löschwasserförderung
Technische Hilfeleistung kleineren Umfangs
Technische Hilfeleistung größeren Umfangs durch Zusatzbeladung
Techn. Daten:
Löschwasservorrat: 600 Liter (kann auf 1.000 Liter erweitert werden)
Schaummittelvorrat: 120 Liter
Feuerlöschkreiselpumpe: 1.000 Liter / min
Rettungsgerät:
4-teilige Steckleiter, Rettungshöhe bis 2. OG
3-teilige Schiebleiter, Rettungshöhe bis 3. OG (mögl. Zusatzbeladung)
Das Fahrzeug ist für den Ersteinsatz im Bereich der Brandbekämpfung und Technischen
Hilfeleistung konzipiert.
2.2
Typ 2: Löschgruppenfahrzeug LF 20/16
Besatzung:
Löschgruppe (1/8 = 9 Mann)
Zul. Gesamtgewicht: 14 to
Einsatzbereich:
Umfangreiche Brandbekämpfung
Löschwasserförderung
Einfache Technische Hilfeleistung
Techn. Daten:
Löschwasservorrat: 1.600 Liter (kann auf 2.500 Liter erweitert werden)
Schaumittelvorrat: 120 Liter
Feuerlöschkreiselpumpe: 2.000 Liter / min
Rettungsgerät:
4-teilige Steckleiter (bis 2. OG)
3-teilige Schiebleiter (bis 3. OG)
Beschlussvorlage 25.07
Seite 5
Beleuchtungsgerät:
2 Flutlichtstrahler incl. Zubehör
Ständig betriebsbereite Einsatzstellenbeleuchtung (Lichtmast)
Arbeitsgerät:
1 Tauchpumpe (TP4/1)
1 Stromerzeuger (8 kVA)
1 Motorsäge
1 Säbelsäge
1 Überdrucklüfter
Dieses Fahrzeug ist ausreichend, um in Wohn- und Gewerbegebieten den Brandschutz und die
einfache Technische Hilfeleistung auf Verkehrswegen sicherzustellen.
2.3
Typ 3: Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20/16
Besatzung :
Löschgruppe (1/8 = 9 Mann)
Zul. Gesamtgewicht: 15 to
Einsatzbereich:
Umfangreiche Brandbekämpfung
Löschwasserförderung
Technische Hilfeleistung größeren Umfangs.
Techn. Daten:
Löschwasservorrat: 1.600 Liter
Schaummittelvorrat: 120 Liter
Feuerlöschkreiselpumpe: 2.000 Liter / min
Rettungsgerät:
4-teilige Steckleiter (bis 2. OG)
3-teilige Schiebleiter (bis 3. OG)
Beleuchtungsgerät:
2 Flutlichtstrahler incl. Zubehör
Ständig betriebsbereite Einsatzstellenbeleuchtung (Lichtmast)
Arbeitsgeräte:
Trennschleifmaschine incl. Zubehör
Spreizer SP 45 incl. Zubehör
Schere S 150 incl. Zubehör
1 Satz Rettungszylinder incl. Zubehör
1 Satz Hebekissen (1 x 100 kN, 1 x 200 kN)
1 Gerät zum Trennen von Verbundglasscheiben
Unterbaumaterial
Kraftstoffabsaugung
Dieses Fahrzeug ist ausreichend, um in Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie auf
Fernstraßen und Schienenwegen den Brandschutz und die technische Hilfeleistung
durchzuführen.
3.
Erweiterung der feuerwehrtechnischen Beladung
Je nach Standort und Erfordernis an den jeweiligen Löschzug und die örtlichen Gegebenheiten
können im Rahmen der Gewichtsreserve der Fahrzeuge Zusatzmodule aufgenommen werden.
Zusatzmodule sind Zusatzbeladungen von feuerwehrtechnischen Gerätschaften entsprechend der
Aufgabenzuweisung (technischer und taktischer Einsatzwert) des Fahrzeuges.
Die Erweiterung der Standardbeladung der Fahrzeuge kann unter Berücksichtigung der Raumund Gewichtsreserven mit folgenden Modulen erweitert werden:
Beschlussvorlage 25.07
Seite 6
-
Maschinelle Zugeinrichtung
Wasserschaden
Absturzsicherung
Tragkraftspritze
Technische Hilfeleistung
Beleuchtung
Strom
Beispiele für den Umfang von Zusatzmodulen:
Modul Strom
Es handelt sich hierbei um Gerätschaften zur Erzeugung von Strom sowie dessen Weiterleitung
(Notstromerzeuger, Leitungstrommeln usw.). In Verbindung mit dem Modul Beleuchtung
(es handelt sich hierbei um Flutlichtstrahler, Anschlussleitungen, Stativ, Aufnahmebrücken usw.)
besteht die Möglichkeit, über den Standard hinaus Einsatzstellen auszuleuchten.
Modul Wasserschaden
Hierbei handelt es sich um Tauchpumpen, Wassersauger, wasserbeständige Schutzkleidung und
Ölbindemittel, das für den Einsatz auf Wasser geeignet ist.
Die Module können hinsichtlich ihrer Gebrauchstauglichkeit und den Erfordernissen
zusammengestellt werden.
4.
Antriebsart
Für alle Fahrzeugtypen ist die Antriebsart „Allrad“ zu favorisieren, um auch die Geländegängigkeit
auf unbefestigten Wegen zu gewährleisten. Auch hat die Erfahrung der Schneekatastrophe im
Münsterland im Jahre 2005 gezeigt, dass bei derartigen Witterungen Fahrzeuge mit
Straßenantrieb versagen. Es muss unbedingt gewährleistet sein, dass die Feuerwehr auch bei
extremen Witterungen die Einsatzstelle erreichen kann.
5.
Sonderfahrzeuge
Die Festlegung der Basisfahrzeuge hat keine Auswirkung hinsichtlich der Ersatzbeschaffung von
Sonderfahrzeugen, da diese einsatztaktisch besonders zu bewerten sind.
Derzeit vorhandene Sonderfahrzeuge:
5.1
Rüstwagen RW 1 (derzeit LZ Buir)
Der Rüstwagen RW1 dient ausschließlich bei Einsätzen zur technischen Hilfeleistung. Das
Fahrzeug wurde seinerzeit durch den Bund beschafft. Die DIN- Norm für einen RW 1 ist nicht mehr
vorhanden.
Der nach neuer DIN 14555-3 genormte Rüstwagen ist für die Belange der Feuerwehr Kerpen zu
überdimensioniert und sehr kostenintensiv.
Durch Anschaffung von Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 20/16, insbesondere für die Einheiten
mit besonderen Verkehrsinfrastrukturen (z.B. BAB), kann die Vorhaltung eines Rüstwagens 1 (RW
1) kompensiert werden.
Beschlussvorlage 25.07
Seite 7
5.2
Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 (derzeit LZ Kerpen)
Das Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 dient aufgrund seines großen Löschwasservorrates (5.000
Liter) vorwiegend für den Wassertransport. Insbesondere Einsatzstellen ohne Hydrantennetz (z.B.
BAB, Gleisanlagen, Waldgebiete) werden mit diesem Fahrzeug mit Löschwasser versorgt.
Wie bereits erwähnt, wurde die jeweilige DIN- Norm geändert. Das Fahrzeug wird durch das
Nachfolgemodell „TLF 20/40 SL“ ersetzt und wäre mit rd. 290.000,- € zu kalkulieren.
Der Transport einer solchen Wassermenge ist aufgrund des vorhandenen Risikopotentials im
Stadtgebiet Kerpen zwingend erforderlich.
Alternativ kann ein Abrollbehälter „AB-Wasser“ dienen. Dieser kann gegenüber dem TLF 20/40 SL
mit einer größeren Wassermenge bestückt werden. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die
Reduzierung der Anschaffungskosten auf ca. 80.000,- €.
5.3
Wechselladerfahrzeug WLF
Das Wechselladerfahrzeug dient als Trägerfahrzeug für Abrollbehälter.
Bei einer Ersatzbeschaffung eines Trägerfahrzeuges sind die enorm gestiegenen Leergewichte
der Fahrgestelle und die damit verbundene erheblich geringere Zuladung zu berücksichtigen. Die
Beschaffung eines 3-achsigen Fahrgestells mit einer höheren Zuladung ist somit zwingend
erforderlich.
Die Beschaffung eines zusätzlichen Trägerfahrzeuges (derzeit sind 2 vorhanden, LZ Kerpen und
LZ Blatzheim) ist notwendig, da derzeitig von den 5 Abrollbehältern nur max. 2 Abrollbehälter
zeitgleich im Erstangriff in den Einsatz gebracht werden können. Auch wird das individuelle
Einsetzen der einzelnen Abrollbehälter erschwert, da dass beim Löschzug Kerpen vorgehaltene
Trägerfahrzeug nicht alle Abrollbehälter transportieren kann. Dies ist mit dem zu großen
Eigengewicht und der damit verbundenen kleineren Zuladung begründet.
5.4
Gerätewagen „Mess“ (derzeit LZ Horrem)
Der GW Mess ist eine durch das Land beschaffte Komponente um Luftemissionen, verursacht
durch Brandrauch oder Schadstoffaustritt, nachweisen zu können.
Für den Rhein-Erft-Kreis wurde dieses Fahrzeug in der Stadt Kerpen stationiert. Drei weitere
Fahrzeuge dieser Art werden in Bedburg, Erftstadt und Hürth vorgehalten. Diese werden im
gesamten Rhein-Erft-Kreis und in der Gefahrgutkomponente der Euregio eingesetzt.
Sofern durch den Kreis / das Land / den Bund GW Mess erneut beschafft werden, sollte er
erneuert werden.
o Ist dies nicht der Fall, sollte ein neues Konzept für die Stadt Kerpen erstellt werden.
Auf eine Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens für die Messeinheit durch die
Stadt Kerpen, bei gleich bleibender Aufgabenstellung (Einsatz im gesamten
Kreisgebiet), sollte verzichtet werden.
5.5
Teleskopmastbühne „TMB 32“ (hauptamtliche Wache)
Das Hubrettungsgerät dient zur Menschenrettung aus Höhen. Über dieses wird bei Gebäuden
mittlerer Höhe der 2. Rettungsweg (nach Ausfall des ersten, z.B. durch Verrauchung des
Treppenraums) sichergestellt.
Dieses Fahrzeug ist eine unverzichtbare Komponente für die Feuerwehr. Eine Ersatzbeschaffung
ist nach dem derzeitigen Stand der Technik und den gesetzlichen Regelungen im Bereich der
Beschlussvorlage 25.07
Seite 8
Landesbauordnung NRW unverzichtbar. Eine zeitgerechte Ersatzbeschaffung ist somit zu
berücksichtigen. Das derzeit vorgehaltene Fahrzeug wurde im Haushaltsjahr 2006 neu beschafft.
6.
Mannschaftstransportwagen „MTF“
MTF dienen zum einen für den Mannschaftstransport und zum anderen als Führungsmittel für den
jeweiligen Abmarschführer des Löschzuges. Über die eingebaute Warnanlage kann zudem die
Bevölkerung (z.B. bei einem Schadstoffaustritt) gewarnt werden.
Die Mannschaftstransportfahrzeuge werden nicht in Form einer Prioritätenliste ersatzbeschafft.
Aufgrund der im Vergleich zum Löschfahrzeug geringeren Lebensdauer muss je nach Alter,
technischem Zustand, Wirtschaftlichkeit kurzfristig reagiert werden. Die Verfahrensweise wird seit
langem angewendet und hat sich bewährt.
7.
Gefahrenanalyse der Einsatzbereiche
7.1
Einsatzbereich Türnich / Balkhausen / Brüggen
Türnich
Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiet, Autobahnabschnitt BAB 61
Balkhausen
Vorwiegend Wohngebiet
Brüggen
Vorwiegend Wohngebiet
Durch die örtlichen Gegebenheiten in den Ortsteilen Türnich, Balkhausen und Brüggen benötigen
beide Einheiten (Löschzug Türnich/ Balkhausen und Löschzug Brüggen) je 2 Löschfahrzeuge, um
auch evtl. Paralleleinsätze abdecken zu können (z.B. Sturm- und Wasserschäden, großflächig
verteilte Einsatzstellen bei Wald- und Flächenbränden sowie sonstige gleichzeitig anfallende
Einsatzstellen).
Des Weiteren ist für den Autobahnabschnitt (BAB 61) ein HLF 20/16 zwingend erforderlich.
Erforderliche Fahrzeuge für den Einsatzbereich:
1 HLF 20/16
3 LF 10/6
7.2
(LZ Türnich wg. BAB- Abschnitt)
(1x LZ Türnich, 2x LZ Brüggen)
Einsatzbereich Horrem / Sindorf / Götzenkirchen
Horrem
Wohn- und Gewerbegebiet, Bahnlinie Köln – Aachen
Sindorf
Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiet, Bahnlinie Köln – Aachen
Götzenkirchen
Wohngebiet
Durch die geplante Autobahnverlegung ist zu berücksichtigen, dass zukünftig der Löschzug
Sindorf ggf. für den Autobahnabschnitt BAB die Zuständigkeit erhält.
Bei der Verlegung der BAB 4 kann der derzeit vorhandene Rüstwagen RW 1 des LZ Buir
umstationiert werden. Der Löschzug Sindorf verfügt bereits über ein LF 16/12. Beide Fahrzeuge
zusammen bilden den einsatztaktischen Wert vergleichbar mit einem Löschfahrzeug HLF 20/16.
Ein weiteres Löschfahrzeug für die Einheit Sindorf ist wg. des ständig wachsenden Wohngebietes
erforderlich.
Beschlussvorlage 25.07
Seite 9
Für die Einheit Horrem sind 2 Löschfahrzeuge erforderlich, da die Messeinheit (im LZ Horrem
integriert) das gesamte Stadtgebiet abdecken muss. Aus einsatztaktischer Sicht kann der GWMess nur in Verbindung mit einem Löschfahrzeug (Atemschutzgeräte und sonstiges Zubehör) in
den Einsatz gebracht werden.
Die Löschgruppe Götzenkirchen ist neben der eigentlichen Brandbekämpfung auch für die
Dekontamination von Einsatzkräften (Schadstoffaustritt) zuständig. Für diese Sonderaufgabe
verfügt die Löschgruppe Götzenkirchen über ein durch den Bund beschafftes Fahrzeug „DekonP“. Auch dieses Fahrzeug kann nur in Verbindung mit einem Löschfahrzeug in den Einsatz
gebracht werden.
Erforderliche Fahrzeuge für den Einsatzbereich:
1 HLF 20/16
(LZ Sindorf wg. BAB, Übernahme vom LZ- Buir)
1 LF 20/16
(LZ Horrem wg. Sonderaufgaben GSG, derzeit in Beschaffung)
3 LF 10/6
(1x LZ Horrem, 1x LZ Sindorf, 1x LG Götzenkirchen)
7.3
Einsatzbereich Buir / Manheim
Buir
Wohn- und kleine Gewerbebetriebe, Autobahnabschnitt BAB 4,
Bahnlinie Köln – Aachen
Manheim
Wohngebiet
Hierbei ist die Verlegung der BAB 4 und die Umsiedlung von Manheim zu
berücksichtigen
Für den Einsatzabschnitt BAB 4 ist in Buir ein RW 1 stationiert. Dieser wird ersetzt durch ein HLF
20/16. Nach der Verlegung der BAB 4 ist dieses Fahrzeug dort nicht mehr erforderlich. Der
Löschzug Sindorf übernimmt dann die Zuständigkeit für die BAB 4. In der Konsequenz wird somit
das HLF 20/16 in Sindorf stationiert.
Ein LF 20/16 in Verbindung mit einem LF 10/6 ist für den Einsatzbereich Buir ausreichend.
Für den Löschzug Manheim ist derzeit keine Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges
vorgesehen. Das vorhandene Löschfahrzeug LF 8/6 wurde erst im Jahre 2001 beschafft.
Nach Umsiedlung der Ortschaft muss zunächst eine erneute Gefahrenanalyse für „Neu- Manheim“
erfolgen.
Erforderliche Fahrzeuge für den Einsatzbereich:
1 LF 20/16 (LZ Buir)
2 LF 10/6 (1x LZ Buir, 1x LZ Manheim)
7.4
Einsatzbereich Kerpen / Blatzheim
Blatzheim
Kerpen
Wohn- und Gewerbegebiet
Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiet, Zuständigkeit BAB 4 und 61
Für den Löschzug Kerpen ist ein LF 10/6 ausreichend, da dieser aufgrund der zugewiesenen
Sonderaufgaben über Sonderfahrzeuge (TLF 24/50 und den AB-Rüst) verfügt.
Hierdurch werden Synergieeffekte erzielt, wodurch das notwendige Löschfahrzeug kleiner
dimensioniert werden kann.
Beschlussvorlage 25.07
Seite 10
In der Ortschaft Blatzheim sind zahlreiche kleinere Gewerbebetriebe vorhanden. Der Löschzug
Blatzheim muss ebenfalls Land- und Bundesstraßen im Einsatzgebiet abdecken. Zur Abdeckung
dieser Aufgaben ist u.a. ein LF 20/16 notwendig.
Für das 2. Löschfahrzeug gelten die gleichen Gründe wie bei den Löschzügen Türnich und
Brüggen.
Erforderliche Fahrzeuge für den Einsatzbereich
1 LF 20/16
(LZ Blatzheim)
2 LF 10/6
(1x LZ Kerpen, 1x LZ Blatzheim)
7.5
Einsatzbereich der hauptamtlichen Wache
Gesamtes Stadtgebiet
Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiet,
Autobahnabschnitt BAB 4 und 61
Bahnlinie Köln – Aachen
Durch die hauptamtliche Wache werden die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr vor Ort personell
und materiell (Sondergerätschaften) unterstützt. Wie bereits erwähnt, kann hierdurch die
Vorhaltung der Sondergerätschaften wesentlich reduziert werden.
Die hauptamtliche Wache muss daher über ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16 verfügen.
Im Gegensatz zu den anderen Hilfeleistungslöschfahrzeugen ist dieses zusätzlich mit einer
maschinellen Zugeinrichtung (Seilwinde) auszustatten. Im Bereich der Sondergerätschaften (z.B.
Messgeräte, CSA usw.) ist die Beladung des Fahrzeuges zudem umfangreicher
8.
Verfolgtes Ziel des Fahrzeugkonzeptes und der Prioritätenliste
Durch das Fahrzeugkonzept soll eine flexible, den örtlichen Gegebenheiten und der städtischen
Entwicklung entsprechende, dem Gefahrenpotential und dem Stand der Technik angepasste
Fahrzeugbeschaffung durchgeführt werden.
Es hat sich in der Vergangenheit deutlich gezeigt, dass Lösch- und Sonderfahrzeuge mit einem
Alter von mehr als 20 Jahren reparaturanfälliger sind und teilweise die Wirtschaftlichkeit des
Fahrzeugs bei Reparaturen in Frage stellt. Hinzu kommt ein höherer Wartungs- und Pflegaufwand.
Ebenso ist in 20 Jahren der Sicherheitsstandard für die Einsatzkräfte nicht mehr zeitgerecht.
Die in den vergangenen Jahren durchgeführte Fahrzeugbeschaffung nach Prioritätenliste hat
bereits zu einer Verjüngung der Fahrzeuge geführt. Derzeit sind nur noch 3 Lösch- und
Sonderfahrzeuge älter als 20 Jahre (1x 26 Jahre und derzeit in der Ersatzbeschaffung, 1 x 25
Jahre und 1 x 21 Jahre).
Bei einem Beginn der Ersatzbeschaffung nach der neuen Prioritätenliste im Jahr 2007 und einem
Zeitraum von 10 Jahren wäre das Ziel für ein maximales Fahrzeugalter von 20 Jahren erreicht.
Die Ersatzbeschaffung von ELW 1 und KdoW sind nach dem jeweiligen Zustand des Fahrzeugs,
außerhalb der Prioritätenliste, durchzuführen.
Anhand des explizit ausgearbeiteten Fahrzeugkonzeptes sind die Beschaffungen nach Priorität zu
ordnen. Grundlage der Prioritätenliste ist das Alter des Fahrzeuges in Verbindung mit der
Wirtschaftlichkeit (Unterhaltungskosten), dem Allgemeinzustand sowie dem Stand der Technik
(technische Ausstattung).
Auf Grundlage einer Prioritätenliste ist für Rat, Verwaltung und Feuerwehr der Stadt Kerpen eine
sichere und langfristige Investitionsplanung möglich. Gleichzeitig lässt sie flexible
Beschlussvorlage 25.07
Seite 11
Reaktionsmöglichkeiten in Bezug auf ein sich änderndes Risikopotential zu. Durch diese
Flexibilität ist eine Anpassung der erforderlichen Gefahrenabwehr zu jeder Zeit gegeben.
Beschlussvorlage 25.07
Seite 12
9.
Kostenmäßige Auswirkungen
In den nachfolgenden Tabellen werden die Kosten gegenüber gestellt.
Erläuterungen zu den Tabellen:
In Tabelle 1 werden die entstehenden Kosten bei einer Fahrzeugbeschaffung aufgeführt, ohne das neu entwickelte Fahrzeugkonzept zu
berücksichtigen.
Die entstehenden Kosten unter Berücksichtung des neuen Fahrzeugkonzeptes werden in Tabelle 2 aufgelistet.
Tabelle 1: Kosten der Fahrzeuge incl. der DIN Beladung ohne Berücksichtigung des neuen Fahrzeugkonzeptes
Ausschreibung
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Kassenwirksam
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Einheit
Buir
Kerpen
Buir
Blatzheim
Haupt. Wache
Türnich
Manheim
Horrem
Blatzheim
Horrem
Horrem
Fahrzeugtyp
vorhanden
TLF 16/25
TLF 24/50
RW 1
LF 16
LF 24
TLF 16/25
TLF 8/18
TLF 16/25
WLF
GW Mess
LF 16 TS
Baujahr
1981
1985
1986
1986
1996
1987
1990
1994
1996
1987
1987
Alter im Jahr der
Ausschreibung
26 Jahre
23 Jahre
23 Jahre
24 Jahre
15 Jahre
26 Jahre
24 Jahre
21 Jahre
20 Jahre
Fahrzeugtyp neu
LF 10/6
LF 20/40 S
HLF 20/16 mit Winde
HLF 20/16
HLF 20/16 mit Winde
LF 10/6
LF 10/6
LF 10/6
WLF
GW Mess
LF 10/6
Gesamtsumme
Beschlussvorlage 25.07
Seite 13
Kosten
185.000 €
290.000 €
330.000 €
300.000 €
330.000 €
185.000 €
185.000 €
185.000 €
160.000 €
170.000 €
185.000 €
2.505.000
€
Bemerkung
118.000 km
Tabelle 2: Kosten der Fahrzeuge einschließlich der DIN Beladung unter Berücksichtigung des neuen Fahrzeugkonzeptes
Ausschreibung
2007
2008
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Kassenwirksam
2008
2009
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Einheit
Buir
Kerpen
Kerpen
Buir
Blatzheim
Haupt. Wache
Türnich
Manheim
Horrem
Blatzheim
Horrem
Horrem
Fahrzeugtyp
vorhanden
TLF 16/25
TLF 24/50
NEU
RW 1
LF 16
LF 24
TLF 16/25
TLF 8/18
TLF 16/25
WLF
GW Mess
LF 16 TS
Baujahr
1981
1985
1986
1986
1996
1987
1990
1994
1996
1987
1987
Alter im Jahr der
Ausschreibung
26 Jahre
23 Jahre
23 Jahre
24 Jahre
15 Jahre
26 Jahre
24 Jahre
21 Jahre
20 Jahre
Fahrzeugtyp neu
LF 10/6
AB Wasser
WLF 26t
HLF 20/16 mit Winde
LF 20/16
HLF 20/16 mit Winde
LF 10/6
LF 10/6
LF 10/6
WLF 26t
Gesamtsumme
Beschlussvorlage 25.07
Seite 14
Kosten
185.000 €
80.000 €
160.000 €
330.000 €
250.000 €
330.000 €
185.000 €
0€
185.000 €
160.000 €
0€
0€
1.865.000
€
Bemerkung
118.000 km
Standortfrage
siehe Text
siehe Text
Die von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgeschlagene Prioritätenliste wurde durch den
Leiter der Feuerwehr mit den Löschzugführern erörtert und abgestimmt. Im Anschluss wurde das
Fahrzeugkonzept und die hieraus resultierende Prioritätenliste im interfraktionellen Arbeitskreis
„Brandschutzbedarfsplan“ vorgestellt.
Die Verwaltung schlägt daher dem Rat der Stadt Kerpen vor, gemäß Beschlussvorlage zu
beschließen.
Beschlussvorlage 25.07
Seite 15