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Beschlussvorlage (Prioritätenliste für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
42 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz und Rettungswesen Az.:13.2 Bo/Fk Drs.-Nr.: 25.07 Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss Termin 29.03.2007 Haupt- und Finanzausschuss 17.04.2007 Stadtrat 24.04.2007 X 26.02.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Prioritätenliste für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 1.865.000 € X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2008-2016 Beschlussentwurf: 1. Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfielt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Kerpen, basierend auf dem vorgestellten Fahrzeugkonzept, die im Beschlussentwurf aufgeführte Prioritätenliste zu beschließen. Beschlussausfertigung soll erhalten: II, 20, 13.2, 13.1 Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Fortsetzung Beschlussentwurf: Prioritätenliste: Kosten 185.000 € 80.000 € 160.000 € 330.000 € 250.000 € 330.000 € 185.000 € 0€ 185.000 € 160.000 € Summe: 1.865.000 € Ausschreibung 2007 2008 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Beschlussvorlage 25.07 Kassenwirksam 2008 2009 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Einheit Buir Kerpen Kerpen Buir Blatzheim Hauptamtlich Türnich Manheim Horrem Blatzheim Fahrzeugtyp LF 10/6 AB Wasser WLF 26t HLF 20/16 mit Winde LF 20/16 HLF 20/16 mit Winde LF 10/6 LF 10/6 (s. Begründung) LF 10/6 WLF 26t Seite 2 MAßNAHME: Prioritätenliste für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Anschaffungskosten siehe Aufstellung Prioritätenliste Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 185.000 240.000 € 330.000 € 250.000 € 330.000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Feuerschutzpauschale ca. ca. 120.000 € 120.000 € ca. 120.000 € ca. 120.000 € ca. 120.000 € ca. 120.000 € ca. 120.000 € ca. 120.000 € ca. 120.000 € 120.000 € 210.000 € 130.000 € 210.000 € ca. 80.000 € ca. 80.000€ ca. 80.000 € ca. 80.000 € ca. 80.000 € gesamt ca. 80.000 € ca. 80.000€ ca. 80.000 € ca. 80.000 € ca. 80.000 € Zuschüsse Beiträge ca. gesamt: 120.000 € Aufwand netto: 65.000 € Folgekosten: Ausgaben Siehe Anlage 1 Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren/Benutzungsentgelte Beschlussvorlage 25.07 Seite 3 Begründung: Im Jahre 1995 wurde für die Feuerwehr der Stadt Kerpen ein flächendeckendes Fahrzeugkonzept entwickelt, politisch beschlossen und sukzessiv durch die damalige Prioritätenliste umgesetzt. Mit der Beschaffung der bereits für den Löschzug Horrem laufenden Ersatzbeschaffung eines LF 20/16 ist diese nunmehr in 2007 abgearbeitet. Aufgrund der äußerst positiven Erfahrungswerte schlägt die Verwaltung vor, die Prioritätenliste fortzuschreiben und politisch neu zu beschließen. 1. Fahrzeugkonzept Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Technik, der geänderten Konzeption bezüglich der Ausstattung der Fahrzeuge und die Änderung der Fahrzeugnormen war es zwingend erforderlich, das bestehende Fahrzeugkonzept zu überarbeiten und den Gegebenheiten anzupassen. Folgende Gründe sind hierfür zu erwähnen: - - Die DIN 14530- 5 „Löschgruppenfahrzeug LF 8/6“ wurde überarbeitet. Nachfolgemodell ist das „Löschgruppenfahrzeug LF 10/6“. Wesentliche Änderungen fanden bei der Antriebsart (Allrad) und Anhebung des zul. Gesamtgewichts und Beladung statt. Die DIN 14530- 20 „Tanklöschfahrzeug TLF 16/25“ wurde gestrichen. Ein vergleichbares Nachfolgemodell ist das nach DIN 14530- 11 genormte „Löschgruppenfahrzeug LF 20/16“. Die DIN 14530- 11 „Löschgruppenfahrzeug LF 16/12“ wurde überarbeitet. Nachfolgemodell ist das „(H)LF 20/16“ Die DIN 14530- 21 „Tanklöschfahrzeug TLF 24/50“ wurde überarbeitet. Nachfolgemodell ist nunmehr das „Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 SL“. Alle vorgenannten Fahrzeugtypen (der alten Normen) werden derzeit bei der Feuerwehr Kerpen vorgehalten und können somit durch Wegfall bzw. Überarbeitung der Normen zukünftig nicht mehr beschafft werden. Die abstrakte Gefahrenlage (Risikopotential durch die örtlichen Gegebenheiten wie z.B. Gewerbegebiete, Bundesautobahnen usw.) der einzelnen Einsatzbereiche sowie die löschzugspezifischen Sonderaufgaben wurden analysiert und beachtet. Dabei fand die städtebauliche Entwicklung (z.B. gepl. Verlegung der A 4, Umsiedlung der Ortschaft Manheim, Zunahme der sich im Stadtgebiet ansiedelnden Gewerbebetriebe usw.) Berücksichtigung. Mit dem Fahrzeugkonzept wird das Ziel verfolgt, die Typenvielfalt der Fahrzeuge bei der Feuerwehr Kerpen so gering wie möglich zu halten und die größtmögliche Sicherheit, unter Beachtung der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, zu erzielen. Aufgrund der neu verabschiedeten Normen lässt sich die feuerwehrtechnische Beladung individuell, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend, durch Modulbeladung anpassen und erweitern. Durch das in sich aufbauende Fahrzeugkonzept sollen ebenfalls Synergieeffekte erzielt werden. Jeder Löschzug wird mit Basisfahrzeugen (Standardfahrzeugen) ausgestattet, um die alltäglichen Einsätze adäquat und im Bereich der Hilfsfrist abarbeiten zu können. Alle Löschfahrzeuge verfügen über einen Löschwassertank (zwischen 600 und 2.500 Liter Wasser) und gewährleisten somit eine schnelle Brandbekämpfung. Ebenfalls verfügt jeder Löschzug über eine Grundausstattung für die technische Hilfeleistung zur Befreiung eingeklemmter Personen. Die bestehende Pärchenalarmierung (zeitgleiche Alarmierung von 2 Löschzügen) wurde bei der Konzeption der Fahrzeugtypen berücksichtigt. Durch Zusammenführung zweier Löschzüge ist Beschlussvorlage 25.07 Seite 4 gewährleistet, dass Material, Personal und Fahrzeuge auch zu „personalschwachen Zeiten der Freiwilligen Feuerwehr“ bei der Menschenrettung zur Verfügung stehen. Spezielle Gerätschaften, die im alltäglichen Einsatzgeschehen eher selten und nicht unter zeitkritischen Aspekten eingesetzt werden müssen, sind auf „Sonderfahrzeuge“ verlastet. Folglich müssen kostenintensive Gerätschaften im Regelfall nur einmal im Stadtgebiet vorgehalten werden. Eine Reduzierung auf ein Minimum ist somit möglich.. Dies wird sich auch bei den notwendigen Unterhaltungskosten (z.B. UVV- Prüfung, Wartung, Instandhaltung) positiv auswirken. 2. Basisfahrzeuge Nach Auswertung aller zu berücksichtigenden Kriterien sind die drei nachfolgend beschriebenen unterschiedlichen Fahrzeugtypen als Basisfahrzeuge geeignet: 2.1 Typ 1: Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 Allrad Besatzung: Löschgruppe (1/8 = 9 Mann) Zul. Gesamtgewicht: 10,5 to Einsatzbereich: Umfangreiche Brandbekämpfung Löschwasserförderung Technische Hilfeleistung kleineren Umfangs Technische Hilfeleistung größeren Umfangs durch Zusatzbeladung Techn. Daten: Löschwasservorrat: 600 Liter (kann auf 1.000 Liter erweitert werden) Schaummittelvorrat: 120 Liter Feuerlöschkreiselpumpe: 1.000 Liter / min Rettungsgerät: 4-teilige Steckleiter, Rettungshöhe bis 2. OG 3-teilige Schiebleiter, Rettungshöhe bis 3. OG (mögl. Zusatzbeladung) Das Fahrzeug ist für den Ersteinsatz im Bereich der Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung konzipiert. 2.2 Typ 2: Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 Besatzung: Löschgruppe (1/8 = 9 Mann) Zul. Gesamtgewicht: 14 to Einsatzbereich: Umfangreiche Brandbekämpfung Löschwasserförderung Einfache Technische Hilfeleistung Techn. Daten: Löschwasservorrat: 1.600 Liter (kann auf 2.500 Liter erweitert werden) Schaumittelvorrat: 120 Liter Feuerlöschkreiselpumpe: 2.000 Liter / min Rettungsgerät: 4-teilige Steckleiter (bis 2. OG) 3-teilige Schiebleiter (bis 3. OG) Beschlussvorlage 25.07 Seite 5 Beleuchtungsgerät: 2 Flutlichtstrahler incl. Zubehör Ständig betriebsbereite Einsatzstellenbeleuchtung (Lichtmast) Arbeitsgerät: 1 Tauchpumpe (TP4/1) 1 Stromerzeuger (8 kVA) 1 Motorsäge 1 Säbelsäge 1 Überdrucklüfter Dieses Fahrzeug ist ausreichend, um in Wohn- und Gewerbegebieten den Brandschutz und die einfache Technische Hilfeleistung auf Verkehrswegen sicherzustellen. 2.3 Typ 3: Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20/16 Besatzung : Löschgruppe (1/8 = 9 Mann) Zul. Gesamtgewicht: 15 to Einsatzbereich: Umfangreiche Brandbekämpfung Löschwasserförderung Technische Hilfeleistung größeren Umfangs. Techn. Daten: Löschwasservorrat: 1.600 Liter Schaummittelvorrat: 120 Liter Feuerlöschkreiselpumpe: 2.000 Liter / min Rettungsgerät: 4-teilige Steckleiter (bis 2. OG) 3-teilige Schiebleiter (bis 3. OG) Beleuchtungsgerät: 2 Flutlichtstrahler incl. Zubehör Ständig betriebsbereite Einsatzstellenbeleuchtung (Lichtmast) Arbeitsgeräte: Trennschleifmaschine incl. Zubehör Spreizer SP 45 incl. Zubehör Schere S 150 incl. Zubehör 1 Satz Rettungszylinder incl. Zubehör 1 Satz Hebekissen (1 x 100 kN, 1 x 200 kN) 1 Gerät zum Trennen von Verbundglasscheiben Unterbaumaterial Kraftstoffabsaugung Dieses Fahrzeug ist ausreichend, um in Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie auf Fernstraßen und Schienenwegen den Brandschutz und die technische Hilfeleistung durchzuführen. 3. Erweiterung der feuerwehrtechnischen Beladung Je nach Standort und Erfordernis an den jeweiligen Löschzug und die örtlichen Gegebenheiten können im Rahmen der Gewichtsreserve der Fahrzeuge Zusatzmodule aufgenommen werden. Zusatzmodule sind Zusatzbeladungen von feuerwehrtechnischen Gerätschaften entsprechend der Aufgabenzuweisung (technischer und taktischer Einsatzwert) des Fahrzeuges. Die Erweiterung der Standardbeladung der Fahrzeuge kann unter Berücksichtigung der Raumund Gewichtsreserven mit folgenden Modulen erweitert werden: Beschlussvorlage 25.07 Seite 6 - Maschinelle Zugeinrichtung Wasserschaden Absturzsicherung Tragkraftspritze Technische Hilfeleistung Beleuchtung Strom Beispiele für den Umfang von Zusatzmodulen: Modul Strom Es handelt sich hierbei um Gerätschaften zur Erzeugung von Strom sowie dessen Weiterleitung (Notstromerzeuger, Leitungstrommeln usw.). In Verbindung mit dem Modul Beleuchtung (es handelt sich hierbei um Flutlichtstrahler, Anschlussleitungen, Stativ, Aufnahmebrücken usw.) besteht die Möglichkeit, über den Standard hinaus Einsatzstellen auszuleuchten. Modul Wasserschaden Hierbei handelt es sich um Tauchpumpen, Wassersauger, wasserbeständige Schutzkleidung und Ölbindemittel, das für den Einsatz auf Wasser geeignet ist. Die Module können hinsichtlich ihrer Gebrauchstauglichkeit und den Erfordernissen zusammengestellt werden. 4. Antriebsart Für alle Fahrzeugtypen ist die Antriebsart „Allrad“ zu favorisieren, um auch die Geländegängigkeit auf unbefestigten Wegen zu gewährleisten. Auch hat die Erfahrung der Schneekatastrophe im Münsterland im Jahre 2005 gezeigt, dass bei derartigen Witterungen Fahrzeuge mit Straßenantrieb versagen. Es muss unbedingt gewährleistet sein, dass die Feuerwehr auch bei extremen Witterungen die Einsatzstelle erreichen kann. 5. Sonderfahrzeuge Die Festlegung der Basisfahrzeuge hat keine Auswirkung hinsichtlich der Ersatzbeschaffung von Sonderfahrzeugen, da diese einsatztaktisch besonders zu bewerten sind. Derzeit vorhandene Sonderfahrzeuge: 5.1 Rüstwagen RW 1 (derzeit LZ Buir) Der Rüstwagen RW1 dient ausschließlich bei Einsätzen zur technischen Hilfeleistung. Das Fahrzeug wurde seinerzeit durch den Bund beschafft. Die DIN- Norm für einen RW 1 ist nicht mehr vorhanden. Der nach neuer DIN 14555-3 genormte Rüstwagen ist für die Belange der Feuerwehr Kerpen zu überdimensioniert und sehr kostenintensiv. Durch Anschaffung von Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 20/16, insbesondere für die Einheiten mit besonderen Verkehrsinfrastrukturen (z.B. BAB), kann die Vorhaltung eines Rüstwagens 1 (RW 1) kompensiert werden. Beschlussvorlage 25.07 Seite 7 5.2 Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 (derzeit LZ Kerpen) Das Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 dient aufgrund seines großen Löschwasservorrates (5.000 Liter) vorwiegend für den Wassertransport. Insbesondere Einsatzstellen ohne Hydrantennetz (z.B. BAB, Gleisanlagen, Waldgebiete) werden mit diesem Fahrzeug mit Löschwasser versorgt. Wie bereits erwähnt, wurde die jeweilige DIN- Norm geändert. Das Fahrzeug wird durch das Nachfolgemodell „TLF 20/40 SL“ ersetzt und wäre mit rd. 290.000,- € zu kalkulieren. Der Transport einer solchen Wassermenge ist aufgrund des vorhandenen Risikopotentials im Stadtgebiet Kerpen zwingend erforderlich. Alternativ kann ein Abrollbehälter „AB-Wasser“ dienen. Dieser kann gegenüber dem TLF 20/40 SL mit einer größeren Wassermenge bestückt werden. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die Reduzierung der Anschaffungskosten auf ca. 80.000,- €. 5.3 Wechselladerfahrzeug WLF Das Wechselladerfahrzeug dient als Trägerfahrzeug für Abrollbehälter. Bei einer Ersatzbeschaffung eines Trägerfahrzeuges sind die enorm gestiegenen Leergewichte der Fahrgestelle und die damit verbundene erheblich geringere Zuladung zu berücksichtigen. Die Beschaffung eines 3-achsigen Fahrgestells mit einer höheren Zuladung ist somit zwingend erforderlich. Die Beschaffung eines zusätzlichen Trägerfahrzeuges (derzeit sind 2 vorhanden, LZ Kerpen und LZ Blatzheim) ist notwendig, da derzeitig von den 5 Abrollbehältern nur max. 2 Abrollbehälter zeitgleich im Erstangriff in den Einsatz gebracht werden können. Auch wird das individuelle Einsetzen der einzelnen Abrollbehälter erschwert, da dass beim Löschzug Kerpen vorgehaltene Trägerfahrzeug nicht alle Abrollbehälter transportieren kann. Dies ist mit dem zu großen Eigengewicht und der damit verbundenen kleineren Zuladung begründet. 5.4 Gerätewagen „Mess“ (derzeit LZ Horrem) Der GW Mess ist eine durch das Land beschaffte Komponente um Luftemissionen, verursacht durch Brandrauch oder Schadstoffaustritt, nachweisen zu können. Für den Rhein-Erft-Kreis wurde dieses Fahrzeug in der Stadt Kerpen stationiert. Drei weitere Fahrzeuge dieser Art werden in Bedburg, Erftstadt und Hürth vorgehalten. Diese werden im gesamten Rhein-Erft-Kreis und in der Gefahrgutkomponente der Euregio eingesetzt. Sofern durch den Kreis / das Land / den Bund GW Mess erneut beschafft werden, sollte er erneuert werden. o Ist dies nicht der Fall, sollte ein neues Konzept für die Stadt Kerpen erstellt werden. Auf eine Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens für die Messeinheit durch die Stadt Kerpen, bei gleich bleibender Aufgabenstellung (Einsatz im gesamten Kreisgebiet), sollte verzichtet werden. 5.5 Teleskopmastbühne „TMB 32“ (hauptamtliche Wache) Das Hubrettungsgerät dient zur Menschenrettung aus Höhen. Über dieses wird bei Gebäuden mittlerer Höhe der 2. Rettungsweg (nach Ausfall des ersten, z.B. durch Verrauchung des Treppenraums) sichergestellt. Dieses Fahrzeug ist eine unverzichtbare Komponente für die Feuerwehr. Eine Ersatzbeschaffung ist nach dem derzeitigen Stand der Technik und den gesetzlichen Regelungen im Bereich der Beschlussvorlage 25.07 Seite 8 Landesbauordnung NRW unverzichtbar. Eine zeitgerechte Ersatzbeschaffung ist somit zu berücksichtigen. Das derzeit vorgehaltene Fahrzeug wurde im Haushaltsjahr 2006 neu beschafft. 6. Mannschaftstransportwagen „MTF“ MTF dienen zum einen für den Mannschaftstransport und zum anderen als Führungsmittel für den jeweiligen Abmarschführer des Löschzuges. Über die eingebaute Warnanlage kann zudem die Bevölkerung (z.B. bei einem Schadstoffaustritt) gewarnt werden. Die Mannschaftstransportfahrzeuge werden nicht in Form einer Prioritätenliste ersatzbeschafft. Aufgrund der im Vergleich zum Löschfahrzeug geringeren Lebensdauer muss je nach Alter, technischem Zustand, Wirtschaftlichkeit kurzfristig reagiert werden. Die Verfahrensweise wird seit langem angewendet und hat sich bewährt. 7. Gefahrenanalyse der Einsatzbereiche 7.1 Einsatzbereich Türnich / Balkhausen / Brüggen Türnich Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiet, Autobahnabschnitt BAB 61 Balkhausen Vorwiegend Wohngebiet Brüggen Vorwiegend Wohngebiet Durch die örtlichen Gegebenheiten in den Ortsteilen Türnich, Balkhausen und Brüggen benötigen beide Einheiten (Löschzug Türnich/ Balkhausen und Löschzug Brüggen) je 2 Löschfahrzeuge, um auch evtl. Paralleleinsätze abdecken zu können (z.B. Sturm- und Wasserschäden, großflächig verteilte Einsatzstellen bei Wald- und Flächenbränden sowie sonstige gleichzeitig anfallende Einsatzstellen). Des Weiteren ist für den Autobahnabschnitt (BAB 61) ein HLF 20/16 zwingend erforderlich. Erforderliche Fahrzeuge für den Einsatzbereich: 1 HLF 20/16 3 LF 10/6 7.2 (LZ Türnich wg. BAB- Abschnitt) (1x LZ Türnich, 2x LZ Brüggen) Einsatzbereich Horrem / Sindorf / Götzenkirchen Horrem Wohn- und Gewerbegebiet, Bahnlinie Köln – Aachen Sindorf Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiet, Bahnlinie Köln – Aachen Götzenkirchen Wohngebiet Durch die geplante Autobahnverlegung ist zu berücksichtigen, dass zukünftig der Löschzug Sindorf ggf. für den Autobahnabschnitt BAB die Zuständigkeit erhält. Bei der Verlegung der BAB 4 kann der derzeit vorhandene Rüstwagen RW 1 des LZ Buir umstationiert werden. Der Löschzug Sindorf verfügt bereits über ein LF 16/12. Beide Fahrzeuge zusammen bilden den einsatztaktischen Wert vergleichbar mit einem Löschfahrzeug HLF 20/16. Ein weiteres Löschfahrzeug für die Einheit Sindorf ist wg. des ständig wachsenden Wohngebietes erforderlich. Beschlussvorlage 25.07 Seite 9 Für die Einheit Horrem sind 2 Löschfahrzeuge erforderlich, da die Messeinheit (im LZ Horrem integriert) das gesamte Stadtgebiet abdecken muss. Aus einsatztaktischer Sicht kann der GWMess nur in Verbindung mit einem Löschfahrzeug (Atemschutzgeräte und sonstiges Zubehör) in den Einsatz gebracht werden. Die Löschgruppe Götzenkirchen ist neben der eigentlichen Brandbekämpfung auch für die Dekontamination von Einsatzkräften (Schadstoffaustritt) zuständig. Für diese Sonderaufgabe verfügt die Löschgruppe Götzenkirchen über ein durch den Bund beschafftes Fahrzeug „DekonP“. Auch dieses Fahrzeug kann nur in Verbindung mit einem Löschfahrzeug in den Einsatz gebracht werden. Erforderliche Fahrzeuge für den Einsatzbereich: 1 HLF 20/16 (LZ Sindorf wg. BAB, Übernahme vom LZ- Buir) 1 LF 20/16 (LZ Horrem wg. Sonderaufgaben GSG, derzeit in Beschaffung) 3 LF 10/6 (1x LZ Horrem, 1x LZ Sindorf, 1x LG Götzenkirchen) 7.3 Einsatzbereich Buir / Manheim Buir Wohn- und kleine Gewerbebetriebe, Autobahnabschnitt BAB 4, Bahnlinie Köln – Aachen Manheim Wohngebiet Hierbei ist die Verlegung der BAB 4 und die Umsiedlung von Manheim zu berücksichtigen Für den Einsatzabschnitt BAB 4 ist in Buir ein RW 1 stationiert. Dieser wird ersetzt durch ein HLF 20/16. Nach der Verlegung der BAB 4 ist dieses Fahrzeug dort nicht mehr erforderlich. Der Löschzug Sindorf übernimmt dann die Zuständigkeit für die BAB 4. In der Konsequenz wird somit das HLF 20/16 in Sindorf stationiert. Ein LF 20/16 in Verbindung mit einem LF 10/6 ist für den Einsatzbereich Buir ausreichend. Für den Löschzug Manheim ist derzeit keine Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges vorgesehen. Das vorhandene Löschfahrzeug LF 8/6 wurde erst im Jahre 2001 beschafft. Nach Umsiedlung der Ortschaft muss zunächst eine erneute Gefahrenanalyse für „Neu- Manheim“ erfolgen. Erforderliche Fahrzeuge für den Einsatzbereich: 1 LF 20/16 (LZ Buir) 2 LF 10/6 (1x LZ Buir, 1x LZ Manheim) 7.4 Einsatzbereich Kerpen / Blatzheim Blatzheim Kerpen Wohn- und Gewerbegebiet Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiet, Zuständigkeit BAB 4 und 61 Für den Löschzug Kerpen ist ein LF 10/6 ausreichend, da dieser aufgrund der zugewiesenen Sonderaufgaben über Sonderfahrzeuge (TLF 24/50 und den AB-Rüst) verfügt. Hierdurch werden Synergieeffekte erzielt, wodurch das notwendige Löschfahrzeug kleiner dimensioniert werden kann. Beschlussvorlage 25.07 Seite 10 In der Ortschaft Blatzheim sind zahlreiche kleinere Gewerbebetriebe vorhanden. Der Löschzug Blatzheim muss ebenfalls Land- und Bundesstraßen im Einsatzgebiet abdecken. Zur Abdeckung dieser Aufgaben ist u.a. ein LF 20/16 notwendig. Für das 2. Löschfahrzeug gelten die gleichen Gründe wie bei den Löschzügen Türnich und Brüggen. Erforderliche Fahrzeuge für den Einsatzbereich 1 LF 20/16 (LZ Blatzheim) 2 LF 10/6 (1x LZ Kerpen, 1x LZ Blatzheim) 7.5 Einsatzbereich der hauptamtlichen Wache Gesamtes Stadtgebiet Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiet, Autobahnabschnitt BAB 4 und 61 Bahnlinie Köln – Aachen Durch die hauptamtliche Wache werden die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr vor Ort personell und materiell (Sondergerätschaften) unterstützt. Wie bereits erwähnt, kann hierdurch die Vorhaltung der Sondergerätschaften wesentlich reduziert werden. Die hauptamtliche Wache muss daher über ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16 verfügen. Im Gegensatz zu den anderen Hilfeleistungslöschfahrzeugen ist dieses zusätzlich mit einer maschinellen Zugeinrichtung (Seilwinde) auszustatten. Im Bereich der Sondergerätschaften (z.B. Messgeräte, CSA usw.) ist die Beladung des Fahrzeuges zudem umfangreicher 8. Verfolgtes Ziel des Fahrzeugkonzeptes und der Prioritätenliste Durch das Fahrzeugkonzept soll eine flexible, den örtlichen Gegebenheiten und der städtischen Entwicklung entsprechende, dem Gefahrenpotential und dem Stand der Technik angepasste Fahrzeugbeschaffung durchgeführt werden. Es hat sich in der Vergangenheit deutlich gezeigt, dass Lösch- und Sonderfahrzeuge mit einem Alter von mehr als 20 Jahren reparaturanfälliger sind und teilweise die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugs bei Reparaturen in Frage stellt. Hinzu kommt ein höherer Wartungs- und Pflegaufwand. Ebenso ist in 20 Jahren der Sicherheitsstandard für die Einsatzkräfte nicht mehr zeitgerecht. Die in den vergangenen Jahren durchgeführte Fahrzeugbeschaffung nach Prioritätenliste hat bereits zu einer Verjüngung der Fahrzeuge geführt. Derzeit sind nur noch 3 Lösch- und Sonderfahrzeuge älter als 20 Jahre (1x 26 Jahre und derzeit in der Ersatzbeschaffung, 1 x 25 Jahre und 1 x 21 Jahre). Bei einem Beginn der Ersatzbeschaffung nach der neuen Prioritätenliste im Jahr 2007 und einem Zeitraum von 10 Jahren wäre das Ziel für ein maximales Fahrzeugalter von 20 Jahren erreicht. Die Ersatzbeschaffung von ELW 1 und KdoW sind nach dem jeweiligen Zustand des Fahrzeugs, außerhalb der Prioritätenliste, durchzuführen. Anhand des explizit ausgearbeiteten Fahrzeugkonzeptes sind die Beschaffungen nach Priorität zu ordnen. Grundlage der Prioritätenliste ist das Alter des Fahrzeuges in Verbindung mit der Wirtschaftlichkeit (Unterhaltungskosten), dem Allgemeinzustand sowie dem Stand der Technik (technische Ausstattung). Auf Grundlage einer Prioritätenliste ist für Rat, Verwaltung und Feuerwehr der Stadt Kerpen eine sichere und langfristige Investitionsplanung möglich. Gleichzeitig lässt sie flexible Beschlussvorlage 25.07 Seite 11 Reaktionsmöglichkeiten in Bezug auf ein sich änderndes Risikopotential zu. Durch diese Flexibilität ist eine Anpassung der erforderlichen Gefahrenabwehr zu jeder Zeit gegeben. Beschlussvorlage 25.07 Seite 12 9. Kostenmäßige Auswirkungen In den nachfolgenden Tabellen werden die Kosten gegenüber gestellt. Erläuterungen zu den Tabellen: In Tabelle 1 werden die entstehenden Kosten bei einer Fahrzeugbeschaffung aufgeführt, ohne das neu entwickelte Fahrzeugkonzept zu berücksichtigen. Die entstehenden Kosten unter Berücksichtung des neuen Fahrzeugkonzeptes werden in Tabelle 2 aufgelistet. Tabelle 1: Kosten der Fahrzeuge incl. der DIN Beladung ohne Berücksichtigung des neuen Fahrzeugkonzeptes Ausschreibung 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Kassenwirksam 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Einheit Buir Kerpen Buir Blatzheim Haupt. Wache Türnich Manheim Horrem Blatzheim Horrem Horrem Fahrzeugtyp vorhanden TLF 16/25 TLF 24/50 RW 1 LF 16 LF 24 TLF 16/25 TLF 8/18 TLF 16/25 WLF GW Mess LF 16 TS Baujahr 1981 1985 1986 1986 1996 1987 1990 1994 1996 1987 1987 Alter im Jahr der Ausschreibung 26 Jahre 23 Jahre 23 Jahre 24 Jahre 15 Jahre 26 Jahre 24 Jahre 21 Jahre 20 Jahre Fahrzeugtyp neu LF 10/6 LF 20/40 S HLF 20/16 mit Winde HLF 20/16 HLF 20/16 mit Winde LF 10/6 LF 10/6 LF 10/6 WLF GW Mess LF 10/6 Gesamtsumme Beschlussvorlage 25.07 Seite 13 Kosten 185.000 € 290.000 € 330.000 € 300.000 € 330.000 € 185.000 € 185.000 € 185.000 € 160.000 € 170.000 € 185.000 € 2.505.000 € Bemerkung 118.000 km Tabelle 2: Kosten der Fahrzeuge einschließlich der DIN Beladung unter Berücksichtigung des neuen Fahrzeugkonzeptes Ausschreibung 2007 2008 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Kassenwirksam 2008 2009 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Einheit Buir Kerpen Kerpen Buir Blatzheim Haupt. Wache Türnich Manheim Horrem Blatzheim Horrem Horrem Fahrzeugtyp vorhanden TLF 16/25 TLF 24/50 NEU RW 1 LF 16 LF 24 TLF 16/25 TLF 8/18 TLF 16/25 WLF GW Mess LF 16 TS Baujahr 1981 1985 1986 1986 1996 1987 1990 1994 1996 1987 1987 Alter im Jahr der Ausschreibung 26 Jahre 23 Jahre 23 Jahre 24 Jahre 15 Jahre 26 Jahre 24 Jahre 21 Jahre 20 Jahre Fahrzeugtyp neu LF 10/6 AB Wasser WLF 26t HLF 20/16 mit Winde LF 20/16 HLF 20/16 mit Winde LF 10/6 LF 10/6 LF 10/6 WLF 26t Gesamtsumme Beschlussvorlage 25.07 Seite 14 Kosten 185.000 € 80.000 € 160.000 € 330.000 € 250.000 € 330.000 € 185.000 € 0€ 185.000 € 160.000 € 0€ 0€ 1.865.000 € Bemerkung 118.000 km Standortfrage siehe Text siehe Text Die von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgeschlagene Prioritätenliste wurde durch den Leiter der Feuerwehr mit den Löschzugführern erörtert und abgestimmt. Im Anschluss wurde das Fahrzeugkonzept und die hieraus resultierende Prioritätenliste im interfraktionellen Arbeitskreis „Brandschutzbedarfsplan“ vorgestellt. Die Verwaltung schlägt daher dem Rat der Stadt Kerpen vor, gemäß Beschlussvorlage zu beschließen. Beschlussvorlage 25.07 Seite 15