Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Installierung des Präventionsteams "Frühe Hilfen")

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
75 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 23.1 / Erzieherische Hilfen Az.: TOP Drs.-Nr.: 24.07 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 01.02.2007 Haupt- und Finanzausschuss 06.02.2007 Stadtrat 13.02.2007 X 16.01.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Installierung des Präventionsteams "Frühe Hilfen" Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen jährliche Kosten von (s. Anlage) X X 180.000 € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr 2007: 145.000 € HhSt.: 1.455.7710 Deckung: ME Schlüsselzuweisungen 1.900.0410 Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 180.000 € Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss und Haupt- und Finanzausschuss nehmen die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Kerpen, die Mittel in Höhe von 145.000 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen und die Verwaltung zu beauftragen, den erforderlichen Zusatzvertrag mit dem Sozialpädagogischen Zentrum abzuschließen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordneter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: Präventionsteam "Frühe Hilfen" ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr ab 01.04.07 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr - - - - Einmalkosten Ausgaben Einrichtungskosten 10.000 Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: 10.000 Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten 22.500 30.000 30.000 30.000 30.000 112.500 150.000 150.000 150.000 150.000 gesamt 145.000 180.000 180.000 180.000 180.000 Personalkosten Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 24.07 Seite 2 Begründung: Es ist die Aufgabe der Jugendhilfe • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen, • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, • dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Dieser Aufgabe fühlt sich die Stadt Kerpen in besonderer Weise verpflichtet. Nach dem Motto "Zuvorkommen ist besser als Zuspätkommen" beauftragte der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 07.12.2006 die Verwaltung des Jugendamtes ein Präventionskonzept mit Finanzierungskosten zu erstellen. Insbesondere in den ersten drei Lebensjahren werden die Weichen für die zukünftige Entwicklung eines Kindes gestellt. Entsprechend soll dieser kindlichen Entwicklungsphase mit ihren jeweiligen Bedingungs-, Entfaltungs-, aber auch Beeinträchtigungsfaktoren ein spezielles Augenmerk gewidmet werden. In Zusammenarbeit des Sozialpädagogischen Zentrums mit dem Jugendamt wurde die nachfolgende Konzeption des Präventionsteams "Frühe Hilfen" entwickelt. Das Präventionsteam versteht sich als Teil des sozialen Netzwerkes der Stadt Kerpen, denn nur in der Vernetzung und kooperativen, interdisziplinären Zusammenarbeit aller jugendhilferelevanten Multiplikatoren der psychosozialen Arbeit können die Aufgaben der Jugendhilfe bewältigt werden. Beschlussvorlage 24.07 Seite 3 Konzeption Präventionsteam „Frühe Hilfen“ im Sozialpädagogischen Zentrum In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Kerpen entwickelt. I. Einleitung Die „frühe Kindheit“ (0 - 4 Jahre) unterliegt einer besonderen Dynamik mit rasch ablaufenden Entwicklungs- und Bildungsprozessen. Dies stellt hohe Anforderungen an die elterliche Kompetenz und Sensibilität. Elterliche Feinfühligkeit ist wichtig für die Befindlichkeit des Säuglings/ Kleinkindes und begünstigt eine sichere Bindung beim Kind. Eine sichere Bindung ist Grundlage für die Entwicklung positiver sozialemotionaler Kompetenzen und eines positiven Selbstbildes. Unsichere Bindungen sind ein maßgeblicher Risikofaktor für spätere Entwicklungsstörungen und Verhaltensprobleme. Je sicherer Eltern emotional, sozial und psychisch eingebunden sind, umso höher ist die Chance, Kindern positive Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. II. Rechtsgrundlage § 1 Abs. 3 SGB VIII § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII § 27 Abs. 1 SGB VIII III. Ziele - zum frühestmöglichen Zeitpunkt Unterstützung geben, hinreichend gute Eltern sein zu können - Lust auf Elternschaft machen - Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten der Eltern fördern - Vertrauen in die Fähigkeiten des Kindes fördern - Begleitung von Familien im Übergang zur Elternschaft - Entwicklungsbedingungen von Säuglingen und Kleinkindern in sozialmedizinischer, entwicklungspsychologischer und pädagogischer Hinsicht verbessern - förderliche Rahmenbedingungen für die Familien unterstützen, Überforderungssituationen der Eltern vorbeugen, Unterstützung der eigenen Lebensperspektive der Eltern - Vernachlässigung und Misshandlung reduzieren IV. Zielgruppen - Eltern mit Kindern ab Geburt bis zu 4 Jahren Schwangere psychosozial besonders belastete Familien minderjährige Mütter/ junge Mütter Eltern mit bestimmten medizinischen und/ oder psychosozialen Risiken, z. B. psychische Erkrankungen, Suchtprobleme, Gewalterfahrung Mütter/ Väter aus besonders belasteten Familien Familien mit Kindern, die an einer chronischen Krankheit oder Behinderung leiden oder hiervon bedroht sind Ein-Eltern-Familien Mehrlingsschwangerschaft Kinder (und ihre Familien), die aufgrund medizinischer und/ oder sozialer Fragestellungen während der ersten drei Lebensjahre in besonderer Weise fortlaufender Beobachtung/ Unterstützung bedürfen V. Sicht- und Arbeitsweise Entwicklung von Kindern findet immer in dem Umfeld, in dem sie leben, und in Wechselwirkung zu diesem statt. Verhaltensprobleme bei Säuglingen und Kleinkindern tauchen häufig nur in Interaktion mit bestimmten Bezugspersonen oder in bestimmten Kontexten auf. Schwierigkeiten und Auffälligkeiten bei Säuglingen und Kleinkindern sind in der Regel nur von den Eltern selbst oder in enger Zusammenarbeit mit den Eltern zu beheben. Dies macht eine systemische Sicht- und Arbeitsweise erforderlich. Hoch belastete Familien sind häufig nur schwer zu erreichen. Dies erfordert eine aufsuchende und zugehende Arbeit, d. h., vor Ort bei den Eltern und im Stadtteil mit offenen Angeboten, z. B. in Familienzentren u. ä. präsent sein. Wertschätzung und Achtung der Autonomie der Familien kommt eine herausragende Bedeutung zu. Geduld, ein hohes Maß an Frustrationstoleranz, Empathie, aber auch Klarheit und Abgrenzung sind wichtige Voraussetzungen. Um den Zielen gerecht werden zu können, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen - Familienhebamme Familienpflegerin Heilpädagogin/ Sozialpädagogin mit heilpädagogischer Zusatzausbildung erforderlich. Wichtige Aufgaben sind: Beschlussvorlage 24.07 Seite 5 ● Gesundheitsfürsorge u. a. durch: - allgemeine Gesundheitsberatung Schwangerenvorsorge Beratung und Unterstützung zur angemessenen Pflege und Ernährung des Säuglings/ Kindes Vermittlung in oder ggf. Durchführung von Kursen, z. B. Schwangerenschwimmen, Babymassage ● Unterstützung der Elternschaft u. a. - vorhandene und sich entwickelnde elterliche Kompetenzen wertschätzen und unterstützen den Eltern Chancen eröffnen, die Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen und feinfühlig darauf zu reagieren den Eltern die Grenzen des Säuglings zur Selbstregulation nahe bringen Förderung der Erziehungskompetenz/ Unterstützung bei der Bewältigung der Erziehungsaufgaben Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit den Wirkungen der Elternschaft auf die Paarbeziehung Vermittlung in oder Durchführung von Pädagogischer Frühförderung unter Einbeziehung der Eltern. ● Förderung der Eltern-Kind-Beziehung u. a. - Entwicklungsprozesse und ihre Dynamik in der Eltern-Kind-Beziehung erkennen Förderliche Interaktionen bei Versorgung u. ä. hervorheben oder anregen Erkennen von Übertragungen unbewusster Verhaltensmuster, innerer Bilder, Konflikte und Ängste auf das Kind Störungen und Belastungen in der Beziehung zwischen Eltern und Kind erkennen und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten ● Alltagsbewältigung u. a. - Hilfe bei der Strukturierung des Alltags Unterstützung bei der Haushaltsplanung und –führung Unterstützung bei der finanziellen Absicherung Begleitung zu Behörden, Ärzten etc. Kinderbetreuung, Spielaktivitäten durchführen bzw. initiieren ● Nutzung vorhandener Ressourcen/ Schaffung neuer Ressourcen - das Aufspüren und Nutzen von Ressourcen im Familiensystem das Aufspüren und Nutzen von Möglichkeiten im sozialen Netz (Nachbarn, Familienzentren, Selbsthilfegruppen, Angebote der freien Träger/ Kirchen etc.) Entwicklung von Akzeptanz bei den Eltern für die Inanspruchnahme weiterer notwendiger Hilfen (z. B. Therapie, Erziehungsberatung, Frühför- Beschlussvorlage 24.07 Seite 6 - derzentrum, Sozialpädagogische Familienhilfe, Schuldnerberatung, Jugendamt) Entwicklung von Patenschaften als ehrenamtliches Unterstützungsangebot ● Elternbildung und Gruppenarbeit u. a. - Elternbildungsarbeit, um einen kompetenten Umgang mit der Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern zu unterstützen und eine positive Erziehungshaltung zu fördern Gruppenarbeit, um die Effektivität des Lernens in der Gruppe zu nutzen, der sozialen Isolation entgegenzuwirken und das Selbstwertgefühl zu stärken Mögliche Formen können u. a. sein: - Informationsveranstaltungen Elterncafé Kurse (z. B. Kochen, ökonomisches Einkaufen) Elterntraining Spiel- und Gesprächsgruppen Diese Angebote können auch in Kooperation mit anderen Institutionen durchgeführt werden. VI. Zugang Der Zugang ist grundsätzlich offen für jede Schwangere und für jede Familie mit einem Kind ab Geburt bis zu 4 Jahren. Folgende Zugangswege werden die Regel sein: - SelbstmelderInnen Vermittlung durch Personen aus dem privaten Umfeld Vermittlung durch Dritte, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung Kontakt zu der Zielgruppe haben. Die ersten beiden Gruppen sollen gezielt durch Flyer, Plakate u. ä. angesprochen werden, die an Orten ausgelegt werden, an denen die Zielgruppe auf sie aufmerksam werden könnte. Medienarbeit und öffentliche Vorstellungen sind weitere Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsarbeit. Zu der dritten Gruppe wird der direkte Kontakt gesucht, da über eine Kooperation mit diesen die Chance besteht, Kontakt zu den schwer erreichbaren Familien zu bekommen. Wichtige Kooperationspartner können u. a. sein: Beschlussvorlage 24.07 Seite 7 VII. Schwangerschaftsberatungsstellen Frauenärzte, Kinderärzte und Hebammen Jugendamt Beratungsstellen ARGE Schulsozialarbeiter Streetworker Familienzentren und Tageseinrichtungen für Kinder Krankenhäuser und Geburtskliniken Jugendzentren Drogenberatung Sozialpädiatrisches Zentrum Frühförderzentren Fachdienst für Migration und Integration Rahmenbedingungen Die oben dargestellte Arbeit ist nur leistbar und in ihren Möglichkeiten voll zu erschließen, wenn folgende fachliche Standards gesichert sind: 1. Räumliche und sachliche Ausstattung Das Präventionsteam benötigt eine angemessene räumliche und sachliche Ausstattung. Dazu gehören u. a.: - Büroräume Beratungs- und Besprechungsräume Gruppenräume angemessene Finanzmittel zur Durchführung von Gruppen- und Familienarbeit - methodische Hilfs- und Arbeitsmittel - eine angemessene Ausstattung mit technischem Büromaterial 2. Qualifikation und Anstellung der Fachkräfte Die Fachkräfte werden bei den einzelnen Trägern festangestellt. Die Fachkraft in der Präventionsarbeit benötigt ein hohes Maß an Beratungsund Diagnosekompetenz. Besonders wichtig in diesem Arbeitsfeld ist die Sensibilität für Nähe und Distanz zum Klientel. Das Team soll folgende Qualifikationen beinhalten: Familienhebamme, Familienpflegerin, Heilpädagogik, Sozialpädagogik. 3. Reflexionsmöglichkeiten Beschlussvorlage 24.07 Seite 8 Von den in der Präventionsarbeit tätigen Fachkräften wird erwartet, dass sie komplexe Lebenssituationen erfassen, beurteilen und hieraus Möglichkeiten zur Entwicklung und somit zur Veränderung von Familien/ Lebenssituationen erarbeiten. Dies erfordert ein hohes Maß an Fachlichkeit und Verantwortung. Dem kann man nur gerecht werden, wenn Reflexionsmöglichkeiten wie - Teamarbeit - Supervision - Fortbildung u. a. zur Überprüfung des jeweiligen Arbeitsansatzes zur Verfügung stehen. 3.1 Teamarbeit Bereitschaft und Möglichkeit zur Teamarbeit ist Voraussetzung, um qualifiziert und effektiv mit Familien/ Einzelnen arbeiten zu können. Sie ermöglicht eine Entlastung des Einzelnen, eine kontinuierliche Reflexion der Arbeit und eine fachliche Weiterentwicklung. Sie ist Voraussetzung für familienübergreifende Angebote und wechselseitige Vertretung. 3.2 Supervision Eine unabhängige Supervision ermöglicht das Erkennen der eigenen Wirkung auf den Einzelnen und auf die Familiendynamik, die Nutzung des individuellen Handlungspotenzials und das Erkennen von Übertragungs-, Gegenübertragungsmechanismen. 3.3 Fortbildung Die Fachkräfte des Präventionsteams müssen den komplexen Anforderungen im Spannungsfeld Familie und Gesellschaft gerecht werden und ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz in psychologischer, pädagogischer, sozialer und rechtlicher Hinsicht aufweisen. Dies erfordert die Bereitschaft und die Möglichkeit zu begleitenden Fortbildungen. 4. Datenschutz Bei der Ausgestaltung des Dienstes und der Arbeitsbedingungen sind die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten, insbesondere die §§ 61 ff SGB VIII. Finanzrahmen Beschlussvorlage 24.07 Seite 9 Personalkosten Sachkosten Einmalkosten in 2007 150.000,00 € 30.000,00 € 180.000,00 € 10.000,00 € Die erforderlichen Räumlichkeiten plus Nebenkosten werden von der Stadt Kerpen gestellt. Beschlussvorlage 24.07 Seite 10