Daten
Kommune
Kerpen
Größe
75 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 23.1 / Erzieherische Hilfen
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 24.07
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
01.02.2007
Haupt- und Finanzausschuss
06.02.2007
Stadtrat
13.02.2007
X
16.01.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Installierung des Präventionsteams "Frühe Hilfen"
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen jährliche Kosten von
(s. Anlage)
X
X
180.000 €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr 2007: 145.000 €
HhSt.:
1.455.7710
Deckung: ME Schlüsselzuweisungen 1.900.0410
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 180.000 €
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss und Haupt- und Finanzausschuss nehmen die Vorlage der Verwaltung
zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Kerpen, die Mittel in Höhe von 145.000 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen und die Verwaltung zu beauftragen, den erforderlichen Zusatzvertrag mit dem Sozialpädagogischen Zentrum abzuschließen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordneter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME: Präventionsteam "Frühe Hilfen"
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
ab 01.04.07
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
-
-
-
-
Einmalkosten
Ausgaben
Einrichtungskosten
10.000
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
10.000
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten
22.500
30.000
30.000
30.000
30.000
112.500
150.000
150.000
150.000
150.000
gesamt 145.000
180.000
180.000
180.000
180.000
Personalkosten
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
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Begründung:
Es ist die Aufgabe der Jugendhilfe
• junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
• Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen,
• Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen,
• dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie
eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Dieser Aufgabe fühlt sich die Stadt Kerpen in besonderer Weise verpflichtet.
Nach dem Motto "Zuvorkommen ist besser als Zuspätkommen" beauftragte der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 07.12.2006 die Verwaltung des Jugendamtes ein
Präventionskonzept mit Finanzierungskosten zu erstellen.
Insbesondere in den ersten drei Lebensjahren werden die Weichen für die zukünftige Entwicklung
eines Kindes gestellt.
Entsprechend soll dieser kindlichen Entwicklungsphase mit ihren jeweiligen Bedingungs-, Entfaltungs-, aber auch Beeinträchtigungsfaktoren ein spezielles Augenmerk gewidmet werden.
In Zusammenarbeit des Sozialpädagogischen Zentrums mit dem Jugendamt wurde die nachfolgende Konzeption des Präventionsteams "Frühe Hilfen" entwickelt.
Das Präventionsteam versteht sich als Teil des sozialen Netzwerkes der Stadt Kerpen, denn nur in
der Vernetzung und kooperativen, interdisziplinären Zusammenarbeit aller jugendhilferelevanten
Multiplikatoren der psychosozialen Arbeit können die Aufgaben der Jugendhilfe bewältigt werden.
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Konzeption
Präventionsteam „Frühe Hilfen“
im Sozialpädagogischen Zentrum
In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Kerpen entwickelt.
I.
Einleitung
Die „frühe Kindheit“ (0 - 4 Jahre) unterliegt einer besonderen Dynamik mit
rasch ablaufenden Entwicklungs- und Bildungsprozessen. Dies stellt hohe Anforderungen an die elterliche Kompetenz und Sensibilität.
Elterliche Feinfühligkeit ist wichtig für die Befindlichkeit des
Säuglings/ Kleinkindes und begünstigt eine sichere Bindung beim Kind.
Eine sichere Bindung ist Grundlage für die Entwicklung positiver sozialemotionaler Kompetenzen und eines positiven Selbstbildes.
Unsichere Bindungen sind ein maßgeblicher Risikofaktor für spätere Entwicklungsstörungen und Verhaltensprobleme.
Je sicherer Eltern emotional, sozial und psychisch eingebunden sind, umso höher ist die Chance, Kindern positive Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.
II.
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 3 SGB VIII
§ 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII
§ 27 Abs. 1 SGB VIII
III.
Ziele
- zum frühestmöglichen Zeitpunkt Unterstützung geben, hinreichend gute Eltern sein zu können
- Lust auf Elternschaft machen
- Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten der Eltern fördern
- Vertrauen in die Fähigkeiten des Kindes fördern
- Begleitung von Familien im Übergang zur Elternschaft
- Entwicklungsbedingungen von Säuglingen und Kleinkindern in sozialmedizinischer, entwicklungspsychologischer und pädagogischer Hinsicht verbessern
- förderliche Rahmenbedingungen für die Familien unterstützen, Überforderungssituationen der Eltern vorbeugen, Unterstützung der eigenen Lebensperspektive der Eltern
- Vernachlässigung und Misshandlung reduzieren
IV.
Zielgruppen
-
Eltern mit Kindern ab Geburt bis zu 4 Jahren
Schwangere
psychosozial besonders belastete Familien
minderjährige Mütter/ junge Mütter
Eltern mit bestimmten medizinischen und/ oder psychosozialen Risiken, z. B.
psychische Erkrankungen, Suchtprobleme, Gewalterfahrung
Mütter/ Väter aus besonders belasteten Familien
Familien mit Kindern, die an einer chronischen Krankheit oder Behinderung
leiden oder hiervon bedroht sind
Ein-Eltern-Familien
Mehrlingsschwangerschaft
Kinder (und ihre Familien), die aufgrund medizinischer und/ oder sozialer
Fragestellungen während der ersten drei Lebensjahre in besonderer Weise
fortlaufender Beobachtung/ Unterstützung bedürfen
V.
Sicht- und Arbeitsweise
Entwicklung von Kindern findet immer in dem Umfeld, in dem sie leben, und in
Wechselwirkung zu diesem statt.
Verhaltensprobleme bei Säuglingen und Kleinkindern tauchen häufig nur in Interaktion mit bestimmten Bezugspersonen oder in bestimmten Kontexten auf.
Schwierigkeiten und Auffälligkeiten bei Säuglingen und Kleinkindern sind in der
Regel nur von den Eltern selbst oder in enger Zusammenarbeit mit den Eltern
zu beheben.
Dies macht eine systemische Sicht- und Arbeitsweise erforderlich.
Hoch belastete Familien sind häufig nur schwer zu erreichen. Dies erfordert eine aufsuchende und zugehende Arbeit, d. h., vor Ort bei den Eltern und im
Stadtteil mit offenen Angeboten, z. B. in Familienzentren
u. ä. präsent sein. Wertschätzung und Achtung der Autonomie der Familien
kommt eine herausragende Bedeutung zu. Geduld, ein hohes Maß an Frustrationstoleranz, Empathie, aber auch Klarheit und Abgrenzung sind wichtige Voraussetzungen.
Um den Zielen gerecht werden zu können, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen
-
Familienhebamme
Familienpflegerin
Heilpädagogin/ Sozialpädagogin mit heilpädagogischer Zusatzausbildung
erforderlich.
Wichtige Aufgaben sind:
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● Gesundheitsfürsorge u. a. durch:
-
allgemeine Gesundheitsberatung
Schwangerenvorsorge
Beratung und Unterstützung zur angemessenen Pflege und Ernährung
des Säuglings/ Kindes
Vermittlung in oder ggf. Durchführung von Kursen, z. B. Schwangerenschwimmen, Babymassage
● Unterstützung der Elternschaft u. a.
-
vorhandene und sich entwickelnde elterliche Kompetenzen wertschätzen
und unterstützen
den Eltern Chancen eröffnen, die Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen
und feinfühlig darauf zu reagieren
den Eltern die Grenzen des Säuglings zur Selbstregulation nahe bringen
Förderung der Erziehungskompetenz/ Unterstützung bei der Bewältigung
der Erziehungsaufgaben
Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit den Wirkungen der Elternschaft auf die Paarbeziehung
Vermittlung in oder Durchführung von Pädagogischer Frühförderung unter Einbeziehung der Eltern.
● Förderung der Eltern-Kind-Beziehung u. a.
-
Entwicklungsprozesse und ihre Dynamik in der Eltern-Kind-Beziehung erkennen
Förderliche Interaktionen bei Versorgung u. ä. hervorheben oder anregen
Erkennen von Übertragungen unbewusster Verhaltensmuster, innerer
Bilder, Konflikte und Ängste auf das Kind
Störungen und Belastungen in der Beziehung zwischen Eltern und Kind
erkennen und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten
● Alltagsbewältigung u. a.
-
Hilfe bei der Strukturierung des Alltags
Unterstützung bei der Haushaltsplanung und –führung
Unterstützung bei der finanziellen Absicherung
Begleitung zu Behörden, Ärzten etc.
Kinderbetreuung, Spielaktivitäten durchführen bzw. initiieren
● Nutzung vorhandener Ressourcen/ Schaffung neuer Ressourcen
-
das Aufspüren und Nutzen von Ressourcen im Familiensystem
das Aufspüren und Nutzen von Möglichkeiten im sozialen Netz (Nachbarn, Familienzentren, Selbsthilfegruppen, Angebote der freien Träger/
Kirchen etc.)
Entwicklung von Akzeptanz bei den Eltern für die Inanspruchnahme weiterer notwendiger Hilfen (z. B. Therapie, Erziehungsberatung, Frühför-
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-
derzentrum, Sozialpädagogische Familienhilfe, Schuldnerberatung, Jugendamt)
Entwicklung von Patenschaften als ehrenamtliches Unterstützungsangebot
● Elternbildung und Gruppenarbeit u. a.
-
Elternbildungsarbeit, um einen kompetenten Umgang mit der Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern zu unterstützen und eine positive
Erziehungshaltung zu fördern
Gruppenarbeit, um die Effektivität des Lernens in der Gruppe zu nutzen,
der sozialen Isolation entgegenzuwirken und das Selbstwertgefühl zu
stärken
Mögliche Formen können u. a. sein:
-
Informationsveranstaltungen
Elterncafé
Kurse (z. B. Kochen, ökonomisches Einkaufen)
Elterntraining
Spiel- und Gesprächsgruppen
Diese Angebote können auch in Kooperation mit anderen Institutionen
durchgeführt werden.
VI.
Zugang
Der Zugang ist grundsätzlich offen für jede Schwangere und für jede Familie
mit einem Kind ab Geburt bis zu 4 Jahren.
Folgende Zugangswege werden die Regel sein:
-
SelbstmelderInnen
Vermittlung durch Personen aus dem privaten Umfeld
Vermittlung durch Dritte, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung Kontakt
zu der Zielgruppe haben.
Die ersten beiden Gruppen sollen gezielt durch Flyer, Plakate u. ä. angesprochen werden, die an Orten ausgelegt werden, an denen die Zielgruppe auf sie
aufmerksam werden könnte.
Medienarbeit und öffentliche Vorstellungen sind weitere Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsarbeit.
Zu der dritten Gruppe wird der direkte Kontakt gesucht, da über eine Kooperation mit diesen die Chance besteht, Kontakt zu den schwer erreichbaren Familien zu bekommen.
Wichtige Kooperationspartner können u. a. sein:
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VII.
Schwangerschaftsberatungsstellen
Frauenärzte, Kinderärzte und Hebammen
Jugendamt
Beratungsstellen
ARGE
Schulsozialarbeiter
Streetworker
Familienzentren und Tageseinrichtungen für Kinder
Krankenhäuser und Geburtskliniken
Jugendzentren
Drogenberatung
Sozialpädiatrisches Zentrum
Frühförderzentren
Fachdienst für Migration und Integration
Rahmenbedingungen
Die oben dargestellte Arbeit ist nur leistbar und in ihren Möglichkeiten voll zu
erschließen, wenn folgende fachliche Standards gesichert sind:
1.
Räumliche und sachliche Ausstattung
Das Präventionsteam benötigt eine angemessene räumliche und sachliche Ausstattung. Dazu gehören u. a.:
-
Büroräume
Beratungs- und Besprechungsräume
Gruppenräume
angemessene Finanzmittel zur Durchführung von Gruppen- und
Familienarbeit
- methodische Hilfs- und Arbeitsmittel
- eine angemessene Ausstattung mit technischem Büromaterial
2.
Qualifikation und Anstellung der Fachkräfte
Die Fachkräfte werden bei den einzelnen Trägern festangestellt.
Die Fachkraft in der Präventionsarbeit benötigt ein hohes Maß an Beratungsund Diagnosekompetenz. Besonders wichtig in diesem Arbeitsfeld ist die Sensibilität für Nähe und Distanz zum Klientel. Das Team soll folgende Qualifikationen beinhalten: Familienhebamme, Familienpflegerin, Heilpädagogik,
Sozialpädagogik.
3.
Reflexionsmöglichkeiten
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Von den in der Präventionsarbeit tätigen Fachkräften wird erwartet, dass sie
komplexe Lebenssituationen erfassen, beurteilen und hieraus Möglichkeiten zur
Entwicklung und somit zur Veränderung von Familien/ Lebenssituationen erarbeiten. Dies erfordert ein hohes Maß an Fachlichkeit und Verantwortung. Dem
kann man nur gerecht werden, wenn Reflexionsmöglichkeiten wie
- Teamarbeit
- Supervision
- Fortbildung u. a.
zur Überprüfung des jeweiligen Arbeitsansatzes zur Verfügung stehen.
3.1
Teamarbeit
Bereitschaft und Möglichkeit zur Teamarbeit ist Voraussetzung, um qualifiziert
und effektiv mit Familien/ Einzelnen arbeiten zu können. Sie ermöglicht eine
Entlastung des Einzelnen, eine kontinuierliche Reflexion der Arbeit und eine
fachliche Weiterentwicklung. Sie ist Voraussetzung für familienübergreifende
Angebote und wechselseitige Vertretung.
3.2
Supervision
Eine unabhängige Supervision ermöglicht das Erkennen der eigenen Wirkung
auf den Einzelnen und auf die Familiendynamik, die Nutzung des individuellen
Handlungspotenzials und das Erkennen von Übertragungs-, Gegenübertragungsmechanismen.
3.3
Fortbildung
Die Fachkräfte des Präventionsteams müssen den komplexen Anforderungen
im Spannungsfeld Familie und Gesellschaft gerecht werden und ein hohes Maß
an fachlicher Kompetenz in psychologischer, pädagogischer, sozialer und rechtlicher Hinsicht aufweisen.
Dies erfordert die Bereitschaft und die Möglichkeit zu begleitenden Fortbildungen.
4.
Datenschutz
Bei der Ausgestaltung des Dienstes und der Arbeitsbedingungen sind die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten, insbesondere die §§ 61 ff SGB
VIII.
Finanzrahmen
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Personalkosten
Sachkosten
Einmalkosten in 2007
150.000,00 €
30.000,00 €
180.000,00 €
10.000,00 €
Die erforderlichen Räumlichkeiten plus Nebenkosten werden von der
Stadt Kerpen gestellt.
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