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Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse hier: Antrag der UWG-Fraktion zur Fertigung von Wortprotokollen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse
hier: Antrag der UWG-Fraktion zur Fertigung von Wortprotokollen) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse
hier: Antrag der UWG-Fraktion zur Fertigung von Wortprotokollen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 10.3 / Ratsbüro Az.: 10.3 Nz TOP Drs.-Nr.: 231.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 06.02.2007 Stadtrat X 15.01.2007 Bemerkungen 13.02.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse hier: Antrag der UWG-Fraktion zur Fertigung von Wortprotokollen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt, dass keine Wortprotokolle über die Rats- und Ausschusssitzungen gefertigt werden. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Mit Schreiben vom 08.12.2006 und 18.12.2006 beantragt die UWG-Fraktion, dass in Zukunft von den Rats- und Ausschusssitzungen Wortprotokolle gefertigt werden. Der Inhalt der Niederschriften über die Rats- und Ausschusssitzungen ist in § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse eindeutig festgelegt. Danach müssen die Niederschriften enthalten: 1. die Namen der Anwesenden, der entschuldigt und der unentschuldigt fehlenden Rats- bzw. Ausschussmitglieder, 2. die Namen der sonstigen an den Beratungen teilnehmenden Personen, 3. Ort und Tag sowie Zeitpunkt des Beginns, einer etwaigen Unterbrechung und der Beendigung der Sitzung, 4. die behandelten Beratungsgegenstände (Tagesordnung), 5. die gestellten Anträge, 6. die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse von Wahlen, 7. die Rats- bzw. Ausschussmitglieder, die gemäß den § 43 und 31 GO an der Beratung und Entscheidung nicht teilgenommen haben. In der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 26.01.2006 wurde von allen Fraktionsvorsitzenden, auch der UWG-Fraktion, bestätigt, künftig ausschließlich Beschlussprotokolle mit dem nach der Geschäftsordnung festgelegten Inhalt aufzunehmen. Dies hält die Verwaltung auch für gerechtfertigt, denn die Erstellung von Wortprotokollen stellt einen Mehraufwand an Zeit und Material dar, der in keinem Verhältnis zum Erfolg steht. So müssten unter anderem die Sitzungen auf Tonband aufgezeichnet oder gar Stenografen eingesetzt werden. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Kerpen daher vor, die Geschäftsordnung nicht zu ändern und es bei der Fertigung von Beschlussprotokollen zu belassen. Beschlussvorlage 231.06 Seite 2