Daten
Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 10.3 / Ratsbüro
Az.: 10.3 Nz
TOP
Drs.-Nr.: 231.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
06.02.2007
Stadtrat
X
15.01.2007
Bemerkungen
13.02.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse
hier: Antrag der UWG-Fraktion zur Fertigung von Wortprotokollen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt, dass keine Wortprotokolle
über die Rats- und Ausschusssitzungen gefertigt werden.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Mit Schreiben vom 08.12.2006 und 18.12.2006 beantragt die UWG-Fraktion, dass in Zukunft von
den Rats- und Ausschusssitzungen Wortprotokolle gefertigt werden.
Der Inhalt der Niederschriften über die Rats- und Ausschusssitzungen ist in § 25 Abs. 1 der
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse eindeutig festgelegt.
Danach müssen die Niederschriften enthalten:
1. die Namen der Anwesenden, der entschuldigt und der unentschuldigt fehlenden Rats- bzw.
Ausschussmitglieder,
2. die Namen der sonstigen an den Beratungen teilnehmenden Personen,
3. Ort und Tag sowie Zeitpunkt des Beginns, einer etwaigen Unterbrechung und der Beendigung
der Sitzung,
4. die behandelten Beratungsgegenstände (Tagesordnung),
5. die gestellten Anträge,
6. die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse von Wahlen,
7. die Rats- bzw. Ausschussmitglieder, die gemäß den § 43 und 31 GO an der Beratung und
Entscheidung nicht teilgenommen haben.
In der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 26.01.2006 wurde von allen Fraktionsvorsitzenden,
auch der UWG-Fraktion, bestätigt, künftig ausschließlich Beschlussprotokolle mit dem nach der
Geschäftsordnung festgelegten Inhalt aufzunehmen.
Dies hält die Verwaltung auch für gerechtfertigt, denn die Erstellung von Wortprotokollen stellt
einen Mehraufwand an Zeit und Material dar, der in keinem Verhältnis zum Erfolg steht. So
müssten unter anderem die Sitzungen auf Tonband aufgezeichnet oder gar Stenografen
eingesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Kerpen daher vor, die Geschäftsordnung nicht zu
ändern und es bei der Fertigung von Beschlussprotokollen zu belassen.
Beschlussvorlage 231.06
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