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Beschlussvorlage (Abberufung und Neubestellung der Mitglieder sowie deren Vertreter des Gesellschafterversammlung der Grundstücksentwicklungs- und verwertungsgesellschaft mbH sowie der WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Abberufung und Neubestellung der Mitglieder sowie deren Vertreter des Gesellschafterversammlung der Grundstücksentwicklungs- und verwertungsgesellschaft mbH sowie der WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH) Beschlussvorlage (Abberufung und Neubestellung der Mitglieder sowie deren Vertreter des Gesellschafterversammlung der Grundstücksentwicklungs- und verwertungsgesellschaft mbH sowie der WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH) Beschlussvorlage (Abberufung und Neubestellung der Mitglieder sowie deren Vertreter des Gesellschafterversammlung der Grundstücksentwicklungs- und verwertungsgesellschaft mbH sowie der WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP 3 Amt/Abteilung: GEV Az.: GEV V 139.06 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 02.05.2006 19.04.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abberufung und Neubestellung der Mitglieder sowie deren Vertreter der Gesellschafterversammlung der Grundstücksentwicklungs- und verwertungsgesellschaft mbH sowie der WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt: 1. Die derzeitigen Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Grundstücksentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft Kerpen mbH (GEV) sowie der WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH werden mit sofortiger Wirkung abberufen. 2. Die Gesellschafterversammlung der vorgenannten städtischen Kapitalgesellschaften besteht auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung vom 06.04.2006 auch künftig aus 11 Mitgliedern1 einschließlich der Bürgermeisterin, die gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW “geborenes Mitglied ist. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Fortsetzung Beschlussentwurf 3 . Auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung der städtischen Kapitalgesellschaften vom 06.04.2006 erfolgt die Verteilung der Sitze in der Gesellschafterversammlung nach § 50 Abs.3 Satz 2 GO NW (d‘Hondt). Von den verbleibenden 10 Mitgliedern der Gesellschafterversammlung entfallen folglich auf: CDU SPD Bündnis/Die Grünen 5 Sitze 4 Sitze 1 Sitz Für die vorstehenden Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind persönliche Vertreter zu bestellen. 4. Die Fraktionen benennen für die Gesellschafferversammlung der städtischen Kapitalgesellschaften folgende Mitglieder und vertretende Mitglieder: Beschlußvorlage V 139.06 Seite 2 Begründung: In der Verwaltungsratssitzung der Stadtbetriebe Kerpen vom 03.05.2005 beschloss der Verwaltungsrat, dass seine Mitglieder zugleich die Funktionen der Gesellschafterversammlung der WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH und der Grundstücksentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft mbH wahrnehmen. Vertretende Mitglieder zur Gesellschafterversammlung sind nicht bestellt worden. Aufgrund der Auflösung der Stadtbetriebe und des Umstandes, dass für Mitglieder der Gesellschafterversammlung keine Vertretungen bestellt worden sind, beschließt die Gesellschafterversammlung in ihrer Sitzung am 06.04.2006 wfe folgt: - Die Gesellschafterversammlung soll aus 11 Ratsmitgliedern bestehen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Rates der Stadt Kerpen benannt. Die Verteilung der Sitze in der Gesellschafterversammlung erfolgt nach dem d‘Hondtschen Verfahren. Für die Mitglieder der Gesellschaftsversammlung sollen persönliche Stellvertreter benannt werden. Aufgrund dieses Beschlusses findet bei der Neubesetzung der Gesellschafterversammlung § 50 Abs. 3 Satz 2 GO NW Anwendung, d.h., die Verteilung der Sitze in der Gesellschafterversammlung erfolgt nach d‘Hondt. Hiernach erhalten: CDU SPD Bündnis 90/Die Grünen 5 Sitze 4 Sitze 1 Sitz Zusätzlich ist die Bürgermeisterin gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW “geborenes‘ Mitglied der Gesellschafterversammlung. Für die Mitglieder der Gesellschafterversammlung sollen persönliche Vertreter benannt werden. Beschlußvorlage V 139.06 Seite 3