Daten
Kommune
Kerpen
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13 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP 3
Amt/Abteilung: GEV
Az.: GEV
V 139.06
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
02.05.2006
19.04.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abberufung und Neubestellung der Mitglieder sowie deren Vertreter der Gesellschafterversammlung
der Grundstücksentwicklungs- und verwertungsgesellschaft mbH sowie der WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
1. Die derzeitigen Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Grundstücksentwicklungs- und
-verwertungsgesellschaft Kerpen mbH (GEV) sowie der WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH
werden mit sofortiger Wirkung abberufen.
2. Die Gesellschafterversammlung der vorgenannten städtischen Kapitalgesellschaften besteht auf
Vorschlag der Gesellschafterversammlung vom 06.04.2006 auch künftig aus 11 Mitgliedern1
einschließlich der Bürgermeisterin, die gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW “geborenes Mitglied ist.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Fortsetzung Beschlussentwurf
3 . Auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung der städtischen Kapitalgesellschaften vom
06.04.2006 erfolgt die Verteilung der Sitze in der Gesellschafterversammlung nach § 50 Abs.3
Satz 2 GO NW (d‘Hondt). Von den verbleibenden 10 Mitgliedern der Gesellschafterversammlung entfallen folglich auf:
CDU
SPD
Bündnis/Die Grünen
5 Sitze
4 Sitze
1 Sitz
Für die vorstehenden Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind persönliche Vertreter zu
bestellen.
4.
Die Fraktionen benennen für die Gesellschafferversammlung der städtischen Kapitalgesellschaften folgende Mitglieder und vertretende Mitglieder:
Beschlußvorlage V 139.06
Seite 2
Begründung:
In der Verwaltungsratssitzung der Stadtbetriebe Kerpen vom 03.05.2005 beschloss der Verwaltungsrat, dass seine Mitglieder zugleich die Funktionen der Gesellschafterversammlung
der WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH und der Grundstücksentwicklungs- und
-verwertungsgesellschaft mbH wahrnehmen.
Vertretende Mitglieder zur Gesellschafterversammlung sind nicht bestellt worden.
Aufgrund der Auflösung der Stadtbetriebe und des Umstandes, dass für Mitglieder der Gesellschafterversammlung keine Vertretungen bestellt worden sind, beschließt die Gesellschafterversammlung in ihrer Sitzung am 06.04.2006 wfe folgt:
-
Die Gesellschafterversammlung soll aus 11 Ratsmitgliedern bestehen. Die Mitglieder
werden auf Vorschlag des Rates der Stadt Kerpen benannt.
Die Verteilung der Sitze in der Gesellschafterversammlung erfolgt nach dem
d‘Hondtschen Verfahren.
Für die Mitglieder der Gesellschaftsversammlung sollen persönliche Stellvertreter
benannt werden.
Aufgrund dieses Beschlusses findet bei der Neubesetzung der Gesellschafterversammlung
§ 50 Abs. 3 Satz 2 GO NW Anwendung, d.h., die Verteilung der Sitze in der Gesellschafterversammlung erfolgt nach d‘Hondt. Hiernach erhalten:
CDU
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
5 Sitze
4 Sitze
1 Sitz
Zusätzlich ist die Bürgermeisterin gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW “geborenes‘ Mitglied der
Gesellschafterversammlung.
Für die Mitglieder der Gesellschafterversammlung sollen persönliche Vertreter benannt werden.
Beschlußvorlage V 139.06
Seite 3