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Antrag (Antrag bzgl. Führung eines Beschwerdekatasters)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 179/2007 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 29.03.2007 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 30.08.2007 Antrag bzgl. Führung eines Beschwerdekatasters Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.10.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Beim Rechts- und Ordnungsamt werden täglich eine Vielzahl von Gesprächen mit Bürgern und Bürgerinnen, telefonisch und persönlich geführt, in denen es um Beschwerden und Belästigungen geht. Die Inhalte der Gespräche sind vielfältig: mal geht es um die Meldung von Lärmbelästigungen, hervor gerufen durch private Parties, durch Kinderlärm, durch Hämmern, Bohren und Sägen, Rasenmähen etc., um die Meldung von Geruchsbelästigungen, hervor gerufen durch offenes Feuer, durch Kochgerüche, durch qualmende Kamine etc. Meldungen gehen aber auch ein über wild gekippten Müll, über überhängende Bäume und Sträucher, über verunkrautete Gehwege, über Verschmutzungen durch Hundekot, über unangeleinte Hunde, über falsch parkende Autos, wildes Plakatieren, Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen, Ladenöffnungszeiten u.s.w. Die Gespräche werden von einer Vielzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rechts- und Ordnungsamt entgegen genommen und bestimmen den Arbeitsalltag der hier Beschäftigten. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entscheiden dann, außer in bedeutsamen und grundsätzlichen Fällen eigenverantwortlich welche Maßnahmen aufgrund der Beschwerden und Belästigungen einzuleiten sind. Da jede Beschwerde und Belästigung, es sei denn, der Sachverhalt erledigt sich durch das persönliche Gespräch mit dem Beschwerdeführer, eine aktenkundige Maßnahme nach sich zieht, ist es nicht erforderlich zusätzlich Statistiken anzufertigen, die arbeits- und personalintensiv sind. Auch die von Ihnen vorgeschlagene Anbringung von farbigen Markierungsnadeln auf einem Stadtplan zur Lokalisierung und Einordnung der Beschwerden ist für die tägliche Arbeit im Rechtsund Ordnungsamt nicht geeignet. Nimmt man nur die oben angeführten nicht vollständigen Beispiele über eingehende Beschwerden und Belästigungen so würde man alleine für diese Beispiele 15 verschieden farbige Markierungsnadeln benötigen. Würde man auf diese Weise ein ganzes Jahr auf einem Stadtplan markieren wollen, so würde dies, abgesehen von dem auch hier aufwändigen personellen Einsatz sehr unübersichtlich. Von daher kann ich Ihrem Vorschlag nicht folgen. Auf die Verarbeitung der Meldungen, die bei der örtlichen Polizei eingehen, habe ich keinen Einfluss Sie können jedoch versichert sein, dass beim Rechts- und Ordnungsamt alle eingehenden Beschwerden und Belästigungen mit der nötigen Sorgfalt behandelt und die richtigen ordnungsbehördlichen Maßnahmen eingeleitet werden. In regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen findet innerhalb des Rechts- und Ordnungsamtes ein Gedankenaustausch statt. Die Kommunikation innerhalb des Amtes ist auf diese Weise gewährleistet, so dass keine Informationen verloren gehen. (Bösche) -2-