Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 179/2007
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 29.03.2007
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
30.08.2007
Antrag bzgl. Führung eines Beschwerdekatasters
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.10.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Beim Rechts- und Ordnungsamt werden täglich eine Vielzahl von Gesprächen mit Bürgern und
Bürgerinnen, telefonisch und persönlich geführt, in denen es um Beschwerden und Belästigungen
geht. Die Inhalte der Gespräche sind vielfältig: mal geht es um die Meldung von
Lärmbelästigungen, hervor gerufen durch private Parties, durch Kinderlärm, durch Hämmern,
Bohren und Sägen, Rasenmähen etc., um die Meldung von Geruchsbelästigungen, hervor
gerufen durch offenes Feuer, durch Kochgerüche, durch qualmende Kamine etc. Meldungen
gehen aber auch ein über wild gekippten Müll, über überhängende Bäume und Sträucher, über
verunkrautete Gehwege, über Verschmutzungen durch Hundekot, über unangeleinte Hunde, über
falsch parkende Autos, wildes Plakatieren, Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen,
Ladenöffnungszeiten u.s.w. Die Gespräche werden von einer Vielzahl der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen im Rechts- und Ordnungsamt entgegen genommen und bestimmen den
Arbeitsalltag der hier Beschäftigten. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entscheiden dann, außer
in bedeutsamen und grundsätzlichen Fällen eigenverantwortlich welche Maßnahmen aufgrund der
Beschwerden und Belästigungen einzuleiten sind.
Da jede Beschwerde und Belästigung, es sei denn, der Sachverhalt erledigt sich durch das
persönliche Gespräch mit dem Beschwerdeführer, eine aktenkundige Maßnahme nach sich zieht,
ist es nicht erforderlich zusätzlich Statistiken anzufertigen, die arbeits- und personalintensiv sind.
Auch die von Ihnen vorgeschlagene Anbringung von farbigen Markierungsnadeln auf einem
Stadtplan zur Lokalisierung und Einordnung der Beschwerden ist für die tägliche Arbeit im Rechtsund Ordnungsamt nicht geeignet. Nimmt man nur die oben angeführten nicht vollständigen
Beispiele über eingehende Beschwerden und Belästigungen so würde man alleine für diese
Beispiele 15 verschieden farbige Markierungsnadeln benötigen. Würde man auf diese Weise ein
ganzes Jahr auf einem Stadtplan markieren wollen, so würde dies, abgesehen von dem auch hier
aufwändigen personellen Einsatz sehr unübersichtlich. Von daher kann ich Ihrem Vorschlag nicht
folgen.
Auf die Verarbeitung der Meldungen, die bei der örtlichen Polizei eingehen, habe ich keinen
Einfluss
Sie können jedoch versichert sein, dass beim Rechts- und Ordnungsamt alle eingehenden
Beschwerden und Belästigungen mit der nötigen Sorgfalt behandelt und die richtigen
ordnungsbehördlichen Maßnahmen eingeleitet werden. In regelmäßig stattfindenden
Dienstbesprechungen findet innerhalb des Rechts- und Ordnungsamtes ein Gedankenaustausch
statt. Die Kommunikation innerhalb des Amtes ist auf diese Weise gewährleistet, so dass keine
Informationen verloren gehen.
(Bösche)
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