Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
23.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 54/2006
Az.: 6619-3608/60
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.01.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
24.01.2006
23.01.2007
Anlage zu den Anträgen A 08/0892 und S08/0881, Einrichtung eines
Fußgängerüberweges auf der Dirmerzheimer Str. (Landesstr. L 162) in Höhe Maarweg
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.01.2006
Beschlussentwurf:
Aufgrund der Stellungnahme der Kreispolizeibehörde werden die o.g. Anträge abgelehnt.
Begründung:
Die Kreispolizeibehörde hält nach einer Unfallauswertung sowie nach einer Beurteilung der
örtlichen Gegebenheiten die Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht für erforderlich (siehe
beigefügte Stellungnahme vom 10.11.2005). Aufgrund dieser Beurteilung ist eine Anordnung des
beantragten Fußgängerüberweges sowohl beim Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau,
Niederlassung Euskirchen), als auch beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises nicht
durchsetzbar.
(Bösche)