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Beschlussvorlage (Anlage zu den Anträgen A 08/0892 und S08/0881, Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Dirmerzheimer Str. (Landesstr. L 162) in Höhe Maarweg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
23.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zu den Anträgen A 08/0892 und S08/0881, Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Dirmerzheimer Str. (Landesstr. L 162) in Höhe Maarweg)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 54/2006 Az.: 6619-3608/60 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.01.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 24.01.2006 23.01.2007 Anlage zu den Anträgen A 08/0892 und S08/0881, Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Dirmerzheimer Str. (Landesstr. L 162) in Höhe Maarweg Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.01.2006 Beschlussentwurf: Aufgrund der Stellungnahme der Kreispolizeibehörde werden die o.g. Anträge abgelehnt. Begründung: Die Kreispolizeibehörde hält nach einer Unfallauswertung sowie nach einer Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten die Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht für erforderlich (siehe beigefügte Stellungnahme vom 10.11.2005). Aufgrund dieser Beurteilung ist eine Anordnung des beantragten Fußgängerüberweges sowohl beim Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Euskirchen), als auch beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises nicht durchsetzbar. (Bösche)