Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 149/2007
Az.: - 500 -
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 20.03.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
17.04.2007
Anregung bzgl. Ansiedlung einer Behindertenwerkstatt in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.03.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Arbeit gibt dem Leben Sinn und Struktur, ermöglicht ein Einkommen und schafft soziale Kontakte.
Das gilt auch und gerade für Menschen mit Behinderungen. Diejenigen, die nicht oder noch nicht
in der Lage sind, eine Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, finden ihren Arbeitsplatz
in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Zu den Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen ( WfbM ) zählen das Angebot einer
angemessenen beruflichen Bildung, die Zahlung eines der Leistung angemessenen
Arbeitsentgeltes, Erhalt, Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungs- oder
Erwerbsfähigkeit, Weiterentwicklung der Persönlichkeit sowie die Förderung des Übergangs auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt für „geeignete“ Personen.
Zur Erreichung dieser Ziele müssen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an
Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden
Dienst verfügen.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für die Planung, Schaffung und
Finanzierung von Werkstatt-Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Der LVR finanziert
diese Arbeitsplätze sowohl investiv als auch durch die Übernahme des Hauptteils der laufenden
Kosten.
Er unterstützt, berät und begleitet die Werkstattträger – meist soziale Organisationen oder Vereine
– bei Fragen der Weiterentwicklung, bei Neu- und Umbauten oder innovativen Arbeits- und
Organisationsformen.
Bundesweit gibt es zur Zeit etwa 690 anerkannte Werkstätten mit über 260.000 Plätzen.
Im Bereich des Rhein-Erft-Kreises sind 2 Werkstätten vorhanden. Die REHA-Betriebe-Erftland
GmbH unterhält diese Werkstätten in Bergheim – Zieverich und Brühl. Zudem gibt es eine Stätte
für psychisch Erkrankte , die Wir GmbH in Hürth, die durch eine Soziotherapie schwer psychisch
Kranken zu einem selbstständigeren Leben verhilft. Diese neue Form der Hilfe verbucht bereits
erste Erfolge.
Nach Aussage des LVR gibt es für die hiesige Region zwei anerkannte Werkstattträger, die laut
Werkstättenverordnung ( WVO ) verpflichtet sind, ausreichend Werkstattarbeitsplätze zu schaffen,
um alle betroffenen Menschen in ihrem Einzugsgebiet aufzunehmen, damit eine ortsnahe
Förderung stattfinden kann.
Die Ansiedlung einer weiteren Werkstatt für behinderte Menschen wird zur Zeit nicht für
erforderlich gehalten, da eine ausreichende Versorgung im Rhein-Erft-Kreis besteht. Es wäre
jedoch zu überlegen, ob mit den bereits vorhandenen Werkstätten über die Einrichtung einer
Dependance in Erftstadt verhandelt werden kann, damit sich die Anfahrtswege für die behinderten
Menschen unserer Stadt verkürzen.
Erwähnenswert ist noch die Erftstädter Firma Füngeling, die ein Integrationsprojekt ins Leben
gerufen hat, bei dem in hohem Maße ( 25 - 50 % )schwerbehinderte Menschen beschäftigt
werden. Das Integrationsamt des LVR fördert in Form von Investitionskostenzuschüssen
versicherungspflichtige Arbeitsplätze, die mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzt werden.
Jeder Arbeitgeber kann einen Antrag auf Bezuschussung des Arbeitsplatzes beim Integrationsamt
stellen.
Dies sollte als Anregung zu sehen sein, Arbeitgeber dahin verstärkt zu sensibilisieren,
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen.
In Vertretung
(Erner)
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