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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Ansiedlung einer Behindertenwerkstatt in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 149/2007 Az.: - 500 - Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 20.03.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 17.04.2007 Anregung bzgl. Ansiedlung einer Behindertenwerkstatt in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.03.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Arbeit gibt dem Leben Sinn und Struktur, ermöglicht ein Einkommen und schafft soziale Kontakte. Das gilt auch und gerade für Menschen mit Behinderungen. Diejenigen, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, eine Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, finden ihren Arbeitsplatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Zu den Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen ( WfbM ) zählen das Angebot einer angemessenen beruflichen Bildung, die Zahlung eines der Leistung angemessenen Arbeitsentgeltes, Erhalt, Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit, Weiterentwicklung der Persönlichkeit sowie die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für „geeignete“ Personen. Zur Erreichung dieser Ziele müssen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst verfügen. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für die Planung, Schaffung und Finanzierung von Werkstatt-Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Der LVR finanziert diese Arbeitsplätze sowohl investiv als auch durch die Übernahme des Hauptteils der laufenden Kosten. Er unterstützt, berät und begleitet die Werkstattträger – meist soziale Organisationen oder Vereine – bei Fragen der Weiterentwicklung, bei Neu- und Umbauten oder innovativen Arbeits- und Organisationsformen. Bundesweit gibt es zur Zeit etwa 690 anerkannte Werkstätten mit über 260.000 Plätzen. Im Bereich des Rhein-Erft-Kreises sind 2 Werkstätten vorhanden. Die REHA-Betriebe-Erftland GmbH unterhält diese Werkstätten in Bergheim – Zieverich und Brühl. Zudem gibt es eine Stätte für psychisch Erkrankte , die Wir GmbH in Hürth, die durch eine Soziotherapie schwer psychisch Kranken zu einem selbstständigeren Leben verhilft. Diese neue Form der Hilfe verbucht bereits erste Erfolge. Nach Aussage des LVR gibt es für die hiesige Region zwei anerkannte Werkstattträger, die laut Werkstättenverordnung ( WVO ) verpflichtet sind, ausreichend Werkstattarbeitsplätze zu schaffen, um alle betroffenen Menschen in ihrem Einzugsgebiet aufzunehmen, damit eine ortsnahe Förderung stattfinden kann. Die Ansiedlung einer weiteren Werkstatt für behinderte Menschen wird zur Zeit nicht für erforderlich gehalten, da eine ausreichende Versorgung im Rhein-Erft-Kreis besteht. Es wäre jedoch zu überlegen, ob mit den bereits vorhandenen Werkstätten über die Einrichtung einer Dependance in Erftstadt verhandelt werden kann, damit sich die Anfahrtswege für die behinderten Menschen unserer Stadt verkürzen. Erwähnenswert ist noch die Erftstädter Firma Füngeling, die ein Integrationsprojekt ins Leben gerufen hat, bei dem in hohem Maße ( 25 - 50 % )schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden. Das Integrationsamt des LVR fördert in Form von Investitionskostenzuschüssen versicherungspflichtige Arbeitsplätze, die mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzt werden. Jeder Arbeitgeber kann einen Antrag auf Bezuschussung des Arbeitsplatzes beim Integrationsamt stellen. Dies sollte als Anregung zu sehen sein, Arbeitgeber dahin verstärkt zu sensibilisieren, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen. In Vertretung (Erner) -2-