Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. Grundlage für die Entscheidung über die Teilnahme der Stadt Erftstadt am Wettbewerb "Ab in die Mitte")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Grundlage für die Entscheidung über die Teilnahme der Stadt Erftstadt am Wettbewerb "Ab in die Mitte") Anfrage (Anfrage bzgl. Grundlage für die Entscheidung über die Teilnahme der Stadt Erftstadt am Wettbewerb "Ab in die Mitte") Anfrage (Anfrage bzgl. Grundlage für die Entscheidung über die Teilnahme der Stadt Erftstadt am Wettbewerb "Ab in die Mitte") Anfrage (Anfrage bzgl. Grundlage für die Entscheidung über die Teilnahme der Stadt Erftstadt am Wettbewerb "Ab in die Mitte")

öffnen download melden Dateigröße: 33 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Holzdamm 10 Herr 0 22 35 / 409- Ihre Anfrage vom 13.03.2007 Rat Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 13.10.2008 F 164/2007 27.03.2007 19.06.2007 Anfrage bzgl. Grundlage für die Entscheidung über die Teilnahme der Stadt Erftstadt am Wettbewerb "Ab in die Mitte" Sehr geehrter Herr Bohlen, lassen sich mich als informatorischen Hintergrund zunächst vorab folgenden chronologischen Ablauf festhalten: Im November 2005 ist seitens der CDU-Fraktion ein Antrag auf Teilnahme der Stadt Erftstadt an dem Wettbewerb „Ab-in-die-Mitte!“ – Die City-Offensive NRW bei mir eingegangen. In meiner Stellungnahme habe ich bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass aufgrund der üblichen Vorlaufzeit (Bewerbungsfristen) eine Bewerbung Erftstadts erst für das Wettbewerbsjahr 2007 möglich sein wird. Von der Antragstellerin wurde seinerzeit bereits vorgeschlagen, als Thema der Wettbewerbsteilnahme die Belebung der Innenstadt bzw. Altstadt von Lechenich zu wählen. In meiner Stellungnahme zu dem Antrag habe ich diese Anregung aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass mit der Umgestaltung der Altstadt Lechenich durchaus ein passendes Zeitfenster für eine Kombination mit dem Landeswettbewerb gegeben ist, so dass durch Aktionen im Rahmen des Stadtmarketings das Zentrum Lechenichs für ein breites Besucherspekturm geöffnet und Impulse für Erlebnisqualität und Verweildauer gegeben wäre. Fakt ist zudem, dass das Land als Förderinstanz mit dem „Ab-in-die-Mitte!“-Wettbewerb 2007 die verbindliche Anforderung einer Nachhaltigkeit in dem Sinne erhebt, dass in der Bewerbung die Bereiche, die bereits Landesmittel im Zuge der Städtebauförderung erhalten haben, in die Stadtmarketing-Aktivitäten einbezogen werden, was durch die Umgestaltung der Altstadt bzw. Sanierung der Stadttore eben in Lechenich gegeben ist. In seiner Sitzung am 07.12.2005 hat der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft den Beschluss gefaßt, in den städtischen Haushalt entsprechende Mittel einzustellen, um die Wettbewerbsteilnahme für 2007 vorzubereiten. Der Antrag wurde in diesem Zusammenhang einstimmig in die Haushaltsplan-Beratungen 2006 vertagt. Ende September 2006 hat der Rat den Budgeteinzelplan 823/829 (Wirtschaftsförderung) ebenfalls einstimmig beschlossen. Dort sind bei der Haushaltsstelle 1.791.5701 „Stadtmarketing“ entsprechende Finanzmittel zur fachlichen Vorbereitung der Wettbewerbsteilnahme eingestellt. Am 14. Dezember 2006 fand dann in Essen die landesweite Auftaktveranstaltung für den Wettbewerb 2007 mit Ausgabe Ausschreibungsunterlagen und Bekanntgabe des diesjährigen Wettbewerbmottos „Jung + Alt - starkes Potenzial für die Städte“ statt. Aufgrund der nunmehr bekannten Modalitäten hinsichtlich der thematischen Ausrichtung des diesjährigen Landeswettbewerbes habe ich im folgenden am 21. Dezember 2006 Auswahlgespräche mit zwei Agenturen zwecks fachlicher und moderativer Begleitung der Antragstellung im Rahmen des Wettbewerbes geführt. Aufgrund dieser Gespräche wurden im folgenden entsprechende Angebote durch die beiden Agenturen erstellt. Am 08. Januar 2007 habe ich den Auftrag an die Agentur NOAH! aus Goch erteilt, die bereits bei mehreren Landeswettbewerben verschiedene Städte erfolgreich bei der Bewerbung unterstützen konnte. In dem Angebot von NOAH! wird aufgrund der in den vergangenen Wettbewerben gewonnenen Erfahrungen und aufgrund des straffen Zeitplans für die Bewerbungsphase die Bildung einer Kerngruppe von 8-10 Personen aus den Fachressorts der Verwaltung, Multiplikatoren und thematisch passenden Akteuren empfohlen, welche die Antragstellung gemeinsam mit der Agentur vorbereitet. Die Teilnehmer der sogenannten Kerngruppe sind Ihnen aus den Bewerbungsunterlagen namentlich und in ihrer Funktion bekannt. In der Zeit vom 22. Januar bis 22. Februar fanden insgesamt drei Workshops der Kerngruppe mit Vertretern der Agentur NOAH!, welche die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen sicherstellte, statt. Aufgrund der Workshops erarbeitete die Agentur die kompletten Bewerbungsunterlagen, die noch einmal abschließend besprochen wurden. Am 26. Februar erfolgte die Abgabe des Wettbewerbsantrages der Stadt Erftstadt bei der vom Land NRW mit der Betreuung des Wettbewerbes beauftragen Agentur. Zwei Tage später – am 28. Februar – endete die reguläre Abgabefrist für den Antrag. In der Sitzung am 06. März erfolgte als Mitteilung der Verwaltung die Information des zuständigen Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft über die Abgabe der Bewerbung der Stadt Erftstadt für den Landeswettbewerb. In der kommenden Woche wird dann die Bekanntgabe der Teilnehmer im Rahmen des diesjährigen Wettbewerbes durch das zuständige Landesministerium erfolgen. Diese Agenda vorangestellt beantworte ich Ihre Anfrage – aufgrund der inhaltlichen Zusammenhänge blockweise – wie folgt: 1.1 – 1.9 Fragen zum allgemeinen Vorgehen der Verwaltung -2- Den organisatorischen Ablauf zur Beantragung von Landeszuschüssen für verschiedenste Maßnahmen der Stadt Erftstadt sehe ich als laufendes Geschäft der Verwaltung an, einen Ratsbeschluss sehe ich dafür als nicht erforderlich an. Die Kerngruppe, die in den drei Workshops den Wettbewerbsantrag zusammen mit der Agentur NOAH! erarbeitete, hatte die Aufgabe, die inhaltlichen Inputs der Agentur durch ortsspezifische Kenntnisse und Erfahrungen zu ergänzen und für Erftstadt „auf den Punkt zu bringen“. Aufgrund des denkbar knappen Zeitbudgets von der Ausgabe der Antragsunterlagen bis zum Abgabetermin des Wettbewerbantrages habe ich mit der Bildung der Kerngruppe eine Empfehlung der Agentur NOAH! aus ihrem Angebot aufgegriffen, das detaillierte Hinweise zur Vorgehensweise in Zuge der Bewerbungsphase enthielt. Die Zusammensetzung der Kerngruppe erfolgte aufgrund der Affinität der Teilnehmer zum diesjährigen Wettbewerbsthema, die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die (Innen)städte aufzugreifen und diesem durch Aktionen im Rahmen der City-Offensive „Ab-in-die-Mitte!“ nachhaltig entgegenzuwirken. Eine Auswahl ist dabei aufgrund der, die Arbeitsfähigkeit der Gruppe sicherstellenden, empfohlenen Gruppengröße unvermeidlich. Sofern die Bewerbung der Stadt Erftstadt erfolgreich ist, werden zur Durchführung des Landeswettbewerbes sowieso erheblich mehr Gruppierungen, Vereinigungen und Institutionen in die konkrete Vorbereitung der Stadtmarketing-Aktionen eingebunden sein, da die Kerngruppe nur den Rahmen, jedoch nicht inhaltlich konkrete Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen festlegen kann. In diesem Zusammenhang muss dann auch die Beratung und Beschlussfassung in den städtischen Gremien erfolgen. 2.1 – 2.5 Fragen zu inhaltlichen Aussagen im Antrag Für die fachliche und moderative Begleitung der Bewerbung der Stadt Erftstadt im Rahmen des Wettbewerbes „Ab-in-die-Mitte!“ habe ich die im Haushalt eingestellten Mittel verwendet. Erst mit Bekanntgabe des Landeszuschusses kann die erforderliche Höhe der Finanzplanung – sowohl im Hinblick auf den städtischen Eigenanteil, als auch auf die Beteiligung von Dritten – erfolgen. Bezüglich der städtischen Finanzmittel werde ich in diesem Falle eine entsprechende Vorlage fertigen, wobei die internen Personalkosten in die Gesamtkosten durchaus ebenfalls eingerechnet werden können. Hinsichtlich des Drittmittelanteils wurden erste Gespräche mit positiven Resonanzen geführt. Mit dem speziellen Thema der Einrichtung eines Kulturhauses ist der Ausschuss für Kultur und Partnerschaft in seiner Sitzung am 09. Mai 2006 in Form des Antrages 309/2006 befaßt gewesen. Die weitere Behandlung des Bürgerantrages erfolgte unter Einbeziehung aller Fraktionen im Rahmen des Kultur-Workshops im Oktober letzten Jahres. Ich möchte feststellen, dass der nunmehr gestellte Förderantrag für den Wettbewerb „Ab-in-dieMitte!“ 2007 selbstverständlich keine Aussage über den Bau eines Kulturhauses trifft. Eine Zentralisierung des Kulturangebotes in Lechenich ist ebenfalls nicht vorgesehen. Gerade durch Aktionen, wie zum Beispiel der Idee eines „KulturMobils“ im Projektbaustein Transferkultur, kommt ja auch zum Ausdruck, dass eine Einbeziehung aller Ortsteile im Rahmen des Wettbewerbes gewünscht und auch vorgesehen ist. 3.1 – 3.5 Fragen zur im Antrag dargestellten Terminierung -3- Die in der Anfrage dargestellten weiteren Aufgaben wie die Meilenstein-, Media- und Zeitplanung, die Imagekampage sowie die Programmkampagne beruhen auf Erfahrungswerten der Agentur aus den vorangegangenen Wettbewerben. Die Vorbereitung und Durchführung einer Abfolge von Veranstaltungen und Aktionen im Rahmen des Stadtmarketings erfordern gewiss sorgfältiger, umfangreicher und professioneller Planung. Aber auch hier muss festgehalten werden, dass zunächst einmal eine erfolgreiche Bewerbung Voraussetzung für alle weiteren Schritte ist. Das heißt im Gegenzug, dass bis dahin keine weitergehenden Planungs- und Umsetzungsschritte in dieser Hinsicht erfolgen werden. Die einzelnen Umsetzungsschritte werde ich – im Erfolgsfalle – dann in den zuständigen Ausschüssen zur Diskussion stellen. Daduch können – im Bedarfsfalle – im weiteren Verfahren noch erhebliche Änderungen am vorgesehenen Programm vorgenommen werden. Der Zeitrahmen der Aktionstage ist zunächst durch die Ausschreibungsmodalitäten des Wettbewerbes vorgegeben. Die Projekte bzw. Aktionen müssen mindestens acht Veranstaltungstage inklusive eines Wochenendes umfassen – und die geförderten Maßnahmen sollten in den Monaten Juli bis Oktober 2007 präsentiert oder durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage ist in der Kerngruppe auch über den Durchführungszeitraum beraten worden. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen, insbesondere der zeitlichen Komponente, sind die Aktionen im Rahmen des Wettbewerbes auf die Zeit nach den Sommerferien terminiert worden, wobei dieser Zeitraum noch nicht unabänderbar wäre. (Bösche) -4-