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Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme in 2007 zum 01.10.2007 -Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme in 2007 zum 01.10.2007
-Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft-)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 156/2007 Az.: 20 50-10 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 02.05.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 22.05.2007 Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme in 2007 zum 01.10.2007 -Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft- Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2007 Beschlussentwurf: Der Betriebsausschuss stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr. 6003037498 bei der Kreissparkasse Köln zum 01.10.2007 –Ablauf der Zinsfestschreibung – zu. Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 1.746.269,18 € wird wie folgt neu aufgenommen: Darlehensgeber: Auszahlungskurs: Zinssatz: Tilgung: Zinsfestschreibung: Ein inländisches Kreditinstitut 100 % bis maximal 6 v.H. 1 v. H. des Ursprungskapitals (3.067.751,29€) zuzüglich ersparter Zinsen bis zum Ende der Restlaufzeit (31.12.2015) Begründung: Das o.a. Darlehen wurde 1981 zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt zu einem variablen Zinssatz aufgenommen. Ab 01.10.1994 wurde ein fester Zinssatz von 6,70 v.H. , ab 01.10.1997 bis zu o.a. Termin ein fester Zinssatz von 5,64 v.H. vereinbart. Da noch nicht abzusehen ist, ob das Darlehen zu günstigen Konditionen verlängert werden kann, ist vorsorglich eine Beschluss über eine evtl. Neuaufnahme erforderlich Bei einer Verlängerung läuft das Darlehen mit neu angepasstem Zinssatz und ansonsten gleichen Konditionen weiter. Bei einer Neuaufnahme muss der Tilgungssatz der Restlaufzeit des Darlehens (8 Jahre) angepasst werden, ein Betrag von 269,18 € wäre als Sondertilgung zu leisten. Für den Wirtschaftsplan 2007 ff. wurde das Darlehen mit einem Zinssatz von maximal 6 v.H. eingeplant. (Bösche)