Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 25 / Abfallwirtschaft, Grün
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 67.07
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
17.04.2007
Stadtrat
x
23.02.2007
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Baubetriebshof
Nutzung einer Teilfläche des ehemaligen Gartentreffs sowie Beendigung des
Mietverhältnisses für eine Lagerfläche in Kerpen-Mödrath
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 104.000,-- € (s. Anlage)
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :2007
HhSt.:
Deckung: 2.650.9401 - "Umbau Hahnenstraße"
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Erweiterung der
Betriebsfläche des Baubetriebshofes. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 104.000,-- €
werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, über die vorzeitige
Beendigung des Mietvertrages für das Lager in Mödrath zu verhandeln.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
73.000,-- €
Einrichtungskosten
Personalkosten
31.000,-- €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
104.000,-- €
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Durch den Wegfall der Mietkosten von 17.000,-- € entstehen keine
zusätzlichen Folgekosten.
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 67.07
Seite 2
Begründung:
Sachverhalt:
Über die Firma Gartentreff, Sindorfer Str 28, wurde Ende des vergangenen Jahres das
Insolvenzverfahren eröffnet. Der laufende Geschäftsbetrieb ist mittlerweile eingestellt. Aus
städtischem Grundbesitz war eine Teilfläche von ca. 2.600 m² an die Firma Gartentreff vermietet,
die zwischenzeitlich gekündigt wurde und an die Stadt Kerpen zurückgegeben ist.
Das Grundstück ist Teil der Parzelle 416, auf dem die Einrichtungen des Baubetriebshofs stehen.
Wegen dringenden Bedarfs an Lager- und Stellfläche für den Fuhrpark des Baubetriebshofs wurde
bereits Anfang 2000 überlegt, diese Fläche für eine Erweiterung zu nutzen. Um den Betrieb des
Gartentreffs nicht zu gefährden, wurden diese Überlegungen nicht weiterverfolgt und statt dessen
eine Lagerfläche in Kerpen-Mödrath angemietet.
Bedarfssituation:
Auch mit der angemieteten Fläche in Mödrath ergibt sich nach heutigem Stand ein dringender
Mehrbedarf. Zum einen wird der durch das neue Friedhofskonzept geänderte Fahrzeugbestand
nicht mehr auf den Friedhöfen, sondern auf dem Betriebsgelände des Baubetriebshofs stationiert.
Hinzu kommen 13 Mitarbeiter (Friedhofswärter), deren Arbeitsbeginn seit Januar 2007 am Bauhof
ist und für die keine Stellplätze als Reserve vorhanden sind.
Neben den Stellplätzen am Baubetriebshof sind seit dem Neubau 14 weitere Stellplätze für
Mitarbeiter des Baubetriebshofs auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache reserviert. Durch
die Einrichtung der Kreisleitstelle sind auch dort 20 Mitarbeiter zusätzlich tätig, so dass von seiten
der Feuerwehr die dort reservierten 14 Stellplätze wegen eigenen Bedarfs benötigt werden.
Die jetzt frei gewordene Fläche des Gartentreffs ist wegen der direkten Anbindung an den
Baubetriebshof optimal und sie kann den dringenden Bedarf an Betriebs- und Stellfläche lösen.
Die Mietfläche in Mödrath kann gleichzeitig aufgegeben werden. Die neu entstehende
Betriebsfläche ist mit ca 2.000 m² in etwa gleich groß wie die gemietete Lagerstätte, sie bringt
jedoch aufgrund des deutlich besseren Zuschnitts eine doppelt so hohe Ausnutzung. Darüber
hinaus können noch 32 zusätzliche Stellplätze angelegt werden.
Beschlussvorlage 67.07
Seite 3
Herstellung:
Die neue Fläche soll in Anlehnung an die vorhandene Betriebsfläche in Verbundpflaster ausgebaut
werden. In einem Gespräch mit dem Ausbildungszentrum der Bauindustrie Kerpen haben diese
sich bereit erklärt, die Pflaster- und Entwässerungsarbeiten ohne Kosten herzustellen. Die Stadt
übernimmt die anfallenden Materialkosten. Weiterhin wird der Baubetriebshof mit eigenen
Mitarbeitern Eigenleistungen erbringen. Diese erstrecken sich auf das Freiräumen der Fläche von
Abfällen, Schutt und überschüssigem Boden, Transportleistungen und die Erstellung einer
Abstützung aus L-Steinen zum Nachbargrundstück. Ebenso wird die Beleuchtung in Eigenleistung
erstellt. Die straßenseitig anzulegenden Stellplätze werden gärtnerisch mit einem 3,00 m breiten
Pflanzstreifen zur Straßenseite in Eigenleistung hergerichtet. Die Herstellung des Unterbaus mit
Tragschicht und Verdichtung soll vergeben werden, da der Bauhof nicht über entsprechende
Möglichkeiten verfügt. Weiterhin soll die Einzäunung vergeben werden.
Kosten/Haushaltsmittel
Für die Materialkosten und zu vergebenden Teilleistungen wurden Kosten in Höhe von 73.000,-- €
ermittelt. Als investive Maßnahme des Vermögenshaushalts muss der Wert der zu erbringenden
Eigenleistungen des Baubetriebshofs ebenfalls ausgewiesen werden. Dieser wurde mit 31.000,-- €
ermittelt. Demnach sind Haushaltsmittel von insgesamt 104.000,-- € erforderlich. Im Gegenzug
entfallen die jährlichen Mietkosten von 17.000,-- €, so dass die Maßnahme nicht nur dem
gestiegenen Bedarf Rechnung trägt, sondern mittelfristig auch wirtschaftlich ist.
Durch die nicht vorhersehbare Insolvenz des Gartentreffs konnten keine Haushaltsmittel
angemeldet werden. Mit dem Ausbildungszentrum Kerpen wurde ein Zeitrahmen für die komplette
Fertigstellung bis Ende Herbst diesen Jahres verabredet. Insofern müßten die Mittel
außerplanmäßig bereitgestellt werden. Als Deckungsvorschlag wird die Hhst. 2.650.9401 "Umbau
Hahnenstraße" vorgeschlagen, da die Mittel in diesem Jahr nicht mehr kassenwirksam werden.
Das Mietverhältnis läuft noch bis März 2010, also 2 ½ Jahre über den geplanten
Fertigstellungstermin hinaus. Die Verwaltung wird im Falle einer positiven Beschlußfassung mit
dem Eigentümer über eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages verhandeln.
Beschlussvorlage 67.07
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