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Antrag (Antrag bzgl. Bordsteinabsenkung entlang der Gymnicher Hauptstraße und der Dirmerzheimer Straße in E.-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Bordsteinabsenkung entlang der Gymnicher Hauptstraße und der Dirmerzheimer Straße in E.-Gymnich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 118/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.01.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 22.02.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Bordsteinabsenkung entlang der Gymnicher Hauptstraße und der Dirmerzheimer Straße in E.-Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan 2006 nicht zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Die Gymnicher Hauptstraße/ Dirmerzheimer Straße in Gymnich ist eine vielbefahrene Durchgangsund Landesstraße (L 162) innerhalb der Ortslage. Durch die innerörtlichen Läden ist der Parkdruck größer als gewöhnlich und daher wird schon jetzt außerhalb der vorgesehenen Zonen geparkt. Eine Absenkung der Bordsteine auf der gesamten Länge der o.g. Straßen würde das unerlaubte Befahren und Beparken der Gehwege noch wesentlich erleichtern. Der Aufbau der Gehwege ist alt und kann somit die v.g. Belastung von Kraftfahrzeugen nicht ohne Schäden aufnehmen, der Plattenbelag müsste in Betonpflaster geändert werden. Durch die parkenden Fahrzeuge würde der Fußgängerverkehr wesentlich erschwert, so dass eher eine Behinderung als eine Erleichterung zu befürchten ist. Gleichfall ist zu berücksichtigen, dass in Hauptverkehrsstraßen die Hochborde bezüglich des Fußgängerverkehrs auch als Schutzfunktion dienen. Pkws werden die Hochborde nur sehr langsam und behutsam überfahren. An Straßeneinmündungen ist es sicherlich sinnvoll, den Hochbord ggf. auf die gleiche Höhe der Fahrbahn sowie auf einem kurzen Stück abzusenken, um den Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Kinderwagen die Überquerung der kreuzenden Fahrbahn zu erleichtern. Hierfür habe ich in meinem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2006 (Herstellungsaufwand Straßen) Mittel eingeplant. Die Zufahrt zum neuen Einkaufsmarkt in Gymnich wird selbstverständlich entsprechend den Regeln der Baukunst an die Landesstraße angeschlossen. Hierfür ist jedoch der Baulastträger der Straße zuständig. (Bösche)