Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Alfred Zerres
Franz-Xaver-Mauer-Str. 1
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Ratsbüro
Holzdamm 10
Herr Thanner
0 22 35 / 409-202
100
13.10.2008
Ihre Anfrage vom 02.03.2007
Rat
Betrifft:
F 151/2007
27.03.2007
Anfrage bzgl. der Kosten für die Durchführung eines Bürgerentscheides in
Erftstadt
Sehr geehrter Herr Zerres,
bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Bürgerentscheides „Erhalt der
städtischen Schülerlotsen“ in Erftstadt-Lechenich und Erftstadt-Liblar sind in den einzelnen Phasen
folgende Aufgaben zu erledigen:
Vorbereitung des Bürgerentscheides:
In der Vorbereitung eines Bürgerentscheides entstehen keine messbaren zusätzlichen Sach- und
Personalkosten.
Die Beratung der Initiatoren und der Verwaltungsspitze, die Prüfung der Rechtmäßigkeit und der
Zulässigkeit sowie das Erstellen der Vorlagen als Beratungsgrundlage für den Rat gehören zum
Aufgabengebiet des Ratsbüros und werden innerhalb der regulären Dienstzeit bearbeitet. Das
Ratsbüro begleitet das Bürgerbegehren, wie alle anderen Beratungsgegenstände, bis zur
Entscheidung im Rat.
Für die Durchführung des evtl. anstehenden Bürgerentscheides erstellt das Ratsbüro die
erforderlichen Beratungsvorlagen über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, die Festlegung
des Abstimmungszeitraumes sowie die Frage der benötigten Haushaltsmittel zur Durchführung
eines Bürgerentscheides in Erftstadt.
Nach der Entscheidung über das Bürgerbegehren im Rat
Gemäß der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt
wird der Bürgentscheid innerhalb eines Abstimmungszeitraumes von zwei Wochen und in zwei
Abstimmungslokalen (im Rathaus Liblar und Haus Ganser) durchgeführt. Zusätzlich wird ein
Briefwahlvorstand mit Sitz im Rathaus Liblar berufen.
Zur Durchführung der Briefwahl wird eine Mitarbeiterin der Abteilung Organisation, EDV, Wahlen
im Rathaus Liblar mit der Entgegennahme von Anträgen für die Briefwahl und der Betreuung der
Briefwähler beauftragt.
Im Rathaus Lechenich ist ein Raum im Erdgeschoss für die Dauer des Abstimmungszeitraumes
als Wahlraum einzurichten. Kosten fallen hierbei nicht an, da EDV-Anschlüsse, Büroeinrichtung,
Wahlurnen etc, vorhanden sind.
Während des Abstimmungszeitraumes von zwei Wochen werden 16 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung - im Rahmen ihrer regulären Dienstzeit - die Abstimmungslokale so
besetzen, dass mind. fünf Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter anwesend sind. Der Tätigkeit im
Wahlvorstand wird - für diese zeitlich begrenzte Aufgabe - zusätzlich zur normalen dienstlichen
Aufgabe geleistet.
Kosten entstehen in diesem Zeitraum durch die Erhöhung der Arbeitszeit einer Mitarbeiterin für die
Abwicklung der Briefwahl und für die an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu leistenden
Arbeitsstunden durch die in den zwei Wahlbüros eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bei den hier entstehenden Mehrarbeitsstunden ist z. Zt. nicht absehbar, ob die an diesen Tagen
eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierfür Freizeitausgleich oder die Auszahlung der
Mehrarbeitsvergütung wählen werden. Da die Mehrarbeitsvergütung erst nach Ablauf von zwölf
Monaten nach der Entstehung gezahlt werden, können nur fiktive Ansätze in eine Kostendarstellung einfließen.
Nachbereitung
Für die Nachbereitung entstehen keine zusätzlichen Kosten, da das Aufräumen der Räumlichkeiten sowie die Fertigung der Vorlage über das Ergebnis des Bürgerentscheides in der
normalen Dienstzeit erfolgen.
Kostenaufstellung für die Durchführung eines Bürgerentscheides
(Basis der Kalkulation 40.000 Wahlberechtigte)
Vorbereitung:
Sachkosten in der
Vorbereitung
Personalkosten in der
Vorbereitung
Nach der Entscheidung im
Rat
Sachkosten
Briefwahl (Wahlumschläge,
Papier., Toner)
Porto Briefwähler (Übersendung Briefwahlunterlagen) ca. 6000 Briefwähler
Porto Rücksendung Briefwahl
ca. 4000 Rücksendungen
Keine
Keine
ca. 2.000,00 €
ca. 6.000,00 €
ca. 4.000,00 €
Druck, Kuvertierung,
Erstellung der Wahlunterlagen an über 40.000
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ca. 12.000,00 €
Personalkosten
Nachbereitung
Wahlberechtigte
(8 Blatt, doppelseitig bedruckt, Briefumschlag,
Arbeitslohn)
Porto Versand 40.000
(0,70 € bei Info-Post)
Stundenerhöhung einer
Mitarbeiterin von 20,5 Std/Wo
auf 41,0 Std/Wo für die Zeit
vom 15.04.07 bis einschl.
27.05.07
Mehrarbeitsvergütung
für die an Samstagen, Sonnund Feiertagen in den
Abstimmungslokalen
eingesetzten Mitarbeiter
10 Mitarbeiter x 23 Stunden
(siehe oben Erläuterung)
16 Mitarbeiter x 7 Stunden
(letzter Abstimmungstag und
Auszählung der Stimmen)
Schließdienst an Samstagen,
Sonntagen und Feiertagen
je 2 Stunden x 1 Mitarbeiter
x 4 Tage
Sachkosten
Personalkosten
Voraussichtliche
Gesamtkosten
ca. 28.800,00 €
ca. 1.843,34 €
ca. 7.526,04 €
Keine
Keine
ca. 58.169,38 €
Die Durchführung eines Bürgerentscheides ist, im Gegensatz zum Einsatz der Schülerlotsen,
keine freiwillige Aufgabe. Haushaltsmittel sind außerplanmäßig in Höhe der o.a. Summe im Budget
105, Wahlen, zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung gem. § 26 Gemeindeordnung NRW
bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
-3-