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Anfrage (Anfrage bzgl. der Kosten für die Durchführung eines Bürgerentscheides in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Alfred Zerres Franz-Xaver-Mauer-Str. 1 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Ratsbüro Holzdamm 10 Herr Thanner 0 22 35 / 409-202 100 13.10.2008 Ihre Anfrage vom 02.03.2007 Rat Betrifft: F 151/2007 27.03.2007 Anfrage bzgl. der Kosten für die Durchführung eines Bürgerentscheides in Erftstadt Sehr geehrter Herr Zerres, bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Bürgerentscheides „Erhalt der städtischen Schülerlotsen“ in Erftstadt-Lechenich und Erftstadt-Liblar sind in den einzelnen Phasen folgende Aufgaben zu erledigen: Vorbereitung des Bürgerentscheides: In der Vorbereitung eines Bürgerentscheides entstehen keine messbaren zusätzlichen Sach- und Personalkosten. Die Beratung der Initiatoren und der Verwaltungsspitze, die Prüfung der Rechtmäßigkeit und der Zulässigkeit sowie das Erstellen der Vorlagen als Beratungsgrundlage für den Rat gehören zum Aufgabengebiet des Ratsbüros und werden innerhalb der regulären Dienstzeit bearbeitet. Das Ratsbüro begleitet das Bürgerbegehren, wie alle anderen Beratungsgegenstände, bis zur Entscheidung im Rat. Für die Durchführung des evtl. anstehenden Bürgerentscheides erstellt das Ratsbüro die erforderlichen Beratungsvorlagen über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, die Festlegung des Abstimmungszeitraumes sowie die Frage der benötigten Haushaltsmittel zur Durchführung eines Bürgerentscheides in Erftstadt. Nach der Entscheidung über das Bürgerbegehren im Rat Gemäß der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt wird der Bürgentscheid innerhalb eines Abstimmungszeitraumes von zwei Wochen und in zwei Abstimmungslokalen (im Rathaus Liblar und Haus Ganser) durchgeführt. Zusätzlich wird ein Briefwahlvorstand mit Sitz im Rathaus Liblar berufen. Zur Durchführung der Briefwahl wird eine Mitarbeiterin der Abteilung Organisation, EDV, Wahlen im Rathaus Liblar mit der Entgegennahme von Anträgen für die Briefwahl und der Betreuung der Briefwähler beauftragt. Im Rathaus Lechenich ist ein Raum im Erdgeschoss für die Dauer des Abstimmungszeitraumes als Wahlraum einzurichten. Kosten fallen hierbei nicht an, da EDV-Anschlüsse, Büroeinrichtung, Wahlurnen etc, vorhanden sind. Während des Abstimmungszeitraumes von zwei Wochen werden 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung - im Rahmen ihrer regulären Dienstzeit - die Abstimmungslokale so besetzen, dass mind. fünf Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter anwesend sind. Der Tätigkeit im Wahlvorstand wird - für diese zeitlich begrenzte Aufgabe - zusätzlich zur normalen dienstlichen Aufgabe geleistet. Kosten entstehen in diesem Zeitraum durch die Erhöhung der Arbeitszeit einer Mitarbeiterin für die Abwicklung der Briefwahl und für die an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu leistenden Arbeitsstunden durch die in den zwei Wahlbüros eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei den hier entstehenden Mehrarbeitsstunden ist z. Zt. nicht absehbar, ob die an diesen Tagen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierfür Freizeitausgleich oder die Auszahlung der Mehrarbeitsvergütung wählen werden. Da die Mehrarbeitsvergütung erst nach Ablauf von zwölf Monaten nach der Entstehung gezahlt werden, können nur fiktive Ansätze in eine Kostendarstellung einfließen. Nachbereitung Für die Nachbereitung entstehen keine zusätzlichen Kosten, da das Aufräumen der Räumlichkeiten sowie die Fertigung der Vorlage über das Ergebnis des Bürgerentscheides in der normalen Dienstzeit erfolgen. Kostenaufstellung für die Durchführung eines Bürgerentscheides (Basis der Kalkulation 40.000 Wahlberechtigte) Vorbereitung: Sachkosten in der Vorbereitung Personalkosten in der Vorbereitung Nach der Entscheidung im Rat Sachkosten Briefwahl (Wahlumschläge, Papier., Toner) Porto Briefwähler (Übersendung Briefwahlunterlagen) ca. 6000 Briefwähler Porto Rücksendung Briefwahl ca. 4000 Rücksendungen Keine Keine ca. 2.000,00 € ca. 6.000,00 € ca. 4.000,00 € Druck, Kuvertierung, Erstellung der Wahlunterlagen an über 40.000 -2- ca. 12.000,00 € Personalkosten Nachbereitung Wahlberechtigte (8 Blatt, doppelseitig bedruckt, Briefumschlag, Arbeitslohn) Porto Versand 40.000 (0,70 € bei Info-Post) Stundenerhöhung einer Mitarbeiterin von 20,5 Std/Wo auf 41,0 Std/Wo für die Zeit vom 15.04.07 bis einschl. 27.05.07 Mehrarbeitsvergütung für die an Samstagen, Sonnund Feiertagen in den Abstimmungslokalen eingesetzten Mitarbeiter 10 Mitarbeiter x 23 Stunden (siehe oben Erläuterung) 16 Mitarbeiter x 7 Stunden (letzter Abstimmungstag und Auszählung der Stimmen) Schließdienst an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen je 2 Stunden x 1 Mitarbeiter x 4 Tage Sachkosten Personalkosten Voraussichtliche Gesamtkosten ca. 28.800,00 € ca. 1.843,34 € ca. 7.526,04 € Keine Keine ca. 58.169,38 € Die Durchführung eines Bürgerentscheides ist, im Gegensatz zum Einsatz der Schülerlotsen, keine freiwillige Aufgabe. Haushaltsmittel sind außerplanmäßig in Höhe der o.a. Summe im Budget 105, Wahlen, zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung gem. § 26 Gemeindeordnung NRW bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -3-