Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 259/2007
Az.: 61.21-20/66E
Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 07.05.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
05.06.2007
Rat
19.06.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 66E, Erftstadt-Köttingen, Im Längsbusch
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.05.2007
Beschlussentwurf:
Gem. § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316)
wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66E, Erftstadt - Liblar, Im Längsbusch, nach
den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) aufzustellen..
Begründung:
Im Auftrag des Grundstückseigentümers, Herrn Ghulam Rasul Hemat, beantragt das
Architekturbüro Keller und Partner eine Änderung des Planungsrechtes für das
Grundstück Gemarkung Liblar, Flur 8, Flurstück 812 in Erftstadt-Köttingen. (siehe Anlage)
Diese soll mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 13a Baugesetzbuch
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren von einem externen
Planungsbüro
in
Abstimmung
mit
der
Stadt
durchgeführt
werden
Der
Grundstückseigentümer beabsichtigt die Realisierung von 12 Wohneinheiten in Form einer
freistehenden Einfamilien- und Doppelhausbebauung.
Da der für das Grundstück bisher rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 66, ErftstadtKöttingen, Im Längsbusch derzeit für das og. Grundstück (ehem. May-Villa) eine
Bebauung in der beantragten Form nicht vorsieht, ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes planungsrechtlich notwendig.
Das beantragte Vorhaben entspricht - orientiert an der vorhandenen Nachbarbebauung den allgemeinen Zielsetzungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, den
Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes sowie den Kriterien für die Anwendung
des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der
Innenentwicklung).
(Bösche)
Anlagen:
Anlageplan
Antragsschreiben
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