Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
ARCHITEKTURBÜRO KELLER & PARTNER
KELLER & PARTNER
WEISSER HAUPTSTRASSE 10
WEISSER HAUPTSTRASSE 10 50999 KÖLN
E- MAIL AKP.ARCHITEKTEN@t-online.de
FON 02236 – 96 73 52
FAX 02236 – 96 73 54
50999 KÖLN
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Herrn Manfred Wirtz
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
PROJEKT
Wohnbebauung mit EFH / DHH
Im Längsbusch 21
50374 Erftstadt ( OT Köttingen)
BAUHERR:
Ghulam Rasul Hemat
27 Anne William Drive
West Pennant Hills NSW 2125
Australia
vertreten durch
Im Längsbusch 21
50374 Erftstadt
Assadullah Shir
Im Längsbusch 21
50374 Erftstadt
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans
der Innenentwicklung gem. BauGB § 13 (a)
Bereich Im Längsbusch 21, 50374 Erftstadt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Liblar
8
812 (Gebäude und Freifläche Im Längsbusch 21)
21. Mai 2007
Sehr geehrter Herr Wirtz,
hiermit beantragen wir die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans der
Innenentwicklung gem. BauGB § 13(a) für das Grundstück Gemarkung Liblar,
Flurstücke 812 und 1025
in Abstimmung mit der Stadt Erftstadt.
Die Erstellungskosten des B-Planes trägt der Bauherr.
Begründung
Im Jahr 2002 wurden die Grundstücke 812 und 1025 durch Herrn Hemat über
Vermittlung einer Maklerin erworben.
Während der Kaufverhandlungen wurden unserem Bauherrn unter anderem eine Kopie
(Ausschnitt) aus dem Bebauungsplan übergeben, welcher die Möglichkeiten der
Ausnutzung des gesamten Grundstücks aufzeigte.
Das Haus (ehem. Villa Fam. May) wird z. Zeit von den Familien Hemat und Shir
bewohnt. Leider hat die Maklerin nicht den aktuellen Bebauungsplan weitergeleitet.
STADTSPARKASSE KÖLN BLZ 370 50 198 KTO.NR. 10122 42 622
KÖLNER BANK BLZ 371 600 87 KTO.NR. 500 745 002
USt – Id Nr.: DE 12 300 51 48
ARCHITEKTURBÜRO KELLER & PARTNER
Die Vorzüge des östlich verlaufenden Flurstückes 1025 (Weg) als mögliche
Erschließung des hinteren Grundstücksteils wurden ebenfalls als Verkaufsargument
genutzt.
Der Ankauf des Gebäudes nebst benachbartem „Weg“-Flurstück erfolgte im Glauben, je
nach Bedarf das Grundstück zu parzellieren und darauf entsprechend der erlaubten
Nutzung Häuser zu errichten. In einem absehbaren Zeitraum wäre das bestehende
„May-Haus“ für eine Familie zu groß, eine Aufteilung in kleinere Wohneinheiten ist
wirtschaftlich kaum zu erreichen.
Das gesamte Grundstück wurde überplant, um eine städtebaulich gute Lösung für die
Nutzung nach einem möglichen Abbruch des bestehenden Hauses zu finden.
Nach einem ersten Gespräch im Planungsamt stellte sich heraus, dass der B-Plan 66
bereits ~ 1986 dahingehend geändert wurde, dass der Teil der zu überbauenden Fläche
ausgegrenzt wurde, welcher jetzt bebaut werden sollte.
Ohne Änderung des z.Zt. gültigen B-Planes könnte nach Abbruch des „May-Hauses“
nur der vordere Teil des Grundstückes bebaut werden, der hintere Grundstücksteil ist
nicht wirtschaftlich nutzbar. Eine städtebauliche Verdichtung ist hier sicherlich sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Michael K. Walther
Dipl.-Ing. Architekt
AKP