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Beschlussvorlage (Kindergartenplätze für behinderte Kinder in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
23.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Kindergartenplätze für behinderte Kinder in Erftstadt) Beschlussvorlage (Kindergartenplätze für behinderte Kinder in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 253/2007 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 04.05.2007 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 23.05.2007 Bemerkungen Kindergartenplätze für behinderte Kinder in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.05.2007 Beschlussentwurf: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer weiteren integrativen Gruppe in der städt. Kindertagesstätte Theodor-Heuss-Str. zum 01.08.2008 zu planen. Begründung: Auf Antrag von StV Herwartz wurde die Verwaltung im letzten JHA am 21.03.2007 beauftragt, „dem Jugendhilfeausschuss eine Planung vorzulegen, aus der hervorgeht, wie man seiner gesetzlichen Verpflichtung, behinderte Kinder mit Kindergartenplätzen zu versorgen, nachkommt.“ Zweifelsohne haben behinderte Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Doch ein Kindergartenplatz wird dem Förderanspruch der behinderten Kinder nicht gerecht. Deshalb benötigen behinderte Kinder eine besondere Förderung. Diese wird in der Regel in Sonderkindergärten oder in der integrativen Gruppe sichergestellt. Der Rechtsanspruch auf einen entsprechenden Platz richtet sich aber nicht nur gegen das Jugendamt. Behinderte Kinder haben nach SGB XIII einen vordergründigen Anspruch gegen den Sozialhilfeträger. § 10 (4): „Die Leistungen nach diesem Buch gehen Leistungen nach dem Zwölften Buch vor. Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem zwölften Buch für junge Menschen, die körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, gehen Leistungen nach diesem Buch vor.“ § 27 des AG KJHG bestimmt ausdrücklich, dass Maßnahmen der Frühförderung für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig von den Trägern der Sozialhilfe zu gewähren sind. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 109, 325, 329) bleibt aber der nachrangige Jugendhilfeträger komplementär zuständig. Aus der Sicht des Jugendamtes besteht kein Zweifel, dass für behinderte Kinder nicht genügend Förderplätze zur Verfügung stehen. Erftstadt hat mit vier, jetzt fünf integrativen Gruppen in städtischen Einrichtungen eine Menge getan. Nach der Jugendhilfeplanung 2001 sollen für 1,5 % der Kinder, die einen Kindergartenplatzanspruch haben, Plätze in integrativen Gruppen zur Verfügung stehen. 1,5 % sind 19 Plätze. Am 01.08.2007 verfügen wir über 25 Plätze. Gleichwohl können wegen fehlender heilpädagogischer Plätze die behinderten Kinder nicht unversorgt bleiben. Am 25.04.07 wurden die Aufnahmeentscheidungen zur Belegung der integrativen Plätze getroffen. Den 19 angemeldeten behinderten Kindern standen 11 freie Plätze zur Verfügung. Diese wurden zum 01.08.07 wie folgt belegt: - städt. integrative Kita. E.-Friesheim = 4 Kinder neu aufgenommen - städt. integrative Kita. E.-Lechenich = 2 Kinder neu aufgenommen - und zum 01.08.07 neu startende: städt. integrative Kita. E.-Liblar = 5 Kinder neu aufgenommen 8 angemeldete Kinder können somit nicht in den integrativen Gruppen versorgt werden. Zwei dieser Kinder haben zur Zeit einen Platz in einer Regelgruppe. Dies ist keine optimale Betreuungsform. Es wird jetzt eine Einzelintegration in der jeweiligen Einrichtung mit dem Landesjugendamt abgeklärt. Es zeichnet sich eine Lösung ab. Zwei weitere unversorgte Kinder (geb. 9/02 u. 6/04) brauchen dringend eine Betreuung und Förderung, nicht zuletzt aus sozialen Gründen; sie sind von Behinderung bedroht. Hier wird jeweils eine Einzelintegration in zwei der integrativ arbeitenden städt. Kindertagesstätten geplant. Das Landesjugendamt als Heimaufsicht hat allerdings bei einer ersten Rückfrage Bedenken angemeldet, zusätzlich zu den integrativ arbeitenden Gruppen weitere behinderte Kinder im Rahmen von Einzelintegration in den anderen Gruppen aufzunehmen. Die Gespräche laufen noch. Drei weitere Kinder aus dem hineinwachsenden Jahrgang bedürfen noch der Versorgung. Eine Mutter hat ab Mai 2008 geplant, ihre Berufstätigkeit wieder aufzunehmen. Hier kann als Überbrückung bis zum Sommer 08 eine Tagespflege angeboten werden. In den beiden anderen Fällen gibt es zur Zeit noch keine Lösung. Die Eltern haben aber signalisiert, dass sie auf Grund des Alters der Kinder (geb. 9.04 und 11.04) ggfls. auf einen Platz in einer integrativen Gruppen zum Sommer 2008 warten werden. Ein Kind ist erst zwei Jahre alt. Es wird von daher zur Zeit nicht berücksichtigt. Kapazitäten in anderen Einrichtungen, wie z.B. dem Sonderkindergarten in Hürth stehen nicht zur Verfügung. Zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich also ab, dass in fast allen Fällen Lösungen, wenn auch nicht immer optimale, für die angemeldeten Kinder gefunden werden können. Allerdings bezieht sich dies nur auf die bisher angemeldeten, dem Jugendamt bekannten behinderten Kinder. Es könnten zum Kindergartenjahresbeginn noch Kinder hinzukommen, die in eine Regelgruppe aufgenommen wurden und deren Behinderung den Eltern noch nicht bewusst war. Ab dem 01.08.2007 existieren fünf integrative Gruppen in Erftstadt. 25 behinderte Kinder können dort versorgt werden. Die aktuelle Situation macht aber deutlich, dass der Bedarf damit nicht gedeckt ist. Die Inbetriebnahme einer weiteren integrativen Kindergartengruppe in der städt. Kindertagesstätte E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49 zum 01.08.2008 ist von daher unumgänglich. I.V. (Erner) -2-