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Beschlussvorlage (Erstaufforstung südlich von Niederberg am Wolfsmaar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
15.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Erstaufforstung südlich von  Niederberg am Wolfsmaar) Beschlussvorlage (Erstaufforstung südlich von  Niederberg am Wolfsmaar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 517/2006 Az.: 82 23-10 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 07.07.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin Bemerkungen 15.08.2006 Erstaufforstung südlich von Niederberg am Wolfsmaar Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.07.2006 Beschlussentwurf: Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft erteilt dem Landesbetrieb Wald und Holz NordrheinWestfalen, Forstamt Bonn, Kottenforst-Ville, den Auftrag das Grundstück Gemarkung Niederberg, Flur 4, Flurstück 17, Größe der Erstaufforstung 25.480 qm, aufzuforsten. Die Erstaufforstung erfolgt auf der Grundlage der Planung vom 28.11.2005; die geplanten Kosten betragen 26.610 EURO. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in der Pflanzperiode 2006/2007. Begründung: Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft hat in seiner Sitzung vom 30.06.2005 (V 8/0601) beschlossen, das Grundstück Gemarkung Niederberg, Flur 4, Flurstück 17 zur Erhöhung des Waldanteils des Stadtgebietes und zur Anlegung neuer ÖkokontoFlächen aufzuforsten. Die Stadt Erftstadt hat als Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Ville einen entsprechenden Beförsterungsvertrag. Die Ausführung obliegt dem Forstamt Bonn, Forstbetriebsbezirk Kerpen, daher hat diese auch die Planung der Erstaufforstung übernommen und eine entsprechende Kostenkalkulation vorgenommen. Auf eine Ausschreibung bzw. Preisanfrage für diese forstbetriebliche Maßnahme wird verzichtet. Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgt beim Forstamt Bonn durch eine Kosten/Nutzenabwägung. Beim Pflanzenankauf erfolgt eine persönliche Inaugenscheinnahme des Pflanzgutes bei verschiedenen Baumschulen durch den zuständigen Förster. Die Abwägung von Qualität und Preis wird vor Ort vorgenommen und dann eine entsprechende Bestellung aufgegeben. Die Unternehmerarbeiten werden an den Unternehmer vergeben, der lt. Preisliste das günstigste Angebot abgegeben hat. Die Preislisten werden in 2- bis 3-jährigem Abstand gemäß Preisanfrage neu erstellt, so dass auch hier die Wirtschaftlichkeit gewährleistet ist. Eine Überprüfung erfolgt durch die Rechnungsprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Planung, Betreuung und fachliche Beratung erfolgt kostenlos durch das Forstamt aufgrund der Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft Ville. Hierdurch wird gewährleistet, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, die Durchführbarkeit der Maßnahme sichergestellt und Umweltschutzaspekten Rechnung getragen wird. sowie eine spätere Beförsterung erfolgen kann. Als Vergleich sind hier nachrichtlich die Kosten zur Anlegung einer städtischen Ausgleichsfläche im Bereich des BP 92 (11.000 qm) aufgeführt: Ingenieur-/Planungskosten: 4.385,36 € Ausführungskosten (Pflanzen, Einssaat, 2 Jahre Pflege): 65.000,00 € Die Planungskosten entfallen bei einer Auftragsvergabe an das Forstamt. Die Anlegung der Erstaufforstungsfläche ist im Vergleich mit 1,04 €/qm deutlich unter dem Niveau der Anlegung von Grünanlagen/Ausgleichsflächen mit 6,31 €/qm. Alle Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sowie der Rhein-Erft-Kreis lassen ihre bzw. seine Waldflächen vom Forstamt anlegen. Gegen die Vergabe an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW bestehen aus vorgenannten Gründen keine Bedenken. (Bösche) -2-