Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
15.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 517/2006
Az.: 82 23-10
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 07.07.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
15.08.2006
Erstaufforstung südlich von Niederberg am Wolfsmaar
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.07.2006
Beschlussentwurf:
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft erteilt dem Landesbetrieb Wald und Holz NordrheinWestfalen, Forstamt Bonn, Kottenforst-Ville, den Auftrag das Grundstück Gemarkung Niederberg,
Flur 4, Flurstück 17, Größe der Erstaufforstung 25.480 qm, aufzuforsten.
Die Erstaufforstung erfolgt auf der Grundlage der Planung vom 28.11.2005; die geplanten Kosten
betragen 26.610 EURO.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in der Pflanzperiode 2006/2007.
Begründung:
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft hat in seiner
Sitzung vom 30.06.2005 (V 8/0601) beschlossen, das Grundstück Gemarkung Niederberg, Flur 4,
Flurstück 17 zur Erhöhung des Waldanteils des Stadtgebietes und zur Anlegung neuer ÖkokontoFlächen aufzuforsten.
Die Stadt Erftstadt hat als Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Ville einen entsprechenden
Beförsterungsvertrag. Die Ausführung obliegt dem Forstamt Bonn, Forstbetriebsbezirk Kerpen,
daher hat diese auch die Planung der Erstaufforstung übernommen und eine entsprechende
Kostenkalkulation vorgenommen.
Auf eine Ausschreibung bzw. Preisanfrage für diese forstbetriebliche Maßnahme wird verzichtet.
Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgt beim Forstamt Bonn durch eine Kosten/Nutzenabwägung. Beim Pflanzenankauf erfolgt eine persönliche Inaugenscheinnahme des
Pflanzgutes bei verschiedenen Baumschulen durch den zuständigen Förster. Die Abwägung von
Qualität und Preis wird vor Ort vorgenommen und dann eine entsprechende Bestellung
aufgegeben. Die Unternehmerarbeiten werden an den Unternehmer vergeben, der lt. Preisliste das
günstigste Angebot abgegeben hat. Die Preislisten werden in 2- bis 3-jährigem Abstand gemäß
Preisanfrage neu erstellt, so dass auch hier die Wirtschaftlichkeit gewährleistet ist. Eine
Überprüfung erfolgt durch die Rechnungsprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Planung, Betreuung und fachliche Beratung erfolgt kostenlos durch das Forstamt aufgrund der
Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft Ville. Hierdurch wird gewährleistet, dass die
gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, die Durchführbarkeit der Maßnahme
sichergestellt und Umweltschutzaspekten Rechnung getragen wird. sowie eine spätere
Beförsterung erfolgen kann.
Als Vergleich sind hier nachrichtlich die Kosten zur Anlegung einer städtischen Ausgleichsfläche
im Bereich des BP 92 (11.000 qm) aufgeführt:
Ingenieur-/Planungskosten:
4.385,36 €
Ausführungskosten (Pflanzen, Einssaat, 2 Jahre Pflege): 65.000,00 €
Die Planungskosten entfallen bei einer Auftragsvergabe an das Forstamt. Die Anlegung der
Erstaufforstungsfläche ist im Vergleich mit 1,04 €/qm deutlich unter dem Niveau der Anlegung von
Grünanlagen/Ausgleichsflächen mit 6,31 €/qm.
Alle Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sowie der Rhein-Erft-Kreis lassen ihre bzw. seine
Waldflächen vom Forstamt anlegen.
Gegen die Vergabe an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW bestehen aus vorgenannten
Gründen keine Bedenken.
(Bösche)
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