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Beschlussvorlage (Architektenwettbewerb Jugendkulturhalle - Grundsätze für das Verfahren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 239/2007 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 08.05.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 22.05.2007 Architektenwettbewerb Jugendkulturhalle - Grundsätze für das Verfahren Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.05.2007 Beschlussentwurf: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Für die Ausführung eines Wettbewerbs müssen Mittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung gestellt werden . Den Baukosten angemessen , wird ein begrenzter Wettbewerb nach RAW ( Richtlinien für die Auslobung von Wettbewerben ) 2004 durchgeführt.. Die Anzahl der Teilnehmer wird auf 5-7 Architekten beschränkt. Die geforderten Kriterien , Schallschutz, Denkmalpflege, energetische Optimierung und Wirtschaftlichkeit werden im Auslobungstext mit aufgenommen. Zur besseren Darstellung wird ein Ausstellungsmodell 1:200 gefordert, welches auf einer von der Stadt Erftstadt gestellten Grundplatte eingesetzt werden kann. Das Preisgericht setzt sich aus der jeweils gleichen Anzahl von Sachpreisrichtern und Fachpreisrichtern zusammen. Die Ergebnisse werden in einer Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert . Begründung: Die Wettbewerbssumme ist in der Regel bei Gebäuden 7 % der Gesamtkosten nach HOAI. Da diese Summe bei den Baukosten in Höhe von 920.000,-- € unterschritten wird, wird nach RAW Punkt 4 ( Wettbewerbsprämierung ) eine Mindestauslobungssumme von 10.000,--€ festgelegt. Der finanzielle Aufwand eines Wettbewerbs sollte für die Auslober und Teilnehmer in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Aufgabe , d.h. zu dem durch den Wettbewerb zu erlangenden Planungsauftrag stehen. Die Richtlinien für die Ausschreibung für Wettbewerbe ( RAW ) schlagen vor, für öffentliche Auslober, einen begrenzten Wettbewerb mit 5-7 Teilnehmern ( Architekten ) auszuloben. Aufgrund des vorliegenden Schallschutzgutachtens und des Standorts der Jugendkulturhalle, werden besondere schallschutztechnische Anforderungen an das Gebäude gestellt. Denkmalpflegerische Belange, wie die Anpassung an die Symmetrie des Altbaus und die sensible Aufgabe der Anbindung, werden in der Auslobung mit aufgenommen. Bestandteil des Auslobungstextes ist eine möglichst hohe energetische Effizienz des Gebäudes. Um zu sehen wie sich der Neubau in die vorhandene bzw. umliegende Bebauung einfügt ist es bei diesem Objekt sinnvoll ein Einsatzmodell M. 1: 200 anfertigen zu lassen. Dieses wird später als Ausstellungsmodell mit dem Entwurf der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Zahl der Mitglieder des Preisgerichtes soll unter Berücksichtigung der Aufgabe möglichst klein sein. Das Preisgericht wird mit je 5 Sachpreisrichtern ( aus Verwaltung und Politik) und je 5 Fachpreisrichtern ( Architekten) besetzt. Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen versehenen Arbeiten werden Eigentum der Stadt Erftstadt. Das Urheberrecht einschließlich des Rechts auf Veröffentlichung verbleibt bei dem Verfasser. Der Wettbewerb soll unmittelbar im Anschluss an die Rechtskraft des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Für die Durchführung des Wettbewerbs werden 4-5 Monate benötigt. (Bösche) -2-