Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 239/2007
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 08.05.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
22.05.2007
Architektenwettbewerb Jugendkulturhalle - Grundsätze für das Verfahren
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.05.2007
Beschlussentwurf:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Für die Ausführung eines Wettbewerbs müssen Mittel in Höhe von 10.000 € zur
Verfügung gestellt werden .
Den Baukosten angemessen , wird ein begrenzter Wettbewerb nach RAW ( Richtlinien für
die Auslobung von Wettbewerben ) 2004 durchgeführt..
Die Anzahl der Teilnehmer wird auf 5-7 Architekten beschränkt.
Die geforderten Kriterien , Schallschutz, Denkmalpflege, energetische Optimierung und
Wirtschaftlichkeit werden im Auslobungstext mit aufgenommen.
Zur besseren Darstellung wird ein Ausstellungsmodell 1:200 gefordert, welches auf
einer von der Stadt Erftstadt gestellten Grundplatte eingesetzt werden kann.
Das Preisgericht setzt sich aus der jeweils gleichen Anzahl von Sachpreisrichtern und
Fachpreisrichtern zusammen.
Die Ergebnisse werden in einer Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert .
Begründung:
Die Wettbewerbssumme ist in der Regel bei Gebäuden 7 % der Gesamtkosten nach HOAI. Da
diese Summe bei den Baukosten in Höhe von 920.000,-- € unterschritten wird, wird nach RAW
Punkt 4 ( Wettbewerbsprämierung ) eine Mindestauslobungssumme von 10.000,--€ festgelegt.
Der finanzielle Aufwand eines Wettbewerbs sollte für die Auslober und Teilnehmer in einem
angemessenen Verhältnis zur Größe der Aufgabe , d.h. zu dem durch den Wettbewerb zu
erlangenden Planungsauftrag stehen.
Die Richtlinien für die Ausschreibung für Wettbewerbe ( RAW ) schlagen vor, für öffentliche
Auslober, einen begrenzten Wettbewerb mit 5-7 Teilnehmern ( Architekten ) auszuloben.
Aufgrund des vorliegenden Schallschutzgutachtens und des Standorts der Jugendkulturhalle,
werden besondere schallschutztechnische Anforderungen an das Gebäude gestellt.
Denkmalpflegerische Belange, wie die Anpassung an die Symmetrie des Altbaus und die sensible
Aufgabe der Anbindung, werden in der Auslobung mit aufgenommen.
Bestandteil des Auslobungstextes ist eine möglichst hohe energetische Effizienz des Gebäudes.
Um zu sehen wie sich der Neubau in die vorhandene bzw. umliegende Bebauung einfügt ist es bei
diesem Objekt sinnvoll ein Einsatzmodell M. 1: 200 anfertigen zu lassen.
Dieses wird später als Ausstellungsmodell mit dem Entwurf der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt.
Die Zahl der Mitglieder des Preisgerichtes soll unter Berücksichtigung der Aufgabe möglichst klein
sein. Das Preisgericht wird mit je 5 Sachpreisrichtern ( aus Verwaltung und Politik) und je 5
Fachpreisrichtern ( Architekten) besetzt.
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen versehenen Arbeiten werden
Eigentum der Stadt Erftstadt. Das Urheberrecht einschließlich des Rechts auf Veröffentlichung
verbleibt bei dem Verfasser.
Der Wettbewerb soll unmittelbar im Anschluss an die Rechtskraft des Bebauungsplanes
durchgeführt werden. Für die Durchführung des Wettbewerbs werden 4-5 Monate benötigt.
(Bösche)
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