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Anfrage (Anfrage bzgl. des Ladenlokals im Erdgeschoss des Rathauses Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Bodenbevorratung Holzdamm 10 Herr Züll 0 22 35 / 409-421 8221 13.10.2008 Ihre Anfrage vom 25.04.2007 Rat Betrifft: F 234/2007 19.06.2007 Anfrage bzgl. des Ladenlokals im Erdgeschoss des Rathauses Liblar Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Das Ladenlokal wurde bereits im November 2006 über einen größeren Unternehmensservice zur Anmietung angeboten. Dieser Unternehmensservice hat das Objekt u.a. fünf namhaften Filialisten zur Anmietung angeboten. Der Unternehmensservice hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Interessenten, mit denen dieser zusammenarbeitet, von einer Anmietung Abstand genommen haben. Ich habe das Objekt parallel einem weiteren Filialisten sowie in Absprache mit der Centerverwaltung weiteren Interessenten zur Anmietung angeboten; leider bisher erfolglos. Ich habe das Objekt ebenfalls bei www.immobilienscout24.de eingestellt, um es gegebenenfalls einer größeren Interessentenschicht anzubieten. 2. Der Unternehmensservice führt die Nichtvermarktbarkeit des Ladenlokales auf die mit 3 Jahren zu kurze Mietzeit zurück. Die Unternehmensberatung BBE, die derzeit eine Studie bezüglich der weiteren Zukunft des Einkaufszentrums in Erftstadt-Liblar durchführt, hat dies ebenfalls als Hauptgrund angeführt. Unternehmen, die in ein Ladenlokal investieren, um es entsprechend kundenorientiert einzurichten, sind auf eine langfristige Mietdauer angewiesen. Bei einer kurzfristigen Mietdauer von drei Jahren wird höchstens bei 1 €-Filialisten ein Mietinteresse geweckt. Die Unternehmensberatung BBE hat daher kürzlich empfohlen, das Ladenlokal bereits jetzt als Bürgerbüro für die Stadtverwaltung zu nutzen. 3. Die monatlichen Finanzierungskosten inkl. AfA betragen für das Ladenlokal ca. 2.320,00 €; die Nebenkosten (Wasser, Strom, Versicherung etc.) schlagen mit ca. 600 € zu Buche, wobei sich diese Kosten auf den Abrechnungszeitraum 2005 beziehen, da die kompletten Zahlen für 2006 noch nicht vorliegen. 4. Für den Umbau des Ladenlokales in ein Bürgerbüro werden Mittel in Höhe von 80.000,00 € benötigt. Weder sind die Mittel für diese Investitionen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft noch die sich daraus ergebenden Mieten im Haushalt veranschlagt. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-