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Beschlussvorlage (Änderung der Kreis-/Gemeindegrenze im Bereich der Gemarkung Niederberg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Änderung der Kreis-/Gemeindegrenze im Bereich der Gemarkung Niederberg) Beschlussvorlage (Änderung der Kreis-/Gemeindegrenze im Bereich der Gemarkung Niederberg)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 206/2007 Az.: 82 61-05 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 17.04.2007 Beratungsfolge Hauptausschuss Termin 14.06.2007 Rat 19.06.2007 Betrifft: Bemerkungen Änderung der Kreis-/Gemeindegrenze im Bereich der Gemarkung Niederberg Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.04.2007 Beschlussentwurf: Im Zuge der Neuordnung des Flurbereinigungsgebietes im Rahmen der Flurbereinigung Niederberg wird das Gebiet der Stadt Erftstadt um 0,4267 ha vergrößert. Im Einzelnen würden nachfolgende Grundstücke in der Gemarkung Niederberg, Flur 7 zum Stadtgebiet gehören: - Flurstücke 116, 117, 115 tlw. Die Stadt Erftstadt stimmt dieser Änderung der Kreis-/Gemeindegrenze im südlichen Bereich des Stadtgebietes gemäß § 58 Abs. 2 S. 3 FlurbG zu. Die Änderung ist auf Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt. Begründung: Die bisherige Kreis-/Gemeindegrenze verläuft derzeit durch den Grundstücksblock (Hochwasserrückhaltebecken mit angrenzenden Überschwemmungsflächen), der dem Erftverband im Rahmen der Flurbereinigung Niederberg eigentumsmäßig übertragen werden soll. Beim Belassen dieses Grenzverlaufs hätten widerum für diesen kleinen Grundstücksanteil eigene Parzellen gebildet werden müssen, die dann nicht nur auf einem anderen Stadt- sondern auch noch Kreisgebiet liegt. Für den späteren Grundstückseigentümer und die Bewirtschaftung der Grundstücke ist eine Vermarkung jedoch nicht sinnvoll und zweckmäßig. Der Niederberger Bach – zwischen der Niederberger Straße und dem Rotbach - wurde im Rahmen der Baumaßnahmen für das Hochwasserrückhaltebecken teilweise verfüllt bzw. verlegt und verläuft jetzt entlang des Weges im Gemeindegebiet Zülpich. Die Böschungsflächen werden durch die Flurbereinigungsbehörde dem Erftverband zuteilt; die Grabenfläche verbleibt im Anliegereigentum. Durch diese Regelung obliegt die Unterhaltung des Grabens dem Erftverband. Durch die Ausbaumaßnahmen, teilweise Verlegung, des Rotbaches zur Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens wurde die Böschungsfläche am Rotbach in östliche Richtung verlegt und würde sich dann zukünftig im Gebiet der Stadt Zülpich befinden. Eine Ausparzellierung dieser sehr kleinen Fläche und der Zuteilung an den Erftverband in ein anderes Stadtgebiet ist nicht sinnvoll. Die gesamte Unterhaltung, Bewirtschaftung und Verwaltung der Überschwemmungsflächen (= Überschwemmungsgebiet) obliegt dem Erftverband. Die Flurbereinigungsbehörde hält aus den vorgenannten Gründen der Zweckmäßigkeit für sinnvoll die Kreis-/Gemeindegrenze nach § 58 Abs. 2 FlurbG zu ändern. Für die Umsetzung dieser Maßnahme im Rahmen der Flurbereinigung Niederberg durch die Bezirksregierung Köln, Dienststelle Euskirchen (früher: Amt für Agrarordnung, Euskirchen), ist die Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften (Stadt Zülpich und Stadt Erftstadt) erforderlich. Da die geplante Maßnahme zweckmäßig ist, bestehen gegen die Zustimmung keine Bedenken. (Bösche) -2-