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Beschlussvorlage (10. Anlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
62 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (10. Anlage)

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Inhalt der Datei

Anlage 10 zur V 20512007 Erneuerung der Grachtstraße im Abschnitt zwischen "neue Grachtstraße Straße" und "Am Spürkerkreuz" In der zweiten Anwohnerversammlung für die Grachtstraße, die am 14.01.2007 im Rathaus Liblar stattfand, wurde den Anwohnern mitgeteilt, dass ein zusätzlicher Einbau von Verkehrsberuhigungselementen geprüft wird. Zusätzlich sollte eine erneute Geschwindigkeitsmessung, die über 24 Stunden andauern sollte, durchgeilihrt werden. In der Grachtstraße sind im Abschnitt zwischen "neue Grachtstraße" und "Am Ziegelacker" insgesamt 3 Verkehrsberuhigungselemente vorhanden. Diese wurden jeweils in den zuführenden Straßenkreuzungen eingebaut. An diesen Kreuzungen gilt gleichzeitig die in den Tempo 30-Zonen übliche "rechts vor links"-Regelung. Grundsätzlich ist ein Einbau weiterer Verkehrsberuhigungselementen möglich. Um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge weiter~ einzudämmen, müssten diese Elemente bei einer Befürwortung des Ausschusses in den Straßenabschnitten angelegt werden, in denen eine gerade Linienführung vorhanden ist. Diese Führung ist in den Abschnitten zwischen "neue Grachtstraße" und Parkstraße, Parkstraße und Kastanienweg sowie Ahornweg und "Am Ziegelacker" vorhanden. Bei einem Einbau von jeweils einem Element in diesen drei Abschnitten würde sich die Straßenerneuerung der Grachtstraße um ca. 12.000,00 Euro verteuern. Die Auswertung der neuen Geschwindigkeitsmessung (24 Stunden-Messung) ergab keine wesentliche Abweichung von den bereits im letzten Jahr durchgeführten Messungen. Das Ergebnis beinhaltet folgende Angaben: Anzahl aller Fahrzeuge: Mittlere Geschwindigkeit: V85: Lkw-Anteil: 2668 Stck 34,37 km/h 41,00 km/h 100 Stck (entspr.3,75%) Aufgrund der erhaltenen Ergebnisse aus den Geschwindigkeitsmessungen, deren Werte im Vergleich zu den anderen Tempo 30-Straßen nicht überdurchschnittlich hoch liegen, schlage ich vor, zunächst keine weiteren baulichen Maßnahmen in der Grachtstraße vorzusehen. Die Ausfiihrung würde auch dem Grundsatzbeschluss des Ausschusses vom 04.04.2006 (A135/2006) widersprechen, bei dem bescWossen wurde, dass bis zum Ende der Ratsperiode keine weiteren Gelder in einzelne Verkehrsberuhigungsmaßnahmen außerhalb des Gesamtkonzeptes investiert werden sollen. Ein Unfall- oder Gefahrenpunkt liegt in der Grachtstraße unmittelbar nicht vor.