Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
An die
Stadt Erftstadt
- Der Bürgenneister Am Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bürgenneister
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Gremien des Rates der Stadt Erftstadt zur Beratung zuzuleiten.
Erneuerung der Grachtstraße zwischen Bliesheimer Straße und "Am
Spürkerkreuz"
Betrifft:
Beschlussentwurf:
In Abweichung des Beschlussvorschlags
der Verwaltung aus der Vorlage V 205/2007 des
Betriebsausschusses
Straßen wird von einer Erneuerung der Grachtstraße im o.g. Bereich zum
jetzigen Zeitpunkt abgesehen.
Statt dessen wird die Verwaltung gebeten, unter Einbeziehung einer Bürgeranhörung
ein
Konzept für die Grachtstraße und ihre Umgebung zu erarbeiten, das den in den letzten Jahren
veränderten Rahmenbedingungen
Rechnung trägt, und dieses den Ausschüssen und dem Rat
zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen,
In der Anhörung zu dem o.g. Vorhaben am 24.04.2007 im Rathaus Liblar wurde deutlich,
dass die anwesenden Anwohner praktisch geschlossen die von der Verwaltung vorgesehene
Vorgehensweise ablehnten. Die gemeinsame Position der Anwohner der Grachtstraße war,
dass der Zustand der Grachtstraße - auch und gerade im Vergleich zu anderen Straßen
gleichen Alters - sich nicht übennäßig schlecht darstelle und offenbar nur deshalb bereits jetzt
zur Erneuerung vorgesehen werden sollte, weil aufgrund verschiedener, den Verkehr
beeinflussenden Maßnahmen der Vergangenheit sich die Grachtstraße in den letzten zwanzig
Jahren von einer überwiegend durch Anwohner genutzten Straße zu einer Durchgangsstraße
entwickelt habe. Aus diesem Grund ist die Straße auch einer höheren Belastung und damit
Abnutzung ausgesetzt.
Die intensive Nutzung der Straße durch den Durchgangsverkehr mit der vorgesehenen
Maßnahme weiter zu verfestigen und dabei die ohnehin nur mangelhaft eingehaltenen
Geschwindigkeitsbegrenzungen durch bessere Fahrbedingungen weiter zu konterkarieren
wurde allgemein abgelehnt, ebenso wie eine Kostenbeteiligung der Anwohner - gleich in
welcher Höhe
-
jedenfalls unter den jetzigen Bedingungen
auf Ablehnung
stieß.
Es herrschte die Auffassung Rat und Verwaltung zu bitten, zunächst ein Gesamtkonzept rnr
die Grachtstraße und ihre Umgebung zu erarbeiten, und nicht zum jetzigen Zeitpunkt
Finanzmittel einzusetzen, die eine solche Gesamtsicht außer Acht ließen, aber dann in relativ
kurzer Zeit als Fehlinvestition betrachtet werden müssten.
Hierbei wurden im weiteren Verlauf der Versammlung unterschiedlichste Aspekte in die
Diskussion eingebracht, die bei einer vorzunehmenden Konzeption rnr die Grachtstraße
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stand hierbei
vor allem die
Wohnstraße. Unter dem Aspekt der jetzigen Situation (hohe Pkw-, aber auch Lkw- bzw.
Busfrequenz;
häufige Nichteinhaltung
der Geschwindigkeitsbegrenzung
von 30 km/h;
demzufolge Risiken rnr die Sicherheit u.a. wegen der anliegenden Kinderarztpraxis und der
Nutzung der Grachtstraße
als Schulweg; aber auch erhebliche Lärmbelastungen
der
Anwohner, auch wegen der Nutzung des Parkstreifens als Bus- und Lkw-Parkplatz u.w.m.)
wurden verschiedene Lösungsvorschläge
gemacht, die für eine Beruhigung der Situation
geprüft werden sollten. Hierzu gehörten u.a.
Begrenzung der Parkmäglichkeiten
für Busse und Lkws
Gelegentliche Geschwindigkeitskontro
lIen
Prüfung einer Einbahnstraßenregelung
Prüfung einer Lösung als Anliegerstraße
Prüfung von weiteren den Verkehr beruhigenden Maßnahmen
unter Einbeziehung möglicher Lärmentstehungen.
Wir bitten um positive Beratung des Antrags.
Mit freundlichen
Grüßen
(Aufpflasterungen
o.ä.)