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Beschlussvorlage (Niederschrift Anwohnerversammlung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Niederschrift Anwohnerversammlung) Beschlussvorlage (Niederschrift Anwohnerversammlung)

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Inhalt der Datei

Anlage zur 205/2007 Niederschrift zur Anwohnerversammlung Grachtstraße am 24.04.07 im Rathaus Liblar, Sitzungssaal Beginn : 17:30 Uhr Ende : ca. 18:35 Uhr Anwesende: ca. 25 Anwohner Verwaltung: Herr Schumacher, Herr Hausmann, Herr Schog Frau Moron (SPD) als Ortsvorsteherin Herr Sindermann (SPD), Herr Kaulen u. Herr Petschellies (beide SB von der SPD), Herr Hannig (FDP) Herr Schumacher begrüßt zunächst die Anwesenden und erläutert den Erneuerungsbedarf. Er nimmt dabei auf ein von der GfB Erft-Labor GmbH eingeholtes externes Gutachten Bezug und weist darauf hin, dass eine weitere provisorische Unterhaltung der Straße wirtschaftlich nicht mehr vertretbar sei und bei einem zeitlichen Aufschub eine Grunderneuerung in Zukunft wesentlich höhere Kosten auf Stadt und Anwohner zukämen. Unter Beibehaltung der jetzigen Verkehrsfunktion sei die Straße nach dem vorgesehenen Ausbau auch zur Aufnahme von Schwerlast- u. Busverkehr geeignet. Herr Hausmann erläutert die grundsätzliche Beitragspflichtigkeit der Maßnahme nach Kommunalabgabengesetz i.V.m. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erftstadt. Weiter erläutert er die atypische Erschließungssituation in der Grachtstraße in Zusammenhang mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Demnach beabsichtige die Verwaltung im Falle eines Ausbaus, den politischen Gremien in Abweichung von der allgemeingültigen Straßenbaubeitragssatzung den Erlass einer Sondersatzung mit Absenkung eines Anliegerkostenanteils auf 25 % vorzuschlagen. Demnach würden 75 % der Ausbaukosten von der Stadt zur Berücksichtigung des Allgemeinvorteils zu tragen sein. Hieraus ergäbe sich ein Anwohnerbeitrag i.H.v. grob geschätzt ca. 1 – 1,50 Euro pro qm Verteilungsfläche, bei einer eingeschossigen Wohnbebauung. Abschließend erläutert Herr Hausmann auf Nachfrage der Anwohner noch den Begriff des „wirtschaftlichen Vorteils“ im Sinne des § 8 Kommunalabgabengesetz. Die Anlieger weisen darauf hin, dass nach ihrer Auffassung der jetzige bauliche Zustand der Straße und der wesentlich erhöhte Allgemeinverkehr in der Straße auf den Umbau und die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Carl-Schurz-Straße zurückzuführen seien. Hierdurch sei eine wesentliche Verkehrsverlagerung auf die Grachtstraße erfolgt, hiermit sei auch der jetzige Handlungsbedarf zu erklären. Sie wünschen verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie etwa Aufpflasterungen, ferner eine Sperrung der Straße für Schwerlastverkehr und Busse, darüber hinaus Geschwindigkeitskontrollen. Sie weisen darauf hin, dass die jetzige Verkehrsfunktion der Straße zu hinterfragen sei. Im Falle einer Beibehaltung der jetzigen Verkehrsfunktion äußert die Anliegerschaft Bedenken, dass die Straße in noch höherem Maße von Schwerlastverkehr und Bussen genutzt werde, schneller gefahren werde und die Straße in Zukunft einer schnelleren Abnutzung unterliege. Herr Schumacher gibt den Anliegern hierauf zu bedenken, dass ein umfassenderer Aus-/Umbau im Sinne der von den Anliegern geäußerten Wünsche ggfls.erhöhte Kosten und damit auch erhöhte Beiträge verursachen würden. Zusammenfassend stellt sich das Meinungsbild der Anlieger im Wesentlichen so dar, dass ein Ausbau der Straße nur in Verbindung mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen und einer Sperrung der Straße für Schwerlast- und Busverkehr gewünscht wird. Der grundsätzliche Erneuerungsbedarf wird dabei nicht bestritten. Abschließend bitten die Anlieger die Verwaltung darum, Ihre Wünsche, Äußerungen und Forderungen an die Politik weiterzugeben und stellen den kurzfristigen Einreich eines entsprechenden Bürgerantrages in Aussicht.