Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur 205/2007
Niederschrift zur Anwohnerversammlung Grachtstraße am 24.04.07 im Rathaus
Liblar, Sitzungssaal
Beginn : 17:30 Uhr
Ende : ca. 18:35 Uhr
Anwesende: ca. 25 Anwohner
Verwaltung: Herr Schumacher, Herr Hausmann, Herr Schog
Frau Moron (SPD) als Ortsvorsteherin
Herr Sindermann (SPD), Herr Kaulen u. Herr Petschellies (beide
SB von der SPD), Herr Hannig (FDP)
Herr Schumacher begrüßt zunächst die Anwesenden und erläutert den
Erneuerungsbedarf. Er nimmt dabei auf ein von der GfB Erft-Labor GmbH
eingeholtes externes Gutachten Bezug und weist darauf hin, dass eine weitere
provisorische Unterhaltung der Straße wirtschaftlich nicht mehr vertretbar sei und bei
einem zeitlichen Aufschub eine Grunderneuerung in Zukunft wesentlich höhere
Kosten auf Stadt und Anwohner zukämen. Unter Beibehaltung der jetzigen
Verkehrsfunktion sei die Straße nach dem vorgesehenen Ausbau auch zur
Aufnahme von Schwerlast- u. Busverkehr geeignet.
Herr Hausmann erläutert die grundsätzliche Beitragspflichtigkeit der Maßnahme nach
Kommunalabgabengesetz i.V.m. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erftstadt.
Weiter erläutert er die atypische Erschließungssituation in der Grachtstraße in
Zusammenhang mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Demnach beabsichtige
die Verwaltung im Falle eines Ausbaus, den politischen Gremien in Abweichung von
der allgemeingültigen Straßenbaubeitragssatzung den Erlass einer Sondersatzung
mit Absenkung eines Anliegerkostenanteils auf 25 % vorzuschlagen. Demnach
würden 75 % der Ausbaukosten von der Stadt zur Berücksichtigung des
Allgemeinvorteils zu tragen sein.
Hieraus ergäbe sich ein Anwohnerbeitrag i.H.v. grob geschätzt ca. 1 – 1,50 Euro pro
qm Verteilungsfläche, bei einer eingeschossigen Wohnbebauung. Abschließend
erläutert Herr Hausmann auf Nachfrage der Anwohner noch den Begriff des
„wirtschaftlichen Vorteils“ im Sinne des § 8 Kommunalabgabengesetz.
Die Anlieger weisen darauf hin, dass nach ihrer Auffassung der jetzige bauliche
Zustand der Straße und der wesentlich erhöhte Allgemeinverkehr in der Straße auf
den Umbau und die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Carl-Schurz-Straße
zurückzuführen seien. Hierdurch sei eine wesentliche Verkehrsverlagerung auf die
Grachtstraße erfolgt, hiermit sei auch der jetzige Handlungsbedarf zu erklären. Sie
wünschen verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie etwa Aufpflasterungen, ferner eine
Sperrung der Straße für Schwerlastverkehr und Busse, darüber hinaus
Geschwindigkeitskontrollen. Sie weisen darauf hin, dass die jetzige Verkehrsfunktion
der Straße zu hinterfragen sei.
Im Falle einer Beibehaltung der jetzigen Verkehrsfunktion äußert die Anliegerschaft
Bedenken, dass die Straße in noch höherem Maße von Schwerlastverkehr und
Bussen genutzt werde, schneller gefahren werde und die Straße in Zukunft einer
schnelleren Abnutzung unterliege.
Herr Schumacher gibt den Anliegern hierauf zu bedenken, dass ein umfassenderer
Aus-/Umbau im Sinne der von den Anliegern geäußerten Wünsche ggfls.erhöhte
Kosten und damit auch erhöhte Beiträge verursachen würden.
Zusammenfassend stellt sich das Meinungsbild der Anlieger im Wesentlichen so dar,
dass ein Ausbau der Straße nur in Verbindung mit verkehrsberuhigenden
Maßnahmen und einer Sperrung der Straße für Schwerlast- und Busverkehr
gewünscht wird. Der grundsätzliche Erneuerungsbedarf wird dabei nicht bestritten.
Abschließend bitten die Anlieger die Verwaltung darum, Ihre Wünsche, Äußerungen
und Forderungen an die Politik weiterzugeben und stellen den kurzfristigen Einreich
eines entsprechenden Bürgerantrages in Aussicht.