Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
40 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu 20512007
Stellungnahme zu den Anlagen 2 bis 7 zur Vorlage 205 Erneuerung der Grachtstraße
Eine Verkehrszählung am 25.05.2007 hat gezeigt, dass die von den Anliegern der
Grachtstraße vermutetet Verkehrs belastung sich nicht als realistisch dargestellt hat.
Die Zahlen unterscheiden sich nicht wesentlich von der letzten Zählung von 2000. Der LKWAnteil ist gering. Aus diesem Grund wurde im letzten Ausschuss für öffentliche Ordnung und
Verkehr ein LKW -verbot auch abgelehnt. Dieses zeigt, dass neben den vorhandenen
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zusätzliche Maßnahmen nicht notwendig erscheinen.
Die Sanierung der Fahrbahn ist aber hiervon unabhängig. Die jetzt schon sichtbaren
Verschleiß erscheinungen werden zunehmen und die Unterhaltungskosten erhöhen.
Ob sich die vom Labor vorgeschlagene Sanierungstechnik im Hocheinbau durchführen lässt,
wird sich erst nach dem abfräsen der Deckschicht endgültig klären lassen..
Eine Veränderung der Bauklasse ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt. Es wird von
Seiten des Eigenbetriebes nur versucht, die Straße mindestens für die nächsten 30 Jahre zu
ertüchtigten, so dass sie bis dahin den Verkehr ohne größere Schäden aufnehmen kann.
Sollte sich auch noch der bituminöse Unterbau in größeren Teilen als nicht mehr tragfähig
erweisen, so wird diese ausgetauscht werden müssen. Die gesamte Schichtenstärke bleibt
unverändert.