Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
122 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadt Erftstadt
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Grachtstraße 22
50374 Erftstadt
Tel.:02235/42363 u.45357
Fax: 0 22 35/4 49 74
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50374 Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
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Bösche,
hiermit bitten wir Sie, den nachfolgenden
- Bürgerantrag
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den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Erftstadt zur Beratung zuzuleiten.
Betrifft:
Erneuerung der Grachtstraße
Spürkerkreuz"
zwischen Bliesheimer Straße und "Am
Beschlussentwurf:
In Abweichung des Beschlussvorschlags der Verwaltung aus der Vorlage V 205/2007 des
Betriebsausschusses Straßen wird von einer Erneuerung der Grachtstraße im o.g. Bereich zum
jetzigen Zeitpunkt abgesehen.
Statt dessen wird die Verwaltung gebeten, unter Einbeziehung einer Bürgeranhörung ein
Konzept für die Grachtstraße und ihre Umgebung zu erarbeiten, das den in den letzten Jahren
veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt, und dieses den Ausschüssen und dem Rat
zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Bee:ründune::
In der Anhörung zu dem o.g. Vorhaben am 24.04.2007 im Rathaus Liblar wurde deutlich,
dass die anwesenden Anwohner praktisch geschlossen die von der Verwaltung vorgesehene
Vorgehensweise ablehnten. Die gemeinsame Position der Anwohner der Grachtstraße war,
dass der Zustand der Grachtstraße - auch und gerade im Vergleich zu anderen Straßen
gleichen Alters
-
sich nicht übermäßig schlecht darstelle und offenbar nur deshalb bereits jetzt
zur Erneuerung vorgesehen werden sollte, weil aufgrund verschiedener,
den Verkehr
beeinflussenden Maßnahmen der Vergangenheit sich die Grachtstraße in den letzten zwanzig
Jahren von einer überwiegend durch Anwohner genutzten Straße zu einer Durchgangsstraße
entwickelt habe. Aus diesem Grund ist die Straße auch einer höheren Belastung und damit
Abnutzung ausgesetzt.
Die intensive Nutzung der Straße durch den Durchgangsverkehr
mit der vorgesehenen
Maßnahme weiter zu verfestigen und dabei die ohnehin nur mangelhaft eingehaltenen
Geschwindigkeitsbegrenzungen
durch bessere Fahrbedingungen
weiter zu konterkarieren
wurde allgemein abgelehnt, ebenso wie eine Kostenbeteiligung der Anwohner
welcher Höhe - jedenfalls unter den jetzigen Bedingungen auf Ablehnung stieß.
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Es herrschte die Auffassung Rat und Verwaltung zu bitten, zunächst ein Gesamtkonzept rür
die Grachtstraße und ihre Umgebung zu erarbeiten, und nicht zum jetzigen Zeitpunkt
Finanzmittel einzusetzen, die eine solche Gesamtsicht außer Acht ließen, aber dann in relativ
kurzer Zeit als Fehlinvestition betrachtet werden müssten.
Hierbei wurden im weiteren Verlauf der Versammlung unterschiedlichste Aspekte in die
Diskussion eingebracht, die bei einer vorzunehmenden Konzeption für die Grachtstraße
Berücksichtigung finden sollten. Im Vordergrund stand hierbei vor allem die
Wiederherstellung des Charakters der Grachtstraße in ihrer überwiegenden Nutzung als
Wohnstraße. Unter dem Aspekt der jetzigen Situation (hohe Pkw-, aber auch Lkw- bzw.
Busfrequenz; häufige Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h;
demzufolge Risiken für die Sicherheit u.a. wegen der anliegenden Kinderarztpraxis und der
Nutzung der Grachtstraße als Schulweg; aber auch erhebliche Lärmbelastungen der
Anwohner, auch wegen der Nutzung des Parkstreifens als Bus- und Lkw-Parkplatz u.w.m.)
wurden verschiedene Lösungsvorschläge gemacht, die für eine Beruhigung der Situation
geprüft werden sollten. Hierzu gehörten u.a.
Begrenzung der Parkmöglichkeiten für Busse und Lkws
Gelegentliche Geschwindigkeitskontrollen
Prüfung einer Einbahnstraßenregelung
Prüfung einer Lösung als Anliegerstraße
Prüfung von weiteren den Verkehr beruhigenden Maßnahmen (Aufpflasterungen o.ä.)
unter Einbeziehung möglicher Lärmentstehungen.
Wir bitten um positive Beratung des Antrags.
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