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Beschlussvorlage (3. Anlage zu 205/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (3. Anlage zu 205/2007) Beschlussvorlage (3. Anlage zu 205/2007)

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Inhalt der Datei

An die F.VINCENZ GRACHTSTR. 20 A 50374 ERFTSTADT Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Am Holzdamm 10 ~ (4)' 50374 Erftstadt -3- z", ;Vr/zü<J?- Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, hiermit bitten wir Sie, den nachfolgenden - Bürgerantrag - den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Erftstadt zur Beratung zuzuleiten. Betrifft: Erneuerung der Grachtstraße zwischen Bliesheimer Straße und "Am Spürkerkreuz" Beschlussentwurf: In Abweichung des Beschlussvorschlags der Verwaltung aus der Vorlage V 205/2007 des Betriebsausschusses Straßen wird von einer Erneuerung der Grachtstraße im o.g. Bereich zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Statt dessen wird die Verwaltung gebeten, unter Einbeziehung einer Bürgeranhörung ein Konzept für die Grachtstraße und ihre Umgebung zu erarbeiten, das den in den letzten Jahren veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt, und dieses den Ausschüssen und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Bee:ründune:: '11.rll'J: ~nbiiDmJ6 ZJJdem Q.~Yorh~l>~I) am 24.04.2007 im Rathaus ~iblar wurde deutlich, dass die anwesenden Anwohner praktisch geschlossen die von der Verwaltung vorgesehene Vorgehensweise ablehnten. Die gemeinsame Position der Anwohner der Grachtstraße war, dass der Zustand der Grachtstraße - auch und gerade im Vergleich zu anderen Straßen gleichen Alters - sich nicht übermäßig schlecht darstelle und offenbar nur deshalb bereits jetzt zur Erneuerung vorgesehen werden sollte, weil aufgrund verschiedener, den Verkehr beeinflussenden Maßnahmen der Vergangenheit sich die Grachtstraße in den letzten zwanzig Jahren von einer überwiegend durch Anwohner genutzten Straße zu einer Durchgangsstraße entwickelt habe. Aus diesem Grund ist die Straße auch einer höheren Belastung und damit Abnutzung ausgesetzt. Die intensive Nutzung der Straße durch den Durchgangsverkehr mit der vorgesehenen Maßnahme weiter zu verfestigen und dabei die ohnehin nur mangelhaft eingehaltenen Geschwindigkeitsbegrenzungen durch bessere Fahrbedingungen weiter zu konterkarieren wurde allgemein abgelehnt, ebenso wie eine Kostenbeteiligung der Anwohner - gleich in welcher Höhe - jedenfalls unter den jetzigen Bedingungen auf Ablehnung stieß. , -.. Es herrschte die Auffassung Rat und Verwaltung zu bitten, zunächst ein Gesamtkonzept für die Grachtstraße und ihre Umgebung zu erarbeiten, und nicht zum jetzigen Zeitpunkt Finanzmittel einzusetzen, die eine solche Gesamtsicht außer Acht ließen, aber dann in relativ kurzer Zeit als Fehlinvestition betrachtet werden müssten. Hierbei wurden im weiteren Verlauf der Versammlung Oiskussion eingebracht, die bei einer vorzunehmenden Wleaerherstellung oes \.-naraKl~rS Uc;l unterschiedlichste Aspekte in die Konzeption für die Grachtstraße UIC1\"lU;:'Uc:IJJ\< U1 uu ...v 1;:1 ., 0 ~L Wohnstraße. Unter dem Aspekt der jetzigen Situation (hohe Pkw-, aber auch Lkw- bzw. Busfrequenz; häufige Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h; demzufolge Risiken rur die Sicherheit u.a. wegen der anliegenden Kinderarztpraxis und der Nutzung der Grachtstraße als Schulweg; aber auch erhebliche Lärmbelastungen der Anwohner, auch wegen der Nutzung des Parkstreifens als Bus- und Lkw-Parkplatz u.w.m.) wurden verschiedene Lösungsvorschläge gemacht, die für eine Beruhigung der Situation geprüft werden sollten. Hierzu gehörten u.a. Begrenzung der Parkmöglichkeiten für Busse und Lkws Gelegentliche Geschwindigkeitskontrollen Prüfung einer Einbahnstraßenregelung Prüfung einer Lösung als Anliegerstraße Prüfung von weiteren den Verkehr beruhigenden Maßnahmen (Aufpflasterungen unter Einbeziehung möglicher Lärmentstehungen. Wir bitten um positive Beratung des Antrags. Mjt freundlichen Grüßen I Y~'Vt /) cfJ1 l../;" o.ä.)