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Beschlussvorlage (4. Anlage zu 205/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
225 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

A~0-50 -4-- An die 105/0i- 2~ Tor AS Stadt Erftstadt - Der Bürgenneister Am Holzdamm 10 50374 Erftstadt Sehr geehrter Herr Bürgenneister Bösche, hiennit bitten wir Sie, den nachfolgenden - Bürgerantrag den zuständigen Betrifft: - Gremien des Rates der Stadt Erftstadt zur Beratung zuzuleiten. Erneuerung der Grachtstraße Spürkerkreuz" zwischen Bliesheimer Straße und "Am Beschlussentwurf: In Abweichung des Beschlussvorschlags der Verwaltung aus der Vorlage V 205/2007 des Betriebsausschusses Straßen wird von einer Erneuerung der Grachtstraße im o.g. Bereich zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Statt dessen wird die Verwaltung gebeten, unter Einbeziehung einer Bürgeranhörung ein Konzept für die Grachtstraße und ihre Umgebung zu erarbeiten, das den in den letzten Jahren veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt, und dieses den Ausschüssen und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Be2ründun2: In der Anhörung zu dem o.g. Vorhaben am 24.04.2007 im Rathaus Liblar wurde deutlich, dass die anwesenden Anwohner praktisch geschlossen die von der Verwaltung vorgesehene Vorgehensweise ablehnten. Die gemeinsame Position der Anwohner der Grachtstraße war, dass der Zustand der Grachtstraße - auch und gerade im Vergleich zu anderen Straßen gleichen Alters - sich nicht übennäßig schlecht darstelle und offenbar nur deshalb bereits jetzt zur Erneuerung vorgesehen werden sollte, weil aufgrund verschiedener, den Verkehr beeinflussenden Maßnahmen der Vergangenheit sich die Grachtstraße in den letzten zwanzig Jahren von einer überwiegend durch Anwohner genutzten Straße zu einer Durchgangsstraße entwickelt habe. Aus diesem Grund ist die Straße auch einer höheren Belastung und damit Abnutzung ausgesetzt. Die intensive Nutzung der Straße durch den Durchgangsverkehr mit der vorgesehenen Maßnahme weiter zu verfestigen und dabei die ohnehin nur mangelhaft eingehaltenen Geschwindigkeitsbegrenzungen durch bessere Fahrbedingungen weiter zu konterkarieren wurde allgemein abgelehnt, ebenso wie eine Kostenbeteiligung der Anwohner welcher Höhe - jedenfalls unter den jetzigen Bedingungen auf Ablehnung stieß. - gleich in Es herrschte die Auffassung Rat und Verwaltung zu bitten, zunächst ein Gesamtkonzept für die Grachtstraße und ihre Umgebung zu erarbeiten, und nicht zum jetzigen Zeitpunkt FinanzmIttel einzusetzen, die eine solche Gesamtsicht außer Acht ließen, aber dann in relativ kurzer Zeit als Fehlinvestition betrachtet werden müssten. Hierbei wurden im weiteren Verlauf der Versammlung unterschiedlichste Aspekte in die Diskussion eingebracht, die bei einer vorzunehmenden Konzeption für die Grachtstraße Berücksichtigung finden sollten. Im Vordergrund stand hierbei vor allem die WohnstraJ;\e. Unter dem Aspekt der JetzIgen SItuatIOn (hohe Pkw-, aber auch Lkw- bzw. Busfrequenz; häufige Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h; demzufolge Risiken für die Sicherheit u.a. wegen der anliegenden Kinderarztpraxis und der Nutzung der Grachtstraße als Schulweg; aber auch erhebliche Lärmbelastungen der Anwohner, auch wegen der Nutzung des Parkstreifens als Bus- und Lkw-Parkplatz u.w.m.) wurden verschiedene Lösungsvorschläge gemacht, die für eine Beruhigung der Situation geprüft werden sollten. Hierzu gehörten u.a. Begrenzung der Parkmöglichkeiten für Busse und Lkws Gelegentliche Geschwindigkeitskontrollen Prüfung einer Einbahnstraßenregelung Prüfung einer Lösung als Anliegerstraße Prüfung von weiteren den Verkehr beruhigenden Maßnahmen unter Einbeziehung möglicher Lärmentstehungen. Wir bitten um positive Beratung des Antrags. Mit freundlichen Grüßen //-~ ../~' C~C'//t- - (Aufpflasterungen o.ä.) -3STEFAN l Ta P ;15 WORMS GraciltstraJJe 1& 5037,\ FItistadt Telefon u. Fax: (02235' 2265 worms.eJ:l'~t~!jt~:QnJ!ne._~ Erftstadt. den 8. ~Ial 2007 Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Holzdanun 10 - 50374 Erftstadt 8etr.: Ihr Schreiben vom 11.04.2007 - Eigenbetrieb StraUcn - lind Eigentümerversammlung vom 24.04.2007 zur Erneuerung der Grachtstraße zwischen Bliesheimer Straße und Straße Am Spürkl'rkreuz Sehr geeru1cr Ben Bürgenneister Bösche, die in der o.a. Versammlung vorgestellten Maßnahmen zur Deckenemr,;:uerung stellen kc,ine beitragstahige nachmalige lkrstellung der Straßt: im Sinne des § 8 KAG (NR\V) und der Straßenbaubeitragssatzung dar. Fine lkilragspiltcht läge VOL \-venn die Grachtstraße infülge bestirnnlUngsgemäßer ~utzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit trotz ordnungsmäßiger {Jnterhaltung und Instandsetzung erneuert werdi)} müsste. Die :\laßnahmen sind auch keine beitragsÜihigen Verbesserungen. denn die Straße \\ird hinsichthch ihrer Ausstattung entsprel:;hend ihrer verkehrstechnischen Konzeption. der räumlichen A.usdelmung, der funktionalen Autteilung der Straßenflächen und der /\11 iht'cr Befestigung nicht v011eilhaft verände11. Die Straße wurde 1964 durch Ratsbeschl uss als Anliegerstraße ausgebaut. Ihr vorhandener Aufbau und die Bauweise entsprechen auch heUle immer noch der Bauklasse V für Anliegerslraßen. Auch ist die übliche Nutzungszeit der Straße nicht abgelaufen. d..::nndiese richtet sich nach dem KcmstÜck eine:r Straße, dr;;;m {Jnterbau, bestehend aus Frostschutz- und TragsdÜcht, und deren ~Jutzungsdauer beträgt bei ordnungsgemäßer UnterhaJtung und lnstandsel zung für eine A.nJiegerstraße 100 Jahre bZ\v. mindestens 70 Jahre. Regelmäßig unterhalkn werden muss allerdings die Deckschicht. V/cnn dies..: nun nach 43 Jahren erst V crschleifkrscheinungen zeigt und erneuert werden muss. zeugl das von emer guten Bauweise 1m Jahr\: 1964 und stellt aber deshaJb keine beitragsfähige :\,1aßnal1me dar. St;;it mehr a!s 10 JalU'e wild die Slraße nicht mehr bestimmungsgemäß genut?.!. Denn durch den Bau der l Tmgehungsstraße B 265 und der dadurch veränderten Verkehrsfuhrung der L J63 und den Um- und Rückhau der Carl-Schurz-StraBe zur verkehrsberuhigten Zone: mit 20 Km/h (:Jeschwindigkeitsbegrenzung \V1lHk die Grachtstraße zu einer Hauptverkdlrsstraße, :\nlässlich der siebenmonatigen V oUspemmg d~r Carl-Schurz-Straße \vurde in der werbe-post vom 09.U7.1997 ein Umleitungsplan veröffentlicht, in dem die Verh:hrsfuhrung aus Richtung KÖHmBan.kverbinduug: .Kre!SsparkfL<se Köln 1194001697 (BLZ 37(50299) 0=1- 'lOS A;vvQ~f,'lU- gen über die Crr3chtstraße na~h Oherlihlar. zum Bahnhof. nach Bhesheim und soes- -'~ -7 l' ..-1n~ '_''-'_.M~ ~,,~ 11-.",_,.1 f:>.-." f'.nJ,1.:." n..~"f.l--f 1";-1'111 I;;;:{'\ 1C-:f f~~ h1~ heu1e und Bussen und Über 100 Klcinlaster. Das ist unget1ihr die gleiche Verkehrsmenge wie auf der Bahnhofstraße als Kreisstraße. \-vobel der LKW-Anteil und die \- crkehrsgeschwindigkeit auf ekr Grachtstraße w.:;sentlic.h hÖher sind. .\us eheser Verkehrsbelastung resultieren die Risse und \'erfÖrmungen Ul der Straße und nicht aus natürlÜ:hem Verschleiß. Z\vischen Trag- und Deckschicht ist nun beabsichtigt, eme Binderschicht einzubauen. Dies zeigt dass die tmeuerung tUr die derzeitige Verkehrssituation geschieht. Die Grachtstraße w-ird demnach tUr den Straßentyp der Bauklasse lU, d.h. als Hauptverkehrsstraße ausgebaut. Die Kosten hierfür haben aber nicht die .-\nlieger zu tragen, sondern die AUgemcmheit muss dafür aufkommen. Im Sinne der A.nlieger bitte ich, vor allen Ding,,;n !vlaßnahmen zu ergreIfen, welche die Grachtstraße wieder ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung zuführen. I\tit freundlichen Grüßen (4 . /f~'7,~ Stefan Worms Durchschrift an : CDC:-Fra1.tionEtitstadt und Frau Moron als Ch1svorstehenn Liblar ßankverbindung: Kreissparl<w,se Köln 119400 169- (BLZ 370 50Z 99)