Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
225 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
A~0-50
-4--
An die
105/0i-
2~
Tor
AS
Stadt Erftstadt
- Der Bürgenneister Am Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bürgenneister Bösche,
hiennit bitten wir Sie, den nachfolgenden
- Bürgerantrag
den zuständigen
Betrifft:
-
Gremien des Rates der Stadt Erftstadt zur Beratung zuzuleiten.
Erneuerung der Grachtstraße
Spürkerkreuz"
zwischen Bliesheimer
Straße und "Am
Beschlussentwurf:
In Abweichung des Beschlussvorschlags
der Verwaltung aus der Vorlage V 205/2007 des
Betriebsausschusses
Straßen wird von einer Erneuerung der Grachtstraße im o.g. Bereich zum
jetzigen Zeitpunkt abgesehen.
Statt dessen wird die Verwaltung gebeten, unter Einbeziehung einer Bürgeranhörung
ein
Konzept für die Grachtstraße und ihre Umgebung zu erarbeiten, das den in den letzten Jahren
veränderten Rahmenbedingungen
Rechnung trägt, und dieses den Ausschüssen und dem Rat
zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Be2ründun2:
In der Anhörung zu dem o.g. Vorhaben am 24.04.2007 im Rathaus Liblar wurde deutlich,
dass die anwesenden Anwohner praktisch geschlossen die von der Verwaltung vorgesehene
Vorgehensweise ablehnten. Die gemeinsame Position der Anwohner der Grachtstraße war,
dass der Zustand der Grachtstraße - auch und gerade im Vergleich zu anderen Straßen
gleichen Alters - sich nicht übennäßig schlecht darstelle und offenbar nur deshalb bereits jetzt
zur Erneuerung vorgesehen werden sollte, weil aufgrund verschiedener, den Verkehr
beeinflussenden Maßnahmen der Vergangenheit sich die Grachtstraße in den letzten zwanzig
Jahren von einer überwiegend durch Anwohner genutzten Straße zu einer Durchgangsstraße
entwickelt habe. Aus diesem Grund ist die Straße auch einer höheren Belastung und damit
Abnutzung ausgesetzt.
Die intensive Nutzung der Straße durch den Durchgangsverkehr mit der vorgesehenen
Maßnahme weiter zu verfestigen und dabei die ohnehin nur mangelhaft eingehaltenen
Geschwindigkeitsbegrenzungen durch bessere Fahrbedingungen weiter zu konterkarieren
wurde allgemein abgelehnt, ebenso wie eine Kostenbeteiligung
der Anwohner
welcher Höhe - jedenfalls unter den jetzigen Bedingungen auf Ablehnung stieß.
-
gleich in
Es herrschte die Auffassung Rat und Verwaltung zu bitten, zunächst ein Gesamtkonzept für
die Grachtstraße und ihre Umgebung zu erarbeiten, und nicht zum jetzigen Zeitpunkt
FinanzmIttel einzusetzen, die eine solche Gesamtsicht außer Acht ließen, aber dann in relativ
kurzer Zeit als Fehlinvestition betrachtet werden müssten.
Hierbei wurden im weiteren Verlauf der Versammlung unterschiedlichste Aspekte in die
Diskussion eingebracht, die bei einer vorzunehmenden Konzeption für die Grachtstraße
Berücksichtigung
finden sollten. Im Vordergrund stand hierbei vor allem die
WohnstraJ;\e. Unter dem Aspekt der JetzIgen SItuatIOn (hohe Pkw-, aber auch Lkw- bzw.
Busfrequenz; häufige Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung
von 30 km/h;
demzufolge Risiken für die Sicherheit u.a. wegen der anliegenden Kinderarztpraxis und der
Nutzung der Grachtstraße als Schulweg; aber auch erhebliche Lärmbelastungen der
Anwohner, auch wegen der Nutzung des Parkstreifens als Bus- und Lkw-Parkplatz u.w.m.)
wurden verschiedene Lösungsvorschläge gemacht, die für eine Beruhigung der Situation
geprüft werden sollten. Hierzu gehörten u.a.
Begrenzung der Parkmöglichkeiten für Busse und Lkws
Gelegentliche Geschwindigkeitskontrollen
Prüfung einer Einbahnstraßenregelung
Prüfung einer Lösung als Anliegerstraße
Prüfung von weiteren den Verkehr beruhigenden Maßnahmen
unter Einbeziehung möglicher Lärmentstehungen.
Wir bitten um positive Beratung des Antrags.
Mit freundlichen
Grüßen
//-~
../~'
C~C'//t-
-
(Aufpflasterungen
o.ä.)
-3STEFAN
l
Ta P ;15
WORMS
GraciltstraJJe 1&
5037,\ FItistadt
Telefon u. Fax: (02235'
2265
worms.eJ:l'~t~!jt~:QnJ!ne._~
Erftstadt. den 8. ~Ial 2007
Stadt Erftstadt
- Der Bürgermeister
Holzdanun 10
-
50374 Erftstadt
8etr.: Ihr Schreiben vom 11.04.2007 - Eigenbetrieb StraUcn - lind Eigentümerversammlung
vom 24.04.2007 zur Erneuerung
der Grachtstraße
zwischen Bliesheimer Straße und Straße Am Spürkl'rkreuz
Sehr geeru1cr Ben Bürgenneister
Bösche,
die in der o.a. Versammlung vorgestellten Maßnahmen zur Deckenemr,;:uerung
stellen kc,ine beitragstahige nachmalige lkrstellung der Straßt: im Sinne des § 8
KAG (NR\V) und der Straßenbaubeitragssatzung
dar. Fine lkilragspiltcht
läge
VOL \-venn die Grachtstraße infülge bestirnnlUngsgemäßer ~utzung nach Ablauf
der üblichen Nutzungszeit trotz ordnungsmäßiger {Jnterhaltung und Instandsetzung erneuert werdi)} müsste. Die :\laßnahmen sind auch keine beitragsÜihigen
Verbesserungen. denn die Straße \\ird hinsichthch ihrer Ausstattung entsprel:;hend
ihrer verkehrstechnischen
Konzeption. der räumlichen A.usdelmung, der funktionalen Autteilung der Straßenflächen und der /\11 iht'cr Befestigung nicht v011eilhaft verände11.
Die Straße wurde 1964 durch Ratsbeschl uss als Anliegerstraße ausgebaut. Ihr
vorhandener Aufbau und die Bauweise entsprechen auch heUle immer noch der
Bauklasse V für Anliegerslraßen. Auch ist die übliche Nutzungszeit der Straße
nicht abgelaufen. d..::nndiese richtet sich nach dem KcmstÜck eine:r Straße, dr;;;m
{Jnterbau, bestehend aus Frostschutz- und TragsdÜcht, und deren ~Jutzungsdauer
beträgt bei ordnungsgemäßer UnterhaJtung und lnstandsel zung für eine A.nJiegerstraße 100 Jahre bZ\v. mindestens 70 Jahre. Regelmäßig unterhalkn werden muss
allerdings die Deckschicht. V/cnn dies..: nun nach 43 Jahren erst V crschleifkrscheinungen zeigt und erneuert werden muss. zeugl das von emer guten Bauweise
1m Jahr\: 1964 und stellt aber deshaJb keine beitragsfähige :\,1aßnal1me dar.
St;;it mehr a!s 10 JalU'e wild die Slraße nicht mehr bestimmungsgemäß
genut?.!.
Denn durch den Bau der l Tmgehungsstraße B 265 und der dadurch veränderten
Verkehrsfuhrung der L J63 und den Um- und Rückhau der Carl-Schurz-StraBe
zur verkehrsberuhigten
Zone: mit 20 Km/h (:Jeschwindigkeitsbegrenzung
\V1lHk
die Grachtstraße zu einer Hauptverkdlrsstraße,
:\nlässlich der siebenmonatigen
V oUspemmg d~r Carl-Schurz-Straße \vurde in der werbe-post vom 09.U7.1997 ein
Umleitungsplan veröffentlicht, in dem die Verh:hrsfuhrung aus Richtung KÖHmBan.kverbinduug:
.Kre!SsparkfL<se Köln 1194001697
(BLZ 37(50299)
0=1-
'lOS
A;vvQ~f,'lU-
gen über die Crr3chtstraße na~h Oherlihlar. zum Bahnhof. nach Bhesheim und soes-
-'~
-7
l'
..-1n~
'_''-'_.M~
~,,~
11-.",_,.1
f:>.-."
f'.nJ,1.:."
n..~"f.l--f
1";-1'111
I;;;:{'\ 1C-:f
f~~
h1~ heu1e
und Bussen und Über 100 Klcinlaster. Das ist unget1ihr die gleiche Verkehrsmenge wie auf der Bahnhofstraße als Kreisstraße. \-vobel der LKW-Anteil und die
\- crkehrsgeschwindigkeit
auf ekr Grachtstraße w.:;sentlic.h hÖher sind. .\us eheser
Verkehrsbelastung resultieren die Risse und \'erfÖrmungen Ul der Straße und
nicht aus natürlÜ:hem Verschleiß. Z\vischen Trag- und Deckschicht ist nun beabsichtigt, eme Binderschicht einzubauen. Dies zeigt dass die tmeuerung tUr die
derzeitige Verkehrssituation geschieht. Die Grachtstraße w-ird demnach tUr den
Straßentyp der Bauklasse lU, d.h. als Hauptverkehrsstraße ausgebaut. Die Kosten
hierfür haben aber nicht die .-\nlieger zu tragen, sondern die AUgemcmheit muss
dafür aufkommen.
Im Sinne der A.nlieger bitte ich, vor allen Ding,,;n !vlaßnahmen zu ergreIfen, welche die Grachtstraße wieder ihrer bestimmungsgemäßen
Nutzung zuführen.
I\tit freundlichen Grüßen
(4 . /f~'7,~
Stefan Worms
Durchschrift an : CDC:-Fra1.tionEtitstadt
und
Frau Moron als Ch1svorstehenn Liblar
ßankverbindung:
Kreissparl<w,se
Köln 119400
169- (BLZ 370 50Z 99)