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Antrag (Antrag bzgl. Darstellung von Lage und Kosten des Schülerlotsendienstes in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 501/2006 Az.: 40 31-45 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 04.08.2006 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 22.08.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Darstellung von Lage und Kosten des Schülerlotsendienstes in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Über die Mittelbereitstellung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.08.2006 Stellungnahme der Verwaltung: 1.) Die Schülerlotsendienstplätze einschließlich der nächstgelegenen Zebrastreifen ergeben sich aus den beigefügten Lageplänen. Im Bereich der Schülerlotsendienstplätze sind keine Fußgängerampeln vorhanden. 2.) Das Stundenaufkommen und der Stundensatz (netto und brutto) für die jeweiligen Schülerlotsenplätze, sowie die Aufteilung der Kosten nach Schulen und Stadtteilen ergeben sich aus den beigefügten Auflistungen. In der aktiven Zeit beträgt die monatliche Arbeitszeit 31 Stunden. Da in der Schulferienzeit kein Schülerlotsendienst erforderlich ist, beträgt die monatliche Arbeitszeit im Jahresmittelwert 23,25 Stunden. Die in der Tabelle angegebenen Beträge beziehen sich somit auf eine monatliche Arbeitszeit von durchschnittlich 23,25 Stunden. Die meisten Lotsen sind klassisch geringfügig Beschäftigte, so dass die Nettobezüge dem Bruttolohn entsprechen. Die Stadt hat neben diesem Bruttobetrag auch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Einige Lotsen arbeiten zusätzlich bei anderen Arbeitgebern. In diesen Fällen werden alle Einkünfte berücksichtigt. Bei einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze wird das Arbeitsverhältnis auch für den Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, so dass sich eine geringere Netto-Auszahlung ergibt. Kleine Unterschiede basieren auf der Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder freiwillig). In Vertretung (Erner) -2-