Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 501/2006
Az.: 40 31-45
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 04.08.2006
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
22.08.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Darstellung von Lage und Kosten des Schülerlotsendienstes in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Über die Mittelbereitstellung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.08.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
1.) Die Schülerlotsendienstplätze einschließlich der nächstgelegenen Zebrastreifen ergeben sich
aus den beigefügten Lageplänen. Im Bereich der Schülerlotsendienstplätze sind keine
Fußgängerampeln vorhanden.
2.) Das Stundenaufkommen und der Stundensatz (netto und brutto) für die jeweiligen
Schülerlotsenplätze, sowie die Aufteilung der Kosten nach Schulen und Stadtteilen ergeben sich
aus den beigefügten Auflistungen.
In der aktiven Zeit beträgt die monatliche Arbeitszeit 31 Stunden. Da in der Schulferienzeit kein
Schülerlotsendienst erforderlich ist, beträgt die monatliche Arbeitszeit im Jahresmittelwert 23,25
Stunden. Die in der Tabelle angegebenen Beträge beziehen sich somit auf eine monatliche
Arbeitszeit von durchschnittlich 23,25 Stunden.
Die meisten Lotsen sind klassisch geringfügig Beschäftigte, so dass die Nettobezüge dem
Bruttolohn entsprechen. Die Stadt hat neben diesem Bruttobetrag auch den Arbeitgeberanteil der
Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Einige Lotsen arbeiten zusätzlich bei anderen
Arbeitgebern. In diesen Fällen werden alle Einkünfte berücksichtigt. Bei einer Überschreitung der
Geringfügigkeitsgrenze
wird
das
Arbeitsverhältnis
auch
für
den
Arbeitnehmer
sozialversicherungspflichtig, so dass sich eine geringere Netto-Auszahlung ergibt. Kleine
Unterschiede basieren auf der Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder freiwillig).
In Vertretung
(Erner)
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