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Beschlussvorlage (Jahresabschluss der Stadtbetriebe Kerpen auf den 31.12.2005 hier: Entlastung des Vorstandes)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Jahresabschluss der Stadtbetriebe Kerpen auf den 31.12.2005
hier: Entlastung des Vorstandes) Beschlussvorlage (Jahresabschluss der Stadtbetriebe Kerpen auf den 31.12.2005
hier: Entlastung des Vorstandes)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei, Kommunale Beteiligungen, Vergabewesen Az.: TOP Drs.-Nr.: 19.07 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 06.02.2007 Stadtrat X 12.01.2007 Bemerkungen 13.02.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Jahresabschluss der Stadtbetriebe Kerpen auf den 31.12.2005 hier: Entlastung des Vorstandes X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss/Rat der Stadt Kerpen empfiehlt/beschließt, den Vorstand gemäß §27 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensverordnung – KUV) für das Geschäftsjahr vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 Entlastung zu erteilen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Nach handelsrechtlichen Vorschriften und Grundssätzen hat der Aufsichtsrat einer Gesellschaft Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterversammlung, sofern die im Entlastungszeitraum gefassten Beschlüsse des Aufsichtsrates sowie das Verhalten seiner Mitglieder keinen anderen Anlass geben. Bei der Anwendung der Vorschrift des § 27 Absatz 1 Satz 3 KUV ist hierzu analog für den Vorstand der Stadtbetriebe zu verfahren. Da ein Vorstand nicht bestellt war zum Zeitpunkt der Auflösung der Stadtbetriebe, tritt an seine Stelle die damals amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrates. Beschlussvorlage 19.07 Seite 2