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Beschlussvorlage (Überplanmäßíge Mittelbereitstellung gem. § 83 GO zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionsumlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10,0 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 242/2007 Az.: 20 70-33 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 02.05.2007 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 12.06.2007 Rat 19.06.2007 Betrifft: Bemerkungen Überplanmäßíge Mittelbereitstellung gem. § 83 GO zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionsumlage Finanzielle Auswirkungen: s. Begründung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.05.2007 Beschlussentwurf: Bei der Haushaltsstelle 2 510 9810 – Krankenhausinvestitionsumlage – werden Mittel in Höhe von 157.172,78 Euro überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der allgemeinen Investitionspauschale in Höhe von 103.266,97 Euro und der Spitzenbetrag im Rahmen der Gesamtdeckung des Vermögenshaushalts. Begründung: Nach der Neufassung des § 19 Abs. 1 des Krankenhausgesetzes des Landes NordrheinWestfalen durch Gesetz vom 19.12.2001 werden die Gemeinden an den im Haushaltsplan des zuständigen Ministeriums veranschlagten Haushaltsbeträgen der förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz in Höhe von 20 v. H. beteiligt Mit Bescheiden vom 26.02.2007 zur Neufestsetzung 2006 und Festsetzung 2007 fordert der Regierungspräsident Köln für das Jahr 2006 eine Nachzahlung von 39.654,37 Euro und für das Jahr 2007 insg. einen Finanzierungsbeitrag von 577.518,41 Euro. Die Nacherhebung für 2006 und die Steigerung der Umlage für 2007 waren in diesem Umfang bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2007 nicht erkennbar. Daher wird eine überplanmäßige Bereitstellung erforderlich. (Bösche) -2-