Daten
Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 10.3 / Ratsbüro
Az.: 10.3 Nz
TOP
Drs.-Nr.: 20.07
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
13.02.2007
23.01.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Wahl einer/eines Ortsvorstehers/in für den Stadtteil Buir
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2.555,- € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 1.000.4002 – Aufwandsentschädigungen = 241.200,- €
HhSt.: 1.000.6206 – Dienstzimmerentschädigung/Auslagenersatz = 18.000,- €
HhSt.: 1.000.6206 – Mittel der Ortsvorsteher/innen = 5.300,- €
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen wählt Frau/Herrn ...... zur/zum Ortsvorsteher/in für den Stadtteil Buir.
Die/Der Gewählte wird zur/zum Ehrenbeamtin/en ernannt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
wie vor
wie vor
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Aufwandsentschädigung
Dienstzimmerentschädigung/
Auslagenersatz
Mittel für Vereinsförderung, besondere
Veranstaltungen, Jubiläen etc.
1.675,- €
gesamt
2.555,- €
430,- €
450,- €
wie vor
wie vor
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 20.07
Seite 2
Begründung:
Für den verstorbenen Buirer Ortsvorsteher Edgar Müller wählt der Stadtrat gem. § 3 Abs. 2 der
Hauptsatzung der Stadt Kerpen eine/n Nachfolger/in für die Restdauer der Wahlzeit des Rates.
Hierbei ist das folgende, bei der Wahl des Rates in Buir erzielte Stimmenverhältnis zu
berücksichtigen:
SPD 47,4 %
CDU 35,7 %
FDP
7,4 %
GRÜNE 5,9 %
UWG 3,6 %
Weiterhin muss die/der Ortsvorsteher/in in Buir wohnen und dem Rat angehören oder angehören
können.
Da die/der Ortsvorsteher/in mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung
beauftragt werden soll (§ 3 Abs. 4 der Hauptsatzung), ist sie/er gem. § 39 Abs. 7 Satz 3 GO NRW
zur/zum Ehrenbeamtin/en zu ernennen.
Beschlussvorlage 20.07
Seite 3