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Beschlussvorlage (Wahl einer/eines Ortsvorstehers/in für den Stadtteil Buir)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 10.3 / Ratsbüro Az.: 10.3 Nz TOP Drs.-Nr.: 20.07 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 13.02.2007 23.01.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Wahl einer/eines Ortsvorstehers/in für den Stadtteil Buir Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2.555,- € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: 1.000.4002 – Aufwandsentschädigungen = 241.200,- € HhSt.: 1.000.6206 – Dienstzimmerentschädigung/Auslagenersatz = 18.000,- € HhSt.: 1.000.6206 – Mittel der Ortsvorsteher/innen = 5.300,- € Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen wählt Frau/Herrn ...... zur/zum Ortsvorsteher/in für den Stadtteil Buir. Die/Der Gewählte wird zur/zum Ehrenbeamtin/en ernannt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr wie vor wie vor 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Aufwandsentschädigung Dienstzimmerentschädigung/ Auslagenersatz Mittel für Vereinsförderung, besondere Veranstaltungen, Jubiläen etc. 1.675,- € gesamt 2.555,- € 430,- € 450,- € wie vor wie vor Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 20.07 Seite 2 Begründung: Für den verstorbenen Buirer Ortsvorsteher Edgar Müller wählt der Stadtrat gem. § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen eine/n Nachfolger/in für die Restdauer der Wahlzeit des Rates. Hierbei ist das folgende, bei der Wahl des Rates in Buir erzielte Stimmenverhältnis zu berücksichtigen: SPD 47,4 % CDU 35,7 % FDP 7,4 % GRÜNE 5,9 % UWG 3,6 % Weiterhin muss die/der Ortsvorsteher/in in Buir wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Da die/der Ortsvorsteher/in mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden soll (§ 3 Abs. 4 der Hauptsatzung), ist sie/er gem. § 39 Abs. 7 Satz 3 GO NRW zur/zum Ehrenbeamtin/en zu ernennen. Beschlussvorlage 20.07 Seite 3