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Beschlussvorlage (Erweiterung Grundschule Bliesheim (OGATA) Vergabe der Rohbauarbeiten )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
05.04.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Erweiterung Grundschule Bliesheim (OGATA) 
Vergabe der Rohbauarbeiten )

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 271/2006 Az.: 82.1 21-21/10 Amt: - 82 BeschlAusf.: -82.1 Datum: 20.03.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebssausschuss Immobilien Betrifft: Termin Bemerkungen 05.04.2006 Erweiterung Grundschule Bliesheim (OGATA) Vergabe der Rohbauarbeiten Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.03.2006 Beschlussentwurf: Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 07.03.06 erhält die Fa. Zervos , Erftstadt bei einer Angebotssumme von 78.138,48 € den Auftrag für die Rohbauarbeiten. Begründung: Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben und am 07.03.06 submittiert. 3 Firmen gaben ein Angebot ab. Die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der eingegangenen Angebote ergab folgendes Ergebnis: 1. Fa. Zervos, Erftstadt 2. Fa. Schiffer, Kerpen 3. Fa. Bauer, Hillesheim 78.138,48 € 81.269,64 € 88.640,11 € Am 21.12.2004 hat der Rat der Stadt die Vergaberichtlinien in der Form geändert, dass bei einer Ausschreibung nach VOB im Bereich des Bauhauptgewerbes ab einem Auftragsvolumen von 50.000,00€ eine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist. Im vorliegenden Fall erfolgte lediglich eine beschränkte Ausschreibung. Trotz des versehentlichen Verstoßes gegen die „internen“ Vergaberichtlinien bestehen keine Bedenken, der Firma Zervos den Auftrag zu erteilen. Bei einer öffentlichen Ausschreibung ist nicht mit einem wirtschaftlicherem Angebot zu rechnen. Dies gilt insbesondere, wenn die bisherigen Erfahrungen mit der ortsansässigen Firma bei der Wertung berücksichtigt werden. (Bösche)