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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 241/2007 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 02.05.2007 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 23.05.2007 Finanz- und Personalausschuss 12.06.2007 Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.05.2007 Beschlussentwurf: Der Bürgermeister wird ermächtigt, als Ausnahme vom Einstellungsstopp ab sofort unbefristet die Stelle einer/s Kinderpflegerin/s für die städt. Kindertagesstätte E.-Herig zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 27,5 Std. Begründung: Die ursprüngliche Stelleninhaberin hat zum 28.02.2007 gekündigt. Die Nachbesetzung ist unabweisbar und kann nunmehr, basierend auf der Entscheidung die Kita. E.-Blessem viergruppig weiterzuführen, umgesetzt werden. In Vertretung (Erner)