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Beschlussvorlage (Trägerschaft über die Jugendkulturhalle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
23.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 255/2007 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 08.05.2007 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 23.05.2007 Bemerkungen Trägerschaft über die Jugendkulturhalle Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.05.2007 Beschlussentwurf: Die ergänzenden Anmerkungen der freien Träger werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Der JHA hat sich mehrfach mit den Angeboten freier Träger bezüglich der Übernahme der Trägerschaft für die geplante Jugendkulturhalle beschäftigt. Zu V 610/2006 wurde am 28.02.2007 folgender Beschluss gefasst: „Um eine bessere, insbesondere finanzielle Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen, wird die Verwaltung gebeten, die Träger erneut zu kontaktieren. Die Träger sollen in eine der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses eingeladen werden, um dann offene Fragen mit ihnen zu klären.“ Mit Schreiben vom 26.03.2007 wurden die Träger wie folgt angeschrieben: Sehr geehrte Damen und Herren, der JHA hat am 28.02.2007 Ihre Angebote dankend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass die Angebote nur schwer zu vergleichen sind. Ich bin deshalb beauftragt worden, Sie erneut zu kontaktieren. Als erstes möchte ich Ihnen die Angebote der jeweils anderen sich bewerbenden Träger zur Kenntnis geben. Ich habe mir die Mühe gemacht, in einer vergleichenden Aufstellung Ihre Kostenangaben und die meiner Verwaltungskalkulation zu Grunde liegenden Daten aufzulisten. Die Aufstellung ist zweifelsohne noch mangelhaft. Vielleicht hilft Sie Ihnen aber, Ihre Angaben noch einmal zu überprüfen und ggfls. korrigiert in das Schema aufzunehmen. Ob die Strom- und Heizkosten nun bei 4.400 € oder erheblich höher liegen, dürfte m.E. bei der Frage der Trägerschaft unerheblich sein. In städtischer Trägerschaft müssten wir sie - egal in welcher Höhe - zu 100 % bezahlen. Wenn Sie mir neue Zahlen angeben möchten, tun Sie dies bitte bis zum 30.04. Ich werde dann dem JHA eine vergleichende Aufstellung vorlegen. Die nächste Sitzung des JHA findet am 23.05.2007 statt. Zu dieser Sitzung möchte ich Sie gerne einladen. Dann können die JHA-Mitglieder aufgrund Ihrer Konzeption wie der vergleichenden Aufstellung unmittelbar Fragen an Sie stellen, und Sie haben die Möglichkeit im Gespräch dann auf Ihre trägerspezifischen Besonderheiten hinzuweisen. Wenn Sie Fragen haben, beantworte ich Sie gerne. Ich bin allerdings vom 29.03. bis zum 12.04. in Urlaub. Mit freundlichen Grüßen Folgende vergleichende Aufstellung lag dem Schreiben bei: Kosten AWO Caritas ASB Stadt Miete * Personal Personalnebenkosten Supervision/Fortbildung. Honorarkosten Reinigung Hausmeister/Zivi Ergänzungskräfte Sachaufwendungen Stadt - / Stadt 16.000 20.000 - Stadt 90.000 1.500 1.000 12.000 7.000 8.000 Stadt 100.000 18.750 9.600 20.000 51.650 vorhanden vorhanden 15.750 6.000 10.000 18.000 10.000 Inventar/Ergänzung Strom/Wasser/Heizung Instandhaltung Kopierer/Porto/Telefon Versicherungen 14.000 15.000 13.000 Wachdienst Unvorhergesehenes Verwaltungskostenumlag e Einnahmen 4.800 5.000 - Eigenanteil 15.000 aus Kiosk - Stadt Stadt 2.000 Versicherg./Steuer n Stadt 6.575 ?? aus Speisen und Getränken ev. Zuschuss Bistum gebäude- u. veranstaltungsabhängig ? ? ? - 11.300 4.500 8.000 3.500 - 5 % der Betriebskosten Die Miete würde aus dem Budget des Jugendamtes an den Eigenbetrieb Immobilien gezahlt werden: Nach dem innerstädtischen Vermieter-/Mietermodell entstünden bei Baukosten von 920.000 € und einem kalkulierten Zuschuss von 400.000 € = 51.650 € Miete (einschl. Gebäudeversicherung). Der Eigenbetrieb kalkuliert bei dem geplanten Gebäude folgende Unterhaltungskosten: Reinigung Hausmeister Heizung Strom Wasser Abwasser Pflege Außenanlagen 6.000 € bei Fremdreinigung 10.000 € bei Poollösung 2.000 € 4.000 € 600 € 350 € 1.000 € -2- Um einer besseren Vergleichbarkeit willen schlage ich vor, dass die Stadt Erftstadt die Miete übernimmt und dem Träger eine Jahrespauschale in Höhe von 8.000 € zahlt zur Bestreitung der Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Abwasser und Pflege der Außenanlagen. Diese Pauschale wird jährlich überprüft und ggfls. angepasst. Ende des Schreibens Mit Datum vom 27.04.2007 reicht die Arbeiterwohlfahrt das der Anlage beigefügte Konzept nach. Der ASB konkretisiert mit Datum vom 09.05.2007 seine Kostenangaben. Unterlagen des Caritas-Verbandes liegen ausreichend vor. Ergänzende Schreiben gibt es keine. Die geringfügig geänderten Kostenangaben führen zu folgender neuen vergleichenden Tabelle: Kosten AWO Miete * Personal Personalnebenkosten Supervision/Fortbildung. Honorarkosten Reinigung Hausmeister/Zivi Ergänzungskräfte Sachaufwendungen Inventar/Ergänzung Strom/Wasser/Heizung Instandhaltung Kopierer/Porto/Telefon Versicherungen Stadt Stadt Stadt 16.000 20.000 in Reinigung enthalten 18.000 Wach-Schließdienst Unvorhergesehenes Verwaltungskostenumlag e Einnahmen Eigenanteil 10.000 Stadt 6.000 4.800 3.000 4.500 10.000 aus Kiosk - Caritas Stadt 90.000 1.500 1.000 12.000 7.000 8.000 10.000 Stadt Stadt 2.000 Versicherg./Steuer n Stadt 6.575 ?? aus Speisen und Getränken ev. Zuschuss Bistum ASB Stadt Stadt 100.000 18.750 9.600 20.000 51.650 vorhanden vorhanden 15.750 6.000 10.000 15.000 8.000 Stadt 5.500 11.300 4.500 8.000 - 3.500 - ?? aus Getränken 5 % der Betriebskosten Die Verwaltung stellt nochmals dar, dass eine gemeinsame städtische und freie Trägerschaft bevorzugt wird. Selbstverständlich ist auch eine rein städtische Trägerschaft möglich. Die Träger stehen bei der Sitzung für Fragen zur Verfügung. I.V. (Erner) -3-