Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
25.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu A 514/2006
14.08.2008
Aufgrund des Antrages 514/2206 hatte ich im Hauptausschuss am 12.12.2006 über
die Situation des Postversandes bei der Stadt Erftstadt berichtet und zugesagt, nach
Öffnung des Postmonopols den Markt weiter zu beobachten und dem Ausschuss
zusammenfassend zu berichten.
Massensendungen wie Abgabenbescheide, Wahlbenachrichtigungen etc. werden vom
Rechenzentrum ausgedruckt, in deren Poststraße versandfertig aufgearbeitet und
unmittelbar bei dem Postzentrum eingeliefert. Durch diese Vorgehensweise werden
Mengenrabatte genutzt und es wird sichergestellt, dass die meist termingebundenen
Bescheide schnellstmöglich, ohne Zwischenstation in Erftstadt, beim Adressaten
zugestellt werden.
Ausgehende sonstige Post der Verwaltungsdienststellen wird im Laufe des Tages
eingesammelt und in der Poststelle des Rathauses Liblar frankiert und dem Postamt
so übergeben, dass grundsätzlich eine Zustellung der Postsendung am nächsten Tag
erfolgt.
Dies ist ein Qualitätsmerkmal, auf das ich im Sinne der Bürgerfreundlichkeit
allergrößten Wert lege.
Im Zusammenhang mit der Einführung der "Neuen Steuerungselemente" (NSM) habe
ich mich - im Gegensatz zu vielen anderen Verwaltungen- entschieden, auch im
Bereich der Portokosten den alten Sammelnachweis (zentrale Bewirtschaftung der
Kosten) aufzugeben und die Portokosten ebenfalls zu budgetieren.
Diese organisatorische Maßnahme hat insgesamt zu Sachkosteneinsparungen
geführt, da das Kostenbewusstsein bei der Versendung der Post seitdem unmittelbar
bei den Budgetverantwortlichen liegt. Von dieser Budgetierung beabsichtige ich, auch
in Absprache mit den Budgetverantwortlichen, nicht abzurücken.
Die Budgetierung hat im Arbeitsablauf in der Poststelle allerdings dazu geführt, dass
bei der Frankierung der Post ein System Anwendung finden muss, welches bei der
Frankierung die Zuordnung maschinell auf rund 50 verschiedene Kostenstellen
ermöglicht. Dies erfolgt mit einer speziellen Frankiermaschine (Franco-Typ-Postalia)
Die so frankierte Post wird bei der Deutschen Post AG eingeliefert und über die
Deutsche Post bundesweit zugestellt.
Der Einlieferungsdienst beim Postamt in Liblar wird durch meinen haustechnischen
Dienst durchgeführt wodurch sichergestellt ist, dass die Post rechtzeitig (wie oben
erwähnt) für die Zustellung am nächsten Werktag im Postverteilungszentrum in
Frechen vorliegt.
Aufgrund der vermehrt zunehmenden anderen Formen von
Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere der ständig zunehmenden Nutzung des
Mailverkehres, haben sich die Portokosten sowie die Anzahl der täglich verschickten
Briefe in der Vergangenheit erheblich reduziert.
Darüber hinaus konnten in der laufenden Zusammenarbeit mit der Post günstigere
Konditionen und Einsparungen erzielt werden.
T6930.doc
Die Portokosten der Verwaltung, die über Postalia abgerechnet wurden, beliefen sich
auf 74.567 € in 2005, auf 66.572 € in 2006, auf 68.402 € in 2007 und auf 32.094 € im
ersten Halbjahr 2008.
Daneben nutze ich auch die Dienste eines privaten und lizensierten Zustelldienstes für
Post innerhalb Erftstadts. Diese Dienste werden insbesondere vom Ratsbüro für die
Versendung der Rats- und Ausschussunterlagen, dem Schulverwaltungsamt (z.B. bei
der Verschickung von Einladungen), dem Bürgermeister und von mir genutzt. Dieser
Zustelldienst steht aber grundsätzlich auch allen anderen Organisationseinheiten zur
Verfügung.
Aufgrund der im Zusammenhang mit der Budgetierung zuvor erläuterten Zuordnung
von Portokosten auf einzelne Kostenstellen ist diese Versendeform allerdings nur in
den Bereichen wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll, wo größere Briefmengen
innerhalb von Erftstadt am selben Tag und aus der selben Kostenstelle zu verschicken
sind; da jeweils separate Übergabelisten, Kontrollfunktionen und Überweisungen durch
die jeweiligen Nutzer zu fertigen sind,
Mit dieser Kombination aus Nutzung der Deutschen Post sowie Teilzustellungen
innerhalb von Erftstadt durch einen lizensierten Zustelldienst erfolgt der Postversand
sehr wirtschaftlich.
Sofern gewünscht, bin ich gerne bereit, Ihnen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
ergänzend die genauen Konditionen mitzuteilen.
Bei der Beauftragung von Postdienstleistern sind neben der Wirtschaftlichkeitsfrage
auch die Erfüllung von Qualitätskriterien und Qualitätszielen wie z.B. Lieferzeitpunkt
und Laufzeitvorgaben, konkrete Reaktions- und Beseitigungsverhalten bei
Nichtzustellbarkeit, Konzept für die Bearbeitung von Versandspitzen etc. von tragender
und entscheidungsrelevanter Bedeutung.
Nach Rücksprache mit den Mitarbeitern meiner Poststelle aber auch aus meiner
eigenen dienstlichen Erfahrung heraus, hat sich das v.g. System sehr bewährt, die
Post wird grundsätzlich termingerecht zugestellt, nichtzustellbare Briefe erhalte ich
zurück, nennenswerte Beschwerden liegen mir nicht vor.
Ich beabsichtige daher zur Zeit sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als auch unter
Beachtung der Sicherstellung von Qualitätskriterien nicht, das System des
Postversandes zu verändern.
Ich glaube auch nicht, dass der Marktbereinigungsprozess im Bereich der
Postdienstleister bereits abgeschlossen ist, wie die Insolvenz eines vermeintlich
großen Anbieters in der jüngsten Vergangenheit gezeigt hat.
Zum 01.01.2008 ist die Exklusivlizenz der Deutschen Post AG auch für Briefe unter 50
Gramm entfallen mit der Folge, dass diese Postdienstleistungen grundsätzlich
auszuschreiben sind, allerdings nur bei Neuvergabe und nicht bei Beibehaltung des
bestehenden Systems.
Diese Rechtsauffassung wurde in einem Symposium des Bundesverbandes Deutscher
Postdienstleister e.V. in Düsseldorf, an dem auch eine Kollegin meiner
Beschaffungsstelle teilgenommen hat, auf Nachfrage einer Vielzahl von kommunalen
Teilnehmern, ausdrücklich bestätigt.
Sofern die Postversendung allerdings anderweitig angedacht wird, ist aufgrund des
Auftragsvolumens eine öffentliche Ausschreibung erforderlich.
Aufgrund der noch neuen Rechtslage wäre eine externe Begleitung beim
Ausschreibungsverfahren zwingend erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die
rechtlich zulässige Gewichtung der sogenannten weichen Auswahlkriterien
(Qualitätsstandard).
Erinnern möchte ich jedoch daran, dass ich bereits im Jahre 2003 versucht habe,
zwecks Kosteneinsparung im Bereich des Ratsbüros durch einen anderen privaten
Zusteller die Post innerhalb von Erftstadt austragen zulassen; diesen Versuch nach
kurzer Zeit wegen Unzuverlässigkeit des Zustelldienstes allerdings wieder eingestellt
habe.
Unter Berücksichtigung meiner Ausführungen erwarte ich in der Gesamtbetrachtung
keine Verbesserung bei einer Ausschreibung und rate daher von einer Änderung des
Postversandes zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab.
In Vertretung
(Erner)