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Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Visteonstraße", Stadtteil Sindorf hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Visteonstraße", Stadtteil Sindorf
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Visteonstraße", Stadtteil Sindorf
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung TOP Az.: Di/55. Änd. FNP Drs.-Nr.: 52.07 Datum : 20.02.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 27.03.2007 Stadtrat X Bemerkungen 24.04.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Visteonstraße", Stadtteil Sindorf hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 3500 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: 1.610.4145 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung gem.§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. 2. Den Entwurf der 55. Flächennutzungsplanänderung „Visteonstraße“ im Stadtteil Sindorf einschließlich des Erläuterungsberichtes. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 3500 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 3500 € Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 52.07 Seite 2 Begründung: Das ca. 7000 m² große Plangebiet befindet sich im Gewerbegebiet Europarc und wird begrenzt: im Norden durch die Grundstücksgrenze eines Discountmarktes im Osten durch die Grundstücksgrenze zum " Saunahof Hahn " im Westen durch die Visteonstraße im Süden durch die Johannes – Kepler - Straße Die Lage des Plangebietes und die genaue Abgrenzung sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel und Zweck der FNP - Änderung Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (17. Änderung) dargestellten "Sonderbaufläche – Widmung Ladengebiet “ zu ändern in: " Gewerbliche Baufläche “. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: PA 30.05.2006 Rat 20.06.2006 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 06.09.2006 – einschl. 06.10.2006 Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 06.09.2006 – einschl. 06.10.2006 Anlagen Anlage 1:Übersichtsplan, Darstellung der Änderung Anlage 2:Stellungnahmen TöB Anlage 3:Anregungen der Bürgerinnen/Bürger Anlage 4: Erläuterungen zur Planaufstellung Beschlussvorlage 52.07 Seite 3