Daten
Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
TOP
Az.: Di/55. Änd. FNP
Drs.-Nr.: 52.07
Datum : 20.02.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
27.03.2007
Stadtrat
X
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Visteonstraße", Stadtteil Sindorf
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 3500 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 1.610.4145
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
1.
Die während der frühzeitigen Beteiligung gem.§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen
Anregungen der Öffentlichkeit, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen.
2.
Den Entwurf der 55. Flächennutzungsplanänderung „Visteonstraße“ im Stadtteil Sindorf
einschließlich des Erläuterungsberichtes. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung
gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu
machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht
werden können.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
3500 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
3500 €
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 52.07
Seite 2
Begründung:
Das ca. 7000 m² große Plangebiet befindet sich im Gewerbegebiet Europarc und wird begrenzt:
im Norden durch die Grundstücksgrenze eines Discountmarktes
im Osten durch die Grundstücksgrenze zum " Saunahof Hahn "
im Westen durch die Visteonstraße
im Süden durch die Johannes – Kepler - Straße
Die Lage des Plangebietes und die genaue Abgrenzung sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der FNP - Änderung
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist
beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (17. Änderung) dargestellten
"Sonderbaufläche – Widmung Ladengebiet “ zu ändern in: " Gewerbliche Baufläche “.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: PA 30.05.2006 Rat 20.06.2006
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 06.09.2006 – einschl. 06.10.2006
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 06.09.2006 – einschl. 06.10.2006
Anlagen
Anlage 1:Übersichtsplan, Darstellung der Änderung
Anlage 2:Stellungnahmen TöB
Anlage 3:Anregungen der Bürgerinnen/Bürger
Anlage 4: Erläuterungen zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 52.07
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