Daten
Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 - Erläuterungen zur Planaufstellung
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I
RECHTSGRUNDLAGEN
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S.
2414) Zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.6.2005 (BGBl. I S. 1818) m.W.v. 1.7.2005
II
GELTUNGSBEREICH UND PLANUNGSRECHT
1.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das ca. 7000 qm große Plangebiet befindet sich im Gewerbegebiet Europarc und wird begrenzt:
-
im Norden durch die Grundstücksgrenze eines Discountmarktes
im Osten durch die Grundstücksgrenze zum " Saunahof Hahn "
im Westen durch die Visteonstraße
im Süden durch die Johannes – Kepler - Straße
Die Lage des Plangebietes und die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
2.
Übergeordnete Planungen, Planungsrecht
Im Gebietsentwicklungsplan ist das Plangebiet als „GIB“ (Bereiche für gewerbliche und industrielle
Nutzungen) dargestellt. In der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen ist die Fläche
als Sonderbaufläche mit der Widmung „Ladengebiet“ dargestellt. Die 17. Änderung des FNP ist seit dem
10.08.2000 rechtskräftig.
Im Rahmen einer Anfrage bei der Bezirksregierung Köln wurde die Vereinbarkeit der Planung mit den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung geprüft (§ 32 Landesplanungsgesetz NRW). Im Schreiben
vom 09.11.2006 wurde seitens der Bezirksregierung Köln bestätigt, dass die o.g.
Flächennutzungsplanänderung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist.
III
PLANUNGSANLASS/ZIELE UND ZWECKE DER 55. ÄNDERUNG
1.
Anlass, Ziel und Zweck des Änderung des Flächennutzungsplanes
Planungsanlass für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Änderung des Bebauungsplanes
SI 231A/4. Änderung „Hahner Äcker Ost“, Stadtteil Sindorf. Es wird für einen Teilbereich der
Bebauungsplanänderung die SO-Fläche in gewerbliche Baufläche geändert. Die B - Planänderung wird im
Parallelverfahren durchgeführt.
2.
Zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplanes
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist
beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (hier: 17. Änderung)
dargestellten „Sonderbaufläche mit der Widmung Ladengebiet“ zu ändern in: „gewerbliche Baufläche“.
3.
Belange von Natur und Landschaft
Nach § 1 (5) Nr. 7 BauGB sind gem. § 1 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen u. a. die Belange
des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege insbesondere des Naturhaushaltes,
des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen. Gemäß dem
Landschaftsgesetz in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz sind zu Bauleitplänen
landschaftspflegerische Fachbeiträge zu erstellen.
Für den Bereich des Bebauungsplanes SI 231A wurde seinerzeit ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag
erstellt. Die für den Eingriff erforderlichen Ausgleichspflanzungen wurden planungsrechtlich gesichert.
Anlage 4 - Erläuterungen zur Planaufstellung
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Da für die 55. Änderung des FNP und der parallel betriebenen 4. Änderung des Bebauungsplanes SI 231A
für diesen Bereich keine zusätzlichen versiegelten Flächen geplant sind, ist aus landschaftspflegerischer
Sicht keine zusätzliche Überprüfung erforderlich.
Seit dem 20.07.2004 ist zu neu begonnenen Bauleitplanverfahren ein Umweltbericht zu erstellen (§ 2 (2a)
BauGB). Der Umweltbericht als zentraler Bestandteil der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der
Begründung dar.
Ausführliche Angaben zu den Umweltauswirkungen können dem Umweltbericht zu der 4. Änderung des
Bebauungsplanes SI 231 A „Hahner Äcker Ost“, Stadtteil Sindorf entnommen werden. Der Geltungsbereich
der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt nur einen kleinen Teilbereich der 4. Änderung des
Bebauungsplanes 231 A dar.
Da in diesen Bauleitplanverfahren keine negativen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind, werden keine
zusätzlichen umweltrelevanten Gutachten erforderlich.
Kerpen, Februar 2007
K.H. Mayer
Amtsleiter