Daten
Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Seite 1 von 2
Anlage 2 Stellungnahmen TöB
Nr. Schreiben von/Datum-Kurzinhalt
TöB 1 Infracor / 06.09.2006
Keine Bedenken
TöB 2 Wald und Holz / 21.09.2006
Keine Bedenken
TöB 3 Neuapostolische Kirche / 07.09.2006
Keine Bedenken
TöB 4 Wehrbereichsverwaltung / 08.09.2006
Grundsätzlich keine Bedenken
Sollten untergeordnete Gebäudeteile oder Aufbauten wie
Antennenanlagen geplant werden, die eine Höhe von 20m
über Grund übersteigen, ist eine erneute Abstimmung mit
der militärischen Luftfahrtbehörde durchzuführen. Darüber
hinaus bestehen gegen die Planung keine Bedenken.
TöB 5 Erftverband / 15.09.2006
Keine Bedenken
TöB 6 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice/
13.09.2006
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine RWEHochspannungsleitungen. Planungen liegen für diesen
Bereich aus heutiger Sicht nicht vor.
TöB 7 Straßen NRW – Niederlassung Köln / 27.09.2006
Die Planung liegt innerhalb der Anbauverbotszone der BAB
4 gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz. Es bestehen
folgende Bedenken:
Für die Anschlussstelle Kerpen ist ein Gutachten über die
verkehrlichen Auswirkungen mit einem Prognosehorizont
für das Jahr 2020 zu erstellen und ein
Leistungsfähigkeitsnachweis zu erstellen. Sollte ein Umbau
der Anschlussstelle notwendig werden, so geht der Umbau
zu Lasten der Stadt Kerpen.
Vorschlag der Verwaltung
entfällt
entfällt
entfällt
Sollten entsprechende Anlagen geplant werden,
erfolgt im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens eine Beteiligung
der militärischen Luftfahrtbehörde. Ein
entsprechender Hinweis wird in die textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes
aufgenommen.
entfällt
entfällt
Das ist nicht Gegenstand des FNPÄnderungsverfahrens.
Unzulässig in der 40m Anbauverbotszone sind Anlagen
und Einrichtungen, die für die rechtliche oder gewerbliche
Nutzung der Hochbauten erforderlich sind (z.B.
Pflichtstellplätze, Feuerwehrumfahrten, Lagerflächen o.ä.)
Der Bebauungsplan SI 231A/4. Änderung
enthält entsprechende Hinweise und textliche
Festsetzungen.
Darüber hinaus können im Einzelnen weitere Belange der
Bundesautobahn betroffen sein, z.B. Auswirkungen auf
Böschungen und Entwässerungseinrichtungen.
Entsprechende Planungen sind zeitgerecht zur
Abstimmung und Genehmigung vorzulegen.
Das ist nicht Gegenstand des FNPÄnderungsverfahrens.
Auf die Beachtung der " Allgemeinen Forderungen " wird
hingewiesen.
TöB 8 Amt für Agrarordnung Euskirchen / 27.09.2006
Keine Anregungen
Planungen sind in de3m Bereich nicht vorgesehen.
TöB 9 IHK Köln / 28.09.2006
Keine Bedenken
TöB 10 StUaK / 28.09.2006
Es wird angeregt unter dem Punkt Abschnitt A,
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN zu Nr. 1.1
der textliche Festsetzungen beim ersten Gliederungspunkt
" gewerbliche Betriebe und Anlagen der Abstandsklassen "
das Wort gewerbliche zu streichen.
Begründung: Der Abstandserlass klassifiziert die Betriebe
und Anlagen ausschließlich nach ihrem potentiellen
Immissionsverhalten und unterscheidet dabei nicht in
öffentliche oder gewerbliche Betriebe.
TöB 11 Straßen NRW – Niederlassung Euskirchen /
29.09.2006
Es bestehen keine Bedenken. Eventuell notwendige
Lärmschutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm der L
122 gehen zu Lasten der Stadt Kerpen.
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig,
als maximale Höhe der Werbeanlagen ist die
Das ist nicht Gegenstand des FNPÄnderungsverfahrens.
entfällt
entfällt
Das ist nicht Gegenstand des FNPÄnderungsverfahrens.
Es sind keine Lärmschutzmaßnahmen
erforderlich.
Das ist nicht Gegenstand des FNP-
Seite 2 von 2
Anlage 2 Stellungnahmen TöB
Gebäudeoberkante maßgeblich.
TöB 12 Bergamt Düren / 05.10.2006
Keine Bedenken
TöB 13 RWE Power AG Zentrale/ 04.10.2006
Es wird darauf hingewiesen, dass in Teilbereichen des
Plangebietes humose Böden ausgewiesen sind. Diese
Flächen sind im Bebauungsplan zu kennzeichnen. Es sind
die Bauvorschriften der DIN 1054 sowie die DIN 18196 zu
beachten.
Änderungsverfahrens.
entfällt
Das ist nicht Gegenstand des FNPÄnderungsverfahrens.
Die betreffenden Flächen sind im
Bebauungsplan SI 231A/4. Änderung
gekennzeichnet. Ein entsprechender Hinweis zu
den Bauvorschriften erfolgt in dem Textteil des
Bebauungsplanes.
Anlage 3 – Stellungnahmen Bürgerinnen/Bürger
Stellungnahmen von Bürgerinnen/Bürgern liegen nicht vor.