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Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB, Stellungnahmen Bürgerinnen/Bürger)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB, Stellungnahmen Bürgerinnen/Bürger) Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB, Stellungnahmen Bürgerinnen/Bürger)

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Inhalt der Datei

Seite 1 von 2 Anlage 2 Stellungnahmen TöB Nr. Schreiben von/Datum-Kurzinhalt TöB 1 Infracor / 06.09.2006 Keine Bedenken TöB 2 Wald und Holz / 21.09.2006 Keine Bedenken TöB 3 Neuapostolische Kirche / 07.09.2006 Keine Bedenken TöB 4 Wehrbereichsverwaltung / 08.09.2006 Grundsätzlich keine Bedenken Sollten untergeordnete Gebäudeteile oder Aufbauten wie Antennenanlagen geplant werden, die eine Höhe von 20m über Grund übersteigen, ist eine erneute Abstimmung mit der militärischen Luftfahrtbehörde durchzuführen. Darüber hinaus bestehen gegen die Planung keine Bedenken. TöB 5 Erftverband / 15.09.2006 Keine Bedenken TöB 6 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice/ 13.09.2006 Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine RWEHochspannungsleitungen. Planungen liegen für diesen Bereich aus heutiger Sicht nicht vor. TöB 7 Straßen NRW – Niederlassung Köln / 27.09.2006 Die Planung liegt innerhalb der Anbauverbotszone der BAB 4 gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz. Es bestehen folgende Bedenken: Für die Anschlussstelle Kerpen ist ein Gutachten über die verkehrlichen Auswirkungen mit einem Prognosehorizont für das Jahr 2020 zu erstellen und ein Leistungsfähigkeitsnachweis zu erstellen. Sollte ein Umbau der Anschlussstelle notwendig werden, so geht der Umbau zu Lasten der Stadt Kerpen. Vorschlag der Verwaltung entfällt entfällt entfällt Sollten entsprechende Anlagen geplant werden, erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Beteiligung der militärischen Luftfahrtbehörde. Ein entsprechender Hinweis wird in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. entfällt entfällt Das ist nicht Gegenstand des FNPÄnderungsverfahrens. Unzulässig in der 40m Anbauverbotszone sind Anlagen und Einrichtungen, die für die rechtliche oder gewerbliche Nutzung der Hochbauten erforderlich sind (z.B. Pflichtstellplätze, Feuerwehrumfahrten, Lagerflächen o.ä.) Der Bebauungsplan SI 231A/4. Änderung enthält entsprechende Hinweise und textliche Festsetzungen. Darüber hinaus können im Einzelnen weitere Belange der Bundesautobahn betroffen sein, z.B. Auswirkungen auf Böschungen und Entwässerungseinrichtungen. Entsprechende Planungen sind zeitgerecht zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen. Das ist nicht Gegenstand des FNPÄnderungsverfahrens. Auf die Beachtung der " Allgemeinen Forderungen " wird hingewiesen. TöB 8 Amt für Agrarordnung Euskirchen / 27.09.2006 Keine Anregungen Planungen sind in de3m Bereich nicht vorgesehen. TöB 9 IHK Köln / 28.09.2006 Keine Bedenken TöB 10 StUaK / 28.09.2006 Es wird angeregt unter dem Punkt Abschnitt A, PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN zu Nr. 1.1 der textliche Festsetzungen beim ersten Gliederungspunkt " gewerbliche Betriebe und Anlagen der Abstandsklassen " das Wort gewerbliche zu streichen. Begründung: Der Abstandserlass klassifiziert die Betriebe und Anlagen ausschließlich nach ihrem potentiellen Immissionsverhalten und unterscheidet dabei nicht in öffentliche oder gewerbliche Betriebe. TöB 11 Straßen NRW – Niederlassung Euskirchen / 29.09.2006 Es bestehen keine Bedenken. Eventuell notwendige Lärmschutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm der L 122 gehen zu Lasten der Stadt Kerpen. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig, als maximale Höhe der Werbeanlagen ist die Das ist nicht Gegenstand des FNPÄnderungsverfahrens. entfällt entfällt Das ist nicht Gegenstand des FNPÄnderungsverfahrens. Es sind keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Das ist nicht Gegenstand des FNP- Seite 2 von 2 Anlage 2 Stellungnahmen TöB Gebäudeoberkante maßgeblich. TöB 12 Bergamt Düren / 05.10.2006 Keine Bedenken TöB 13 RWE Power AG Zentrale/ 04.10.2006 Es wird darauf hingewiesen, dass in Teilbereichen des Plangebietes humose Böden ausgewiesen sind. Diese Flächen sind im Bebauungsplan zu kennzeichnen. Es sind die Bauvorschriften der DIN 1054 sowie die DIN 18196 zu beachten. Änderungsverfahrens. entfällt Das ist nicht Gegenstand des FNPÄnderungsverfahrens. Die betreffenden Flächen sind im Bebauungsplan SI 231A/4. Änderung gekennzeichnet. Ein entsprechender Hinweis zu den Bauvorschriften erfolgt in dem Textteil des Bebauungsplanes. Anlage 3 – Stellungnahmen Bürgerinnen/Bürger Stellungnahmen von Bürgerinnen/Bürgern liegen nicht vor.