Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 237/2007
Az.: 63-3135/002-Kir.
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 30.04.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
05.06.2007
Bemerkungen
Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt
Kath. Pfarrkirche "St. Josef", Erftstadt-Köttingen, Otto-Hue-Straße 2
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30.04.2007
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung der Pfarrkirche "St. Josef", OttoHue-Straße 2, gemäß hier vorliegendem Antrag des Rhein. Amtes für Denkmalpflege in der Gemarkung Liblar, Flur 16, Flurstück 845 in Erftstadt-Köttingen.
Denkmalbeschreibung:
Die Saalkirche aus Backstein liegt in leicht verschobener Nord-Südausrichtung an der Nordostseite des Kirchplatzes. Über einen Zwischentrakt ist das Pfarrhaus südlich angebunden. Vor dem
die Breite des Saales einnehmenden, satteldachgedeckten, querrechteckigen Westturm liegt
eingezogen und ebenfalls satteldachgedeckt eine Vorhalle von geringer Tiefe, an die ein zur
Platzseite übergreifender Anbau anschließt. Der Saal wird durch rundbogige Fenster belichtet und
schließt mit einem eingezogenen Fünfachtelchor ab.
Der zum Platz gewandte Eingang mit weitausgreifendem Vordach entstammt der jüngeren
Vergangenheit. Durch die Folge hoher gestaffelter Satteldächer wirkt die aufsteigende Silhouette
des Kirchenbaues sehr geschlossen und breit gelagert fügt er sich gut in die Gesamtheit der
Siedlung ein.
Die Ausstattung wurde nach dem II. Weltkrieg neu angeschafft, bemerkenswert ein Gedenkfenster
mit Kreuzigung, signiert "P. Lottner" Düsseldorf.
Begründung des Denkmalwertes:
Der Bau der Siedlung hat die Struktur, den Ortsgrundriss und die Größe des heutigen Stadtteils
Köttingen maßgeblich bestimmt, wobei der Kirchplatz mit Kirche, Pfarrhaus, Schule und Konsum
als Einrichtungen des geistigen und öffentlichen Lebens das auch heute noch anschaulich
erhaltene, weitgehend authentische Zentrum der Anlage bildet.
Die architektonische Gestaltung der Einzelobjekte ist zwar auf die Gesamtanlage bezogen, jedoch
fanden sich zusätzlich aus der Bauaufgabe heraus entwickelte, eigene Formen, die den Eigenwert
der Bauten bestimmen. Hinzu kommt der gute, weitgehend originale Zustand, der in der
städtebaulichen Zuordnung der Gebäude die ehemals vorhandene, heute kaum mehr ablesbare
bauliche Qualität der Gesamtanlage anschaulich macht.
Wenn im DSchG NW die "Bedeutung für Städte und Siedlungen" gefordert wird, ist dies im Falle
des Zentrums der ehemaligen Arbeitersiedlung Köttingen eindeutig gegeben:
Als prägende Bauten und Einrichtungen in der Mitte einer weit über die Größe des alten Ortes
hinausgehenden Kleinhaussiedlung, von der die Struktur und Entwicklung des Gesamtortes
Köttingen maßgeblich bestimmt wurde, sind sie ein Unikum im Kreisgebiet.
Aufgrund ihrer qualitätsvollen Gestaltung, die zwar auf die Gesamtheit bezogen ist, jedoch zusätzlich eigene, im Zeitstil begründete und aus der speziellen Bauaufgabe heraus entwickelte
Formen zeigt, besteht an der Erhaltung der Einzelkomponenten des Zentrums der ehemaligen
Arbeitersiedlung Köttingen als Denkmäler gemäß § 2 DSchG NW aus architektur- und sozialgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.
(Bösche)
Anlage
Formblatt
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