Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
36 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Die Installierung einer städt. „Reinigungskolonne“, urspr. anzugliedern beim
Betriebszweig „städt. Dienste“ –81-, wurde durch den Rat am 09.12.2003 per Vorlage
V7/2990 beschlossen.
Das RPA hat die Einhaltung der Bedingungen anhand der Vorgänge / Beschaffungen /
Arbeitsverträge sowie anhand der Wirtschaftspläne 2005/2006 und – vorläufiger - Bilanz
2005 untersucht und berichtet beiliegend hierzu.
Wesentliche Inhalte der Vorlage / des Beschlusses :
•
•
Testphase 3 Jahre
4 Arbeiter + ggfls. für die Stadt kostenlose Praktikanten, Arbeitgeberkosten
insgesamt 122.500,36 € p.a.
• 1 Kleinlaster, 1 Anhänger
• Lohnkostenzuschüsse
(befristet)
für
die
Wiedereingliederung
von
Sozialhilfeempfängern
• Finanzierung durch
a) Reduzierung bisheriger Vergaben an Unternehmer
b) Interne Kostenumlagen für weitere Leistungserbringungen für städtische Ämter
• dadurch Kostenneutralität der Reinigungstruppe
Die Reinigungstruppe wurde zwar örtlich / räumlich bei –81- (Betriebszweig „städt.
Dienste“) untergebracht, organisatorisch jedoch –65- zugeordnet.
Arbeitsverträge :
•
•
•
•
•
•
alle befristet bis 28.02.2007 (= Ende der Testphase für das Projekt)
alle mit 3-monatiger Probezeit
alle Lohngruppe 2 (bzw. = Entgeltgruppe 3, Stufe 1 oder 2)
Kündigung von 2 Mitarbeitern nach der Probezeit wegen schlechter Leistungen
dafür 2 Neueinstellungen
1 weitere Neueinstellung, Vorarbeiterfunktion
H
Entgegen der Planung / Vorlage sind zwischenzeitlich 5 Mitarbeiter eingestellt. Nach
Aussage –65- soll - nach derzeit laufender Kündigung eines weiteren Arbeiters - eine
Nachbesetzung des 5. Arbeiters jedoch vorläufig nicht erfolgen, so dass die
Personalkosten für künftig 4 Mitarbeiter zu berechnen sein werden.
Dennoch wird der diesbezügliche Aufwand ab 2006 bei insgesamt ca. 150.000 €
(einschl. Anteil Verwaltungskraft) liegen, da nicht davon auszugehen ist, dass, wie in
2005, wegen Kündigungen Leerzeiträume entstehen.
Stellungnahme Eigenbetrieb :
„Im Jahr 2005 wurde deutlich, dass von den vier eingestellten Mitarbeitern leider bei dreien die
Leistungsfähigkeit soweit abfiel, dass nur durch eine Neueinstellung die geforderte Arbeit zu
bewältigen war. Zwischenzeitlich mussten jedoch die betreffenden Arbeiter unsere
Reinigungskolonne verlassen.
Durch die Nachbesetzungen konnte das Leistungsniveau erfreulicher Weise wieder soweit
gesteigert werden, dass die fünfte Stelle zumindest derzeit unbesetzt bleiben kann.
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Die Personalkosten werden sich voraussichtlich 2006 nicht wesentlich verändern.
Personalkostenzuschüsse Dritter sind in diesem Jahr nur in Höhe von ca. 2000,00 € zu
erwarten.“
Wesentliche Beschaffungen :
•
•
•
•
2 gebrauchte Kleinlaster für
a) 17.800,20 € (04.02.04)
b) 14.732,00 € (01.10.04)
1 Anhänger für
2 Plangestelle für Pritschenaufbauten
Mietwagen v. 08.09. – 09.10.04
32.532,20 €
1.498,99 €
2.784,-- €
1.620,52 €
Die weiteren Beschaffungen betreffen i.d.R. Arbeitsmittel aus Baumärkten sowie
Arbeitskleidung, Benzinkosten usw. und belaufen sich i.d.R jeweils unter 500 €. Sie sind
im Wirtschaftsplan / Ergebnis 2005 deklariert.
H
Die Rechnung für die Plangestelle i.H.v. 2.784,- € wurde dem RPA im Rahmen der
VISA-Kontrolle nicht vorgelegt.
Stellungnahme Eigenbetrieb :
„Bezüglich der Plangestelle ist leider versäumt worden, die Rechnung der Fa. W. vom 11.1.2006
dem RPA zur VISA- Kontrolle vorzulegen. Dies wird selbstverständlich unverzüglich nachgeholt.
Der Auftrag vom 01.12.2004 lag dem RPA zur Prüfung vor, ebenso der Vorgang bezüglich der
erforderlichen Angebote und Preisvergleiche.“
H
Lt. Beschlussvorlage war 1 Fahrzeug vorgesehen, lt. Anlage zur Vorlage waren hierfür
36.000 € eingeplant. Der Kaufpreis für 2 gebrauchte Fahrzeuge übersteigt diesen
Planansatz zwar nicht, jedoch sind doppelte Unterhalts-/Reparaturkosten zu
berücksichtigen.
Stellungnahme Eigenbetrieb :
„Der Ankauf von zwei Gebrauchtwagen war erforderlich, um die Mitarbeiter effektiv einsetzen
zu können. Es ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Betriebskosten durch den
wirtschaftlicheren Einsatz des Personals mehr als aufgefangen werden.
Gleichfalls ist zu berücksichtigen, dass die Bereitstellung einer Kehrmaschine durch eine
Werbefirma leider wegen mangelnder Werbeaufträge nicht zustande gekommen ist. Die hierfür
aufzuwendenden Betriebkosten des Eigenbetriebes entfallen somit.“
B1
Im Februar 2004 wurde von -65- vorab das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen BM –
2121 zum Preis von 2.100,00 € gekauft. Verkäufer war das Schulverwaltungsamt.
Im November 2004 wurde dieses Fahrzeug für 100,00 € an einen Mitarbeiter der
Reinigungskolonne weiterverkauft.
Aus den Unterlagen geht lediglich hervor, dass das Fahrzeug defekt war. Feststellung
des Fahrzeugswertes und die Entscheidung, an wen veräußert wird, sind nicht
dokumentiert.
Das RPA bittet hierzu um Stellungnahme.
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
An dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass bei Veräußerungen unabhängig vom
Verkaufspreis das RPA grundsätzlich zu beteiligen ist ; dies ist hier nicht erfolgt.
Stellungnahme Eigenbetrieb :
„Im August 2004 wurde seitens der Feuerwehr/Werkstatt festgestellt, dass der Ford Transit mit
dem amtlichen Kennzeichen BM-2121 nur mit erheblichen finanziellen Aufwand wieder
fahrbereit gemacht werden könnte. Dem Eigenbetrieb wurde nahe gelegt, den Wagen aufgrund
seines Alters und seines schlechten Zustandes still zu legen.
Herr A. bekundete sein Interesse an dem Fahrzeug, um es mit Ersatzteilen, die er in Russland
beschaffen wollte, zu reparieren.
Nach fernmündlich eingeholten Erkundigungen war es fraglich, bei einem Schrotthändler noch
einen Erlös für das Fahrzeug zu erzielen. Der entsprechende Schrottpreis wäre in jedem Fall
geringer ausgefallen, als der mit Herrn A. vereinbarte Verkaufspreis.
Bis zum heutigen Zeitpunkt ist das Fahrzeug nicht fahrbereit, da unter anderem die
Benzinpumpe usw. defekt ist. Leider wurde damals aus Unkenntnis versäumt, das RP
ordnungsgemäß zu informieren.
Die Werkstatt der Feuerwehr hat mir bestätigt, dass eine Reparatur unseres Fahrzeuges (amtl.
Kennzeichen BM-2121) im August 2004 aufgrund seines Gesamtzustandes wirtschaftlich nicht
mehr vertretbar war.“
H
Die Inanspruchnahme eines Mietwagens hat Kosten von zusätzlich 1.620 € verursacht.
Die Verleihdauer hat sich zeitweise mit dem eigenen Fahrzeugbestand überschnitten.
Stellungnahme Eigenbetrieb :
„Die Inanspruchnahme des Mietfahrzeuges der Firma F. Autovermietung hat sich deshalb mit
dem eigenen Fahrzeugbestand überschnitten, da der defekte Ford-Transit (BM-2121) nicht
eingesetzt werden konnte und gleichzeitig die entgültige Stillegung noch nicht feststand bzw.
vollzogen war.. Das neue Fahrzeug war ebenfalls noch nicht angeschafft worden, da es
aufgrund von nötigen Preisvergleichen zu einer notwendigen, zeitlichen Verzögerung kam.
Um den täglichen Ablauf der Stadtreinigung jedoch auch weiterhin gewährleisten zu können,
musste zwangsläufig ein Leihwagen bis zur Zulassung des Ersatzfahrzeuges angemietet werden.
Bei Abholung des zweiten gebrauchten Transporters, ist das Mietfahrzeug wieder abgegeben
worden.“
Nachfolgend eine tabellarische Gegenüberstellung von Aufwand für die
Reinigungstruppe zu deren Ertrag
• Parameter waren die in V 7/2990 deklarierten Planwerte. Anhand dieser
Gliederung wurden die Bilanzwerte 2005 (zwar formal noch vorläufige, aber im
wesentlichen feststehende Werte) / Planwerte 2005 / 2006 eingearbeitet.
Wurden die Planwerte eingehalten, ist die Reinigungstruppe finanzierbar ?
• Da jedoch nicht nur die interne Kostendeckung der Reinigungstruppe relevant
ist, wurde ebenfalls der bisherige Aufwand für entsprechende
Unternehmerleistungen gegenüber gestellt
• Lohnkostenzuschüsse (sog. Eingliederungszuschüsse) wurden seitens der
Bundesagentur für Arbeit gem. den vorliegenden Bewilligungsbescheiden
jeweils für die ersten 3 Monate gewährt, ein Zuschuss steht für 2006 noch aus.
Die Zuschüsse sind auf der Aufwandsseite bei den Personalkosten abgesetzt.
Die Personalkosten für Verwaltungsmitarbeiter sind eingearbeitet
• Die über die Standardaufgaben hinausgehenden „Sonderaufträge“ sind unter
der Spalte „Bemerkungen“ angelistet ; diese Erledigungen erfolgten i.d.R. sofort
und wurden nicht gesondert den Fachbereichen in Rechnung gestellt.
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Aufwand Personalkosten / Sachkosten
Betreff
Personalkosten
Modell gem. Plan 2005
IST 2005
Plan 2006
Bemerkungen
Vorlage
V7/2990
122.500
136.040
136.283
152.971 In 2005 zeitweise 5
Mitarbeiter, sowie
zeitweise Leerzeiten weg. Kündigungen. Basis
2006 : 4 Mitarbeiter
durchgängig ( ca.
140.000 € brutto
+ Anteil Verwaltungskraft EB
Straßen 34 v.H. ca.
10.000 € brutto)
- 4.140
- 4.140
- 1.950
Lohnkostenzusch.
Bundesanstalt für
Arbeit
13.500
32.900
11.431
38.188
Abfallbeseitigung
8.000
20.571
Arbeitskleidung /
13.000
3.676
7.000
Treibstoff /Öle
3.500
3.808
4.500
Wartung / Pflege
8.400
5.933
8.400
Abschreibungen
Material-/
Betriebsaufwan
d davon :
7.750
7.700
11.500
35.900
u.a. durch
16.000 Containerkosten
Werkzeuge
Unterhaltung Kfz
Sonstiges im
4.200
Tagesbedarf
Sonst.
Betriebsaufwand
21.000
2.200
4.450
7.517
Verw.Kostenbeitrag
davon 11.000
nur für Reinigungs-
Verwalt.kostenbeitr.
truppe nicht explizit
ausgewiesen, da
nach Berechnung
im Ergebnis unter
2.000 € nettoBelastung
Zinsen
Summe
Aufwand
2.784
-
-
-
161.734
180.500
186.212
205.938
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Erträge aus Umsatz / Einsparungen von Vergaben an Unternehmer
Besteller
↓
BZ
Straßenreinigun
g
Modell
Plan 2005 IST 2005 Plan 2006 Bemerkungen
gem
Vorlage
V7/2990
51.500
44.314
37.481
33.981
Parkplätze, Laub,
Wartehallen,
35.700
Samstagreinigung
zum
35.700
35.700
Zusätzliche Arbeiten der R-
Vergleich:
ca.-Aufwand
truppe z.T. ohne gesonderte
an
Fremdunternehmer in
Rechnungsstellung :
Vorjahren
- Entsorgung Tierleichen
- Säuberung Wirtschaftswege
- Sonderreinigungen Plätze nach
Veranstaltungen
7.740
BZ Straßen
-
-
-
Begleitgrün
Zusätzliche Arbeiten der R-
Karneval,
truppe z.T. ohne gesonderte
Einzelaufträge
zum
Rechnungsstellung :
- Säuberung Begleitgrün
Vergleich:
ca.-Aufwand
- Sonderreinigungen nach
an
Karnevalszügen / Dorffesten
Fremdunternehmer in
Vorjahren
BZ Grünanlagen
13.903
66.470
56.220
71.960 erhebl. Mehraufwand
Stellungnahme –65- s. unten
Ca.350 Papierkörbe,
Sauberkeit
Spielplätze u.a.
zum
51.800
Vergleich:
ca.-Aufwand
51.800
51.800 Zusätzliche Arbeiten der Rtruppe z.T. ohne gesonderte
an
Rechnungsstellung :
- Sondereinsätze Laub und Glas
- Reparatur Bänke
- Freischneiden Bänke /
Mülleimer / Wege
Fremdunternehmer in
Vorjahren
21.961
BZ Friedhöfe
46.160
37.480
39.300
39.300
43.975 erhebl. Mehraufwand
Stellungnahme –65- s. unten
Abfallbehälter u.a.
zum
Vergleich:
ca.-Aufwand
39.300
Zusätzliche Arbeiten der R-
an
Fremdunternehmer in
truppe z.T. ohne gesonderte
Vorjahren
Rechnungsstellung :
- Säuberung Leichenhallenplätze
- Laubentfernung
- Schließdienst Toiletten
Abfallentsorgung
–70-
19.070
-
-
- s. unter BZ Straßenreinigung, dort enthalten
Straßenpapierkörbe
Zusätzliche Arbeiten der R-
Einzelaufträge
zum Vergleich:
truppe z.T. ohne gesonderte
ca.-Aufwand an
Rechnungsstellung :
Fremdunternehmer in
- Reparatur Mülleimer
Vorjahren
Ordnungsamt
–32-
7.860
10.000
19.812
15.000
Einschl. Deponiekosten
wildgekippter Müll
u.a. nach Bedarf
zum Vergleich:
ca.-Aufwand an
20.000
dito
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Fremdunternehmer in
Vorjahren
- verschiedene Arbeiten bei der
Entsorgung
Erlöse DSD
40.000
50.000
50.163
50.000 Direkteinnahme von
Containerstandplätze
„Duales System“ für die
Glasrestebereinigung
Sonstige
Leistungen
- Müllsammelaktionen
- Reinigung Schulgelände /
der Reinigungstruppe
Denkmäler / Altkleidercontainer
i.d.R. ohne
/ Pflanzkübel / Böschungen
Rechnungsstellung
- Aushilfe bei Transporten /
Entsorgung Weihnachtsbäume
/ Gehölzschnitten
Summe
Ertrag
162.034
216.944
201.156
214.916
H
Bei den Betriebszweigen Grünanlagen und Friedhöfe ist der Mehraufwand gegenüber
den Planwerten in Vorlage V7/2990 erheblich, teilweise beträgt das aktuelle Volumen
mehr als das 4-fache.
Für den Bereich Leerung Papierkörbe (ca. 350 Stück) ist im übrigen der kalkulierte
Aufwand für 2006 für die Reinigungstruppe um 20.000 € höher als bei einer
Fremdvergabe. In 2005 betrug der ist-seitige Mehraufwand 4.420 € gegenüber der
Unternehmerleistung, ähnlich verhält es sich beim kalkulierten Aufwand für 2006 bei BZ
Friedhöfe.
Dies bedarf der Erläuterung.
Stellungnahme Eigenbetrieb :
„Der Planwert für die geschätzten Erträge im Bz Grünanlagen im Jahr 2006 richtet sich
zunächst nach den zu erwartenden Gesamteinnahmen der Reinigungskolonne. Wie in der
Tabelle für das Jahr 2005 ersichtlich, wird auch in diesem Jahr der Ist-Wert erheblich geringer
ausfallen.
Für den Modellansatz wurde ein Einheitspreis der Fa. M. und W. GmbH eingesetzt. Die Fa. R.
hat an dieser Position einen erheblich höheren E-Preis. Von daher ist derzeit ein Vergleich
einzelner Aufwendungen nur sehr schwierig zu werten.
Gleichfalls ist zu berücksichtigen, dass die Mengenansätze sich in der Zwischenzeit verändert
haben. So sind derzeit auf den Friedhöfen erheblich mehr große Abfallbehälter im Einsatz als
zur Zeit der Kalkulation. Oft sind die Stückzahlen und die Häufigkeit von den nachgefragten und
geforderten Aufgaben abhängig (z.B. aufgrund eines Antrages, Anfragen aus der Bevölkerung,
usw.) .
Einige Aufgaben die nach dem Ursprungsmodell durch die Reinigungsgruppe ausgeführt werden
sollten, lassen sich nicht wie eigentlich geplant umsetzen (z.B. wegen der räumlichen
Zuordnung, etc.).
Nach den bisherigen Erfahrungen des Eigenbetriebes Straßen können die von unserer Kolonne
durchgeführten Sofortaufgaben (Zuruf) nur gegen einen erheblichen Preisaufschlag (wenn
überhaupt) durch Fremdfirmen ersetzt wenden. Leider lässt sich dieser Vorteil nicht konkret
beziffern.
Der Verwaltungsaufwand fällt mit ca. 10 % der Aufwendungen gering aus (ca. 16.000,00 € zu
170.000,00 €).
Die bisherigen wirtschaftlichen Betrachtungen haben ergeben, dass auch zukünftig mit einem
ausgeglichenen bis leicht positiven Ergebnis gerechnet werden kann.“
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
H
Bei –32- ist der Verwaltungsaufwand für die Reinigungstruppe hoch. Grund : jede –
auch kleinere – Entsorgung/Bereinigung wird als Einzelmaßnahme (separater Auftrag,
2 Arbeiter mit LKW) durchgeführt. Danach erfolgen sep. Rechnungsstellungen /
Zahlungsanweisungen.
Hier könnte mit Pauschalaufträgen und Pauschalabrechnungen effizienter gearbeitet
werden.
Stellungnahme Eigenbetrieb :
„Das Ordnungsamt legt die zu erbringenden Aufwendungen bei der Entsorgung des „wilden
Mülls“ in eigener Regie fest (z.B. Fotos der Verschmutzung, besondere Entsorgung, usw.). Auch
der Einsatz unserer Kolonne wird im einzelnen abgerufen. Die nachgefragten Leistungen sind
zweifellos berechtigt und sinnvoll. Ob in jedem Einzelfall der Aufwand gerechtfertigt ist liegt
nicht im Ermessen des Eigenbetriebes Straßen. Bei einem Pauschalauftrag können sicherlich
die reinen Verwaltungskosten (Erstellung von Einzelrechnungen, etc.) geringfügig gesenkt
werden, nicht aber das Entgelt für die durchschnittlich erbrachte Leistung vor Ort. Eine genaue
Abrechnung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen ist alleine schon wegen der geforderten
Kostentransparenz unverzichtbar. Bei einem zu geringen Pauschalkostenansatz würden z.B .die
angefallenen Personalaufwendungen einem sachfremden Aufgabengebiet zugeteilt werden. Die
wirklichen Kosten für die Beseitigung des „wilden Mülls“ blieben dann aber verborgen.
Aufgrund der unregelmäßigen, unvorhersehbaren und nicht eingrenzbaren Einsätze unserer
Reinigungskolonne ist davon auszugehen, dass eine Vergabe dieser Aufgabe zu keiner
Kosteneinsparung führen wird.
Wegen des guten Arbeitsverhältnisses zwischen dem Ordnungsamt und dem Eigenbetrieb
Straßen sehe ich bezüglich der Abwicklung des „wilden Mülls“ derzeit keine schwerwiegende
Probleme.“
Im Ergebnis :
•
Nach Gegenüberstellung Aufwand / Ertrag / Reduzierung Fremdvergaben /
erbrachte Zusatzleistungen durch die Truppe kann die Reinigungskolonne
bezüglich der eigenen Bilanzsumme aufgrund der hohen Einnahmekalkulation
als relativ kostenneutral bezeichnet werden; allerdings ist die Reinigungstruppe
nicht für alle Fachbereiche günstiger: z.B. Kleinaufträge: Reinigungskolonne : 1
Stunde für – obligatorisch – immer 2 Arbeiter einschl. Lieferwagen = 65 €. Hier
könnte - z.B. für Sonderaufträge Ordnungsamt – nachgebessert werden.
•
Die tatsächlichen Volumina in den einzelnen Fachbereichen gehen teilweise
erheblich über die Planungen hinaus. Hierzu wurde der Eigenbetrieb um
Erläuterung gebeten.
Nach dessen Ausführungen sind im Vergleich zum Ursprungsmodell veränderte
Mengen / Stückzahlen / Häufigkeiten und veränderte Preiskalkulationen für die
Abweichungen verantwortlich ; im Gegenzug sind nicht alle Kostenvorteile der
Truppe bezifferbar, s. Stellungnahme.
•
Mit Ablauf der 3-jährigen Testphase ist über einen Fortbestand und damit eine
Festanstellung der Reinigungsmitarbeiter zu entscheiden. Ausnahmetatbestände
für weitere Befristungen sind nach Rücksprache mit dem Personalamt z.Zt. nicht
erkennbar.
•
Das unternehmerische Risiko trägt die Stadt / der Eigenbetrieb (z.B.
fortwährender Personalaufwand auch bei Ausfällen, parallel Inanspruchnahme
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
von Unternehmern notwendig, erhöhte Betriebskosten durch Materialschäden
usw.) .
Positiv zu bewerten :
•
Hohe
Flexibilität
der
Gruppe,
dadurch
Aufgabenerledigung vor Ort gewährleistet
•
Aufgabenzuteilung in unterschiedlichen Bereichen – bedarfsgerecht – möglich,
nicht nur Leistung gemäß Auftragsvergabe ; kurzfristige Nachbesserungen durch
direkten Zugriff
•
Zufriedenheit in der Bürgerschaft, entsprechende Schreiben finden sich in den
Vorgängen
•
„Arbeit statt Sozialhilfe“ in 4 Fällen umgesetzt
____________________
(Walter)
Bericht RPA :19.01.2006
Stellungnahme Eigenbetrieb Straßen : 01.02.2006
sofortige
oder
zeitnahe