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Antrag (Antrag des Ortsvorstehers von Lechenich, H. Oberhofer, bzgl. Errichtung von Baumalleen in E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag des Ortsvorstehers von Lechenich, H. Oberhofer,  bzgl. Errichtung von Baumalleen in E.-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 129/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.01.2006 Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 22.02.2006 Bemerkungen Antrag des Ortsvorstehers von Lechenich, H. Oberhofer, bzgl. Errichtung von Baumalleen in E.-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Im Entwurf des Wirtschaftsplans 2006 des Eigenbetriebes Straßen sind Mittel in Höhe von 10.000,00 € für Ersatzpflanzungen von Bäumen an Straßen eingestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Die von Herrn Ortsvorsteher Oberhofer angeregten Baumalleepflanzungen an der L 162 und der K 46 betreffen den Landesbetrieb Straßen oder den Rhein-Erft-Kreis. Zuständigkeitshalber habe ich daher den Antrag an die vorgenannten Straßenbaulastträger weitergereicht. Bei dem Antrag zur Pflanzung am Blessemer Lichtweg sind teilweise aus Sicherheitsgründen umfangreiche Grundstücksankäufe zu tätigen um die Bäume im erforderlichen Abstand zum Fahrbahnrand anpflanzen zu können. Zusätzlich sollte das Einverständnis der Anlieger sowie deren Verzicht auf Ausgleichszahlungen wegen der Beschattung usw. eingeholt werden. Im Bereich des Friedhofsparkplatzes ist eine Anpflanzung von Bäumen aufgrund der zu erwartenden Behinderungen beim Ein- und Ausparken und der möglichen Schäden am Parkplatzbelag nicht ratsam. Eine Nachfrage bei der Unteren Landschaftsbehörde ergab, dass ein Zuschuss für die Errichtung einer Allee nicht in Aussicht gestellt werden kann. Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob der Blessemer Lichtweg zu einem späteren Zeitpunkt als Verbindungsstraße zur geplanten Westumgehung von Lechenich ausgebaut wird. In diesem Fall könnten die Alleebäume eine Straßenplanung erheblich einschränken. Aufgrund der dargestellten Sachlage kann ich am Blessemer Lichtweg eine Anpflanzung von Bäumen nur auf der angrenzenden städtischen Grünfläche (Bolzplatz) befürworten. (Bösche)