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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Tü 246/ 2. Änd. -Gewerbe-/ Industriegebiet III- im Stadtteil Kerpen-Türnich hier: Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Tü 246/ 2. Änd. -Gewerbe-/ Industriegebiet III- im Stadtteil Kerpen-Türnich 
hier: Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Tü 246/ 2. Änd. -Gewerbe-/ Industriegebiet III- im Stadtteil Kerpen-Türnich 
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 87.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 17.10.2006 Stadtrat X 18.09.2006 Bemerkungen 31.10.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan Tü 246/ 2. Änd. -Gewerbe-/ Industriegebiet III- im Stadtteil Kerpen-Türnich hier: Satzungsbeschluss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt : - - die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3), bzw. die nach öffentlicher Auslegung eingegangene Stellungnahme ( Anlage 3, Seite 8 u.9 ) auszuräumen, den Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung „Gewerbe- /Industriegebiet Ville“ (GIB III) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Türnich an der B 264 nördlich des bereits erschlossenen Industrie- und Gewerbegebietes Türnich 2 beidseits der Heisenbergstraße. Nördlich schließen sich die bereits rekultivierten Flächen des ehemaligen Tagebaues Frechen an (Marienfeld). Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen. Beschlussvorlage 87.06 Seite 2 MAßNAHME: 2. Änd. BP 246 (GE-/ GI- Gebiet III) ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr keine keine 590.000 € 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) - Einrichtungskosten - Personalkosten (Bauleitplanung) Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 18.000 € - Einnahmen Zuschüsse - Beiträge gesamt: - Aufwand netto: - Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) 590.000 € Schuldendienste/Zinsen - Abschreibung - Personalkosten 18.000 € gesamt - Einnahmen - Zuschüsse - Gebühren gesamt Beschlussvorlage 87.06 36.000 € 590.000€ Seite 3 Begründung: Im Zuge der Vermarktung der Gewerbeflächen wurde deutlich, dass insbesondere am Gebietseingang an der B 264 und im zentralen Bereich Veränderungen am Grundstückszuschnitt und an den Verkehrsanlagen erforderlich werden, um den Standortanforderungen der anzusiedelnden Betriebe besser gerecht werden zu können. Im Nordwesten des Plangebiets sollen Teile der bisher als Gewerbegebiet vorgesehenen Flächen als Industriegebiet entwickelt werden. Das städtebauliche Grundkonzept bleibt dabei unverändert. Die Veränderungen an den Baugebieten und den Verkehrsanlagen beschränken sich im Wesentlichen auf wenige, räumlich begrenzte Teilbereiche (Anlage 2, 2.1 – 2.4: Gegenüberstellung der Teilbereiche). Mit der Planung sind keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. Mit den geplanten Änderungen werden folgende Ziele verfolgt: - Sicherung und Weiterentwicklung des überregional bedeutenden Industriestandortes Türnich als Grundlage für eine dauerhafte Arbeitsplatzversorgung in der Region. Anpassung der Gewerbegrundstücke an veränderte Standortanforderungen der anzusiedelnden Betriebe, Ausschluss störender Nutzungen, Berücksichtigung veränderter verkehrstechnischer Rahmenbedingungen, Ertüchtigung vorhandener Verkehrsanlagen. Verfahrensstand - Aufstellungsbeschluss: 07.03.2006 frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange: 13.04.2006 08.05.2006 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 24.04.2006 - 08.05.2006 Benachrichtigung der Behörden und sonstiger TÖB: 14.07.2006 – 21.08.2006 öffentliche Auslegung: 16.08.2006 – 18.09.2006 Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. Übersichtsplan Gegenüberstellung der geänderten Teilbereiche (Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 87.06 Seite 4