Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 87.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
17.10.2006
Stadtrat
X
18.09.2006
Bemerkungen
31.10.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan Tü 246/ 2. Änd. -Gewerbe-/ Industriegebiet III- im Stadtteil Kerpen-Türnich
hier: Satzungsbeschluss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt :
-
-
die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3), bzw. die nach öffentlicher
Auslegung eingegangene Stellungnahme ( Anlage 3, Seite 8 u.9 ) auszuräumen,
den Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung „Gewerbe- /Industriegebiet Ville“ (GIB III) gemäß §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird zur Kenntnis
genommen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Türnich an der B 264 nördlich des bereits erschlossenen
Industrie- und Gewerbegebietes Türnich 2 beidseits der Heisenbergstraße. Nördlich schließen sich
die bereits rekultivierten Flächen des ehemaligen Tagebaues Frechen an (Marienfeld). Die Lage
des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen.
Beschlussvorlage 87.06
Seite 2
MAßNAHME: 2. Änd. BP 246 (GE-/ GI- Gebiet III)
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
keine
keine
590.000 €
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
-
Einrichtungskosten
-
Personalkosten (Bauleitplanung)
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
18.000 €
-
Einnahmen
Zuschüsse
-
Beiträge
gesamt:
-
Aufwand netto:
-
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
590.000 €
Schuldendienste/Zinsen
-
Abschreibung
-
Personalkosten
18.000 €
gesamt
-
Einnahmen
-
Zuschüsse
-
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 87.06
36.000 €
590.000€
Seite 3
Begründung:
Im Zuge der Vermarktung der Gewerbeflächen wurde deutlich, dass insbesondere am
Gebietseingang an der B 264 und im zentralen Bereich Veränderungen am Grundstückszuschnitt
und an den Verkehrsanlagen erforderlich werden, um den Standortanforderungen der
anzusiedelnden Betriebe besser gerecht werden zu können. Im Nordwesten des Plangebiets
sollen Teile der bisher als Gewerbegebiet vorgesehenen Flächen als Industriegebiet entwickelt
werden. Das städtebauliche Grundkonzept bleibt dabei unverändert. Die Veränderungen an den
Baugebieten und den Verkehrsanlagen beschränken sich im Wesentlichen auf wenige, räumlich
begrenzte Teilbereiche (Anlage 2, 2.1 – 2.4: Gegenüberstellung der Teilbereiche). Mit der Planung
sind keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden.
Mit den geplanten Änderungen werden folgende Ziele verfolgt:
-
Sicherung und Weiterentwicklung des überregional bedeutenden Industriestandortes Türnich
als Grundlage für eine dauerhafte Arbeitsplatzversorgung in der Region.
Anpassung der Gewerbegrundstücke an veränderte Standortanforderungen der
anzusiedelnden Betriebe, Ausschluss störender Nutzungen,
Berücksichtigung veränderter verkehrstechnischer Rahmenbedingungen, Ertüchtigung
vorhandener Verkehrsanlagen.
Verfahrensstand
-
Aufstellungsbeschluss: 07.03.2006
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange: 13.04.2006 08.05.2006
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 24.04.2006 - 08.05.2006
Benachrichtigung der Behörden und sonstiger TÖB: 14.07.2006 – 21.08.2006
öffentliche Auslegung: 16.08.2006 – 18.09.2006
Anlagen
1.
2.
3.
4.
5.
Übersichtsplan
Gegenüberstellung der geänderten Teilbereiche (Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 87.06
Seite 4