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Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW hier: Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
17.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW 
hier: Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach) Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW 
hier: Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 48.07 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss X Termin 17.04.2007 01.02.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW hier: Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Anregung und Beschwerde zur Kenntnis und verweist diese an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Herr Norbert Zingraf hat mit Schreiben vom 27.12.06 eine Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW an die Stadt Kerpen gerichtet. Inhalt der Beschwerde ist die Anforderung des 3. Rahmenbetriebsplanes für den Tagebau Hambach für den Bereich der BAB 4 bis zur Bahnlinie Köln – Aachen. Da es sich um ein Verfahren nach Braunkohlenplanung handelt, ist die verfahrensverantwortliche Behörde die Bezirksregierung Köln. Die Stadt Kerpen hat die Bezirksregering Köln um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 13.02.07 teilt die Bezirksregierung der Stadt Kerpen mit, dass das Schreiben der Stadt Kerpen an die zuständige Bergbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg , weitergeleitet wurde. Die Verwaltung wird nach Vorlage eines Antwortschreibens des Bergamtes bzw. der Bezirksregierung Köln im Fachausschuss (Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr) berichten. Beschlussvorlage 48.07 Seite 2