Daten
Kommune
Kerpen
Größe
25 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 169.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
18.04.2007
Stadtrat
X
02.04.2007
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil
Kerpen
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 1.610.4145
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt
Kerpen beschließt:
Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen
das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 321 "Am
Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen einzuleiten.
Fortsetzung Beschlussentwurf:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt am nördlichen Ortsrand von
Kerpen. Es wird im Süden und Südwesten begrenzt durch die Sindorfer Straße (K 47) und
Fußwege nördlich des Schulzentrums, im Norden durch die Straße Auf dem Bürrig (K 17) und
im Osten durch die Erfttalstraße (L 122).
Die Lage des Plangebietes sowie die geplante Abgrenzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, im Maßstab
1 : 5000 zu entnehmen.
Planungsziel für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist es, das Planungsrecht zu
schaffen für die Errichtung von großflächigen Einzelhandelbetrieben (zwei Bereiche nördlich
und südlich der Sindorfer Straße K 47 „Am Falder“ und „Auf dem Bürrig“) mit dazugehörigen
Parkplätzen und Anlieferung. Hierfür ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu
ändern.
Der Bebauungsplan KE 321 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben− und
Erschließungsplan / VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt. Die das Planungsgebiet querenden
und tangierenden Verkehrsflächen werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich, in
den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan einbezogen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die
angrenzenden Verkehrsflächen so weiterentwickelt werden können, dass sie der zukünftigen
verkehrlichen Entwicklung durch das Vorhaben gerecht werden und die Erschließung
gesichert wird. Bis zur öffentlichen Auslegung wird daher ein Verkehrsgutachten erarbeitet,
dessen Empfehlungen in die Bauleitplanung übernommen werden.
Mit Schreiben vom 16.03.2007 hat der Vorhabenträger GEPA Kerpen GmbH einen Antrag auf
Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 BauGB zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt
(Anlage 2).
Basis für alle weiteren Festsetzungen in diesem Verfahren ist das Einzelhandelskonzept der
Stadt Kerpen.
In diesem Konzept werden für den Bereich „Am Falder/Auf dem Bürrig“ drei unterschiedliche
Sondergebiete benannt:
SO 1 : Ergänzungsbereich zum zentralen Versorgungsbereich
Zu den hier zulässigen Nutzungen ist festzustellen, dass in Abstimmung mit der Bez.-Reg.
Köln eine Ansiedlung außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (in der Innenstadt) nur
zulässig sein sollen, wenn die geplanten Nutzungen in der Stadt unterrepräsentiert sind und
wegen ihrer Großflächigkeit nicht in der Innenstadt angesiedelt werden können.
SO 2 : Zentraler Nahversorgungsbereich
Bei der Ermittlung von evtl. zusätzlichen Verkaufsflächen im Bereich Nahversorgung sind die
Festlegungen des Nahversorgungskonzeptes der Stadt Kerpen zu berücksichtigen.
Nur eine ggf. verbleibende „Restkaufkraft“ kann für die Standort Am Falder/ Auf dem Bürrig“
angerechnet werden.
Des Weiteren sind hier bestehende Rechte der Betreiber des Kauflands zu berücksichtigen.
SO 3 : sonstiges Sondergebiet
Hier sollen der nicht zentrenrelevante Einzelhandel sowie sonstige gewerbliche Nutzungen
(z.B. Autohaus, Hotel…) zulässig gemacht werden.
Zu Beginn des Planungsprozesses besteht ein „Vorläufiges Nutzungsschema“, in dem die
geplanten Einzelhandelsnutzungen (nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevante
Beschlussvorlage 169.07
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Sortimente) und ergänzende Nutzungen (z.B. Hotel) sowie die Erschließung dargestellt sind.
Bis zur öffentlichen Auslegung des B-Plan – Entwurfes erfolgt eine Konkretisierung zu einem
städtebaulichen Entwurf, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird.
Der Vorhabenträger hat über die zu beplanenden Flächen durch Kauf oder Option die zur
Umsetzung der Planung notwendige Verfügungsgewalt.
Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Beschlussvorlage 169.07
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MAßNAHME:
VEP KE 321 „Am Falder/ Auf dem Bürrig“
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
---
Einrichtungskosten
---
Personalkosten (Bauleitplanung)
12.000 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
---
gesamt:
12.000 €
Einnahmen
Zuschüsse
---
Beiträge
--gesamt:
-----
Aufwand netto:
---
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
---
Schuldendienste/Zinsen
---
Abschreibung
Personalkosten
--gesamt
Einnahmen
-------
Zuschüsse
---
Gebühren
--gesamt
Beschlussvorlage 169.07
---
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Begründung:
1.
Planungsanlass
Planungsanlass ist die Absicht eines Vorhabenträgers, auf den überwiegend
landwirtschaftlich
genutzten
Flächen
des
Plangebietes
großflächige
Einzelhandelsbetriebe mit der zugehörigen Infrastruktur sowie ergänzende
Nutzungen (z.B. Hotel/ Waschstraße) zu errichten.
2.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Kerpen. Die
äußere verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist durch die K 17, K 47 sowie
L 122 bereits vorhanden. Südlich des Plangebietes befindet sich bereits ein
großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Kaufland); westlich davon besteht das
Schulzentrum mit den zugehörigen Sport- und Grünanlagen.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen, um den Standort für die Errichtung von großflächigen
Einzelhandelsbereichen mit dazugehörigen Parkplätzen und Anlieferbereichen und
ergänzenden Nutzungen zu entwickeln; hierfür ist der FNP- im Parallelverfahren
zu ändern.
Wesentliche
Zielvorstellung
der
Planung
für
den
Bereich
des
Bebauungsplangebietes KE 321 ist es, den zentralen Versorgungsbereich des
Hauptortes Kerpen entsprechend den Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes
(Stand: März 2007) funktional zu stärken und räumlich weiter zu ergänzen. Dieses
soll an einem Standort geschehen, der für die örtliche Bevölkerung gut erreichbar
ist und eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung des nördlichen Ortsrandes
ermöglicht. Es erfolgt daher gemäß § 24 a (2) LEPro folgende Darstellung hierzu
im Flächennutzungsplan:
• SO 1
- Zentraler Nahversorgungsbereich
• SO 2
- Ergänzungsbereich zum Zentralen Versorgungsbereich
• SO 3
- Sonstige Sondergebietsnutzungen
Die städtebauliche Feinsteuerung von Art und Maß der baulichen Nutzung erfolgt
bis zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
4.
Verfahren
PA
geplant
18.04.07
Rat
geplant
24.04.2007
B.d.B.
TÖB
Einleitungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung
Offenlagebeschluss
Offenlage
Satzungsbeschluss
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Anlagen
Anlage 1 :
Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 -
Lageplan
Antragsschreiben Vorhabenträger
Vorläufiges Nutzungsschema
Erläuterung zum Einleitungsbeschluss
Beschlussvorlage 169.07
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