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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
25 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig"  im Stadtteil Kerpen
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig"  im Stadtteil Kerpen
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig"  im Stadtteil Kerpen
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig"  im Stadtteil Kerpen
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig"  im Stadtteil Kerpen
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig"  im Stadtteil Kerpen
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 169.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 18.04.2007 Stadtrat X 02.04.2007 Bemerkungen 24.04.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: 1.610.4145 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt: Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen einzuleiten. Fortsetzung Beschlussentwurf: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt am nördlichen Ortsrand von Kerpen. Es wird im Süden und Südwesten begrenzt durch die Sindorfer Straße (K 47) und Fußwege nördlich des Schulzentrums, im Norden durch die Straße Auf dem Bürrig (K 17) und im Osten durch die Erfttalstraße (L 122). Die Lage des Plangebietes sowie die geplante Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, im Maßstab 1 : 5000 zu entnehmen. Planungsziel für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist es, das Planungsrecht zu schaffen für die Errichtung von großflächigen Einzelhandelbetrieben (zwei Bereiche nördlich und südlich der Sindorfer Straße K 47 „Am Falder“ und „Auf dem Bürrig“) mit dazugehörigen Parkplätzen und Anlieferung. Hierfür ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Bebauungsplan KE 321 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben− und Erschließungsplan / VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt. Die das Planungsgebiet querenden und tangierenden Verkehrsflächen werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich, in den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan einbezogen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die angrenzenden Verkehrsflächen so weiterentwickelt werden können, dass sie der zukünftigen verkehrlichen Entwicklung durch das Vorhaben gerecht werden und die Erschließung gesichert wird. Bis zur öffentlichen Auslegung wird daher ein Verkehrsgutachten erarbeitet, dessen Empfehlungen in die Bauleitplanung übernommen werden. Mit Schreiben vom 16.03.2007 hat der Vorhabenträger GEPA Kerpen GmbH einen Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt (Anlage 2). Basis für alle weiteren Festsetzungen in diesem Verfahren ist das Einzelhandelskonzept der Stadt Kerpen. In diesem Konzept werden für den Bereich „Am Falder/Auf dem Bürrig“ drei unterschiedliche Sondergebiete benannt: SO 1 : Ergänzungsbereich zum zentralen Versorgungsbereich Zu den hier zulässigen Nutzungen ist festzustellen, dass in Abstimmung mit der Bez.-Reg. Köln eine Ansiedlung außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (in der Innenstadt) nur zulässig sein sollen, wenn die geplanten Nutzungen in der Stadt unterrepräsentiert sind und wegen ihrer Großflächigkeit nicht in der Innenstadt angesiedelt werden können. SO 2 : Zentraler Nahversorgungsbereich Bei der Ermittlung von evtl. zusätzlichen Verkaufsflächen im Bereich Nahversorgung sind die Festlegungen des Nahversorgungskonzeptes der Stadt Kerpen zu berücksichtigen. Nur eine ggf. verbleibende „Restkaufkraft“ kann für die Standort Am Falder/ Auf dem Bürrig“ angerechnet werden. Des Weiteren sind hier bestehende Rechte der Betreiber des Kauflands zu berücksichtigen. SO 3 : sonstiges Sondergebiet Hier sollen der nicht zentrenrelevante Einzelhandel sowie sonstige gewerbliche Nutzungen (z.B. Autohaus, Hotel…) zulässig gemacht werden. Zu Beginn des Planungsprozesses besteht ein „Vorläufiges Nutzungsschema“, in dem die geplanten Einzelhandelsnutzungen (nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevante Beschlussvorlage 169.07 Seite 2 Sortimente) und ergänzende Nutzungen (z.B. Hotel) sowie die Erschließung dargestellt sind. Bis zur öffentlichen Auslegung des B-Plan – Entwurfes erfolgt eine Konkretisierung zu einem städtebaulichen Entwurf, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird. Der Vorhabenträger hat über die zu beplanenden Flächen durch Kauf oder Option die zur Umsetzung der Planung notwendige Verfügungsgewalt. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Beschlussvorlage 169.07 Seite 3 MAßNAHME: VEP KE 321 „Am Falder/ Auf dem Bürrig“ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) --- Einrichtungskosten --- Personalkosten (Bauleitplanung) 12.000 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. --- gesamt: 12.000 € Einnahmen Zuschüsse --- Beiträge --gesamt: ----- Aufwand netto: --- Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) --- Schuldendienste/Zinsen --- Abschreibung Personalkosten --gesamt Einnahmen ------- Zuschüsse --- Gebühren --gesamt Beschlussvorlage 169.07 --- Seite 4 Begründung: 1. Planungsanlass Planungsanlass ist die Absicht eines Vorhabenträgers, auf den überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebietes großflächige Einzelhandelsbetriebe mit der zugehörigen Infrastruktur sowie ergänzende Nutzungen (z.B. Hotel/ Waschstraße) zu errichten. 2. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Kerpen. Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist durch die K 17, K 47 sowie L 122 bereits vorhanden. Südlich des Plangebietes befindet sich bereits ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Kaufland); westlich davon besteht das Schulzentrum mit den zugehörigen Sport- und Grünanlagen. 3. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Standort für die Errichtung von großflächigen Einzelhandelsbereichen mit dazugehörigen Parkplätzen und Anlieferbereichen und ergänzenden Nutzungen zu entwickeln; hierfür ist der FNP- im Parallelverfahren zu ändern. Wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplangebietes KE 321 ist es, den zentralen Versorgungsbereich des Hauptortes Kerpen entsprechend den Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes (Stand: März 2007) funktional zu stärken und räumlich weiter zu ergänzen. Dieses soll an einem Standort geschehen, der für die örtliche Bevölkerung gut erreichbar ist und eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung des nördlichen Ortsrandes ermöglicht. Es erfolgt daher gemäß § 24 a (2) LEPro folgende Darstellung hierzu im Flächennutzungsplan: • SO 1 - Zentraler Nahversorgungsbereich • SO 2 - Ergänzungsbereich zum Zentralen Versorgungsbereich • SO 3 - Sonstige Sondergebietsnutzungen Die städtebauliche Feinsteuerung von Art und Maß der baulichen Nutzung erfolgt bis zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 4. Verfahren PA geplant 18.04.07 Rat geplant 24.04.2007 B.d.B. TÖB Einleitungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung Offenlagebeschluss Offenlage Satzungsbeschluss Beschlussvorlage 169.07 Seite 5 Anlagen Anlage 1 : Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 - Lageplan Antragsschreiben Vorhabenträger Vorläufiges Nutzungsschema Erläuterung zum Einleitungsbeschluss Beschlussvorlage 169.07 Seite 6